Für bestimmte Sonderfälle gibt es gesonderte Möglichkeiten, sich für einen Studienplatz an der Universität Tübingen zu bewerben. Es gibt folgende Bewerbungsmöglichkeiten:
Diese setzt anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen voraus. Geeignet für Aufrückende sowie Hochschulortwechsler/-innen und Studienunterbrecher/-innen. Studierende bisher anderer Fächer, die über anrechenbare Leistungen im gewünschten neuen Studiengang verfügen, können sich ebenfalls bewerben (Quereinsteiger/-innen oder Fachwechsler/-innen).
Das Losverfahren gibt es bei der Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester aller zulassungsbeschränkten Studiengänge (Bachelor und Master), wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren Studienplätze unbesetzt bleiben. Beachten Sie die gesonderten Fristen.
Studienbewerber/-innen, die bereits über ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben.
Dieser Antrag kann nur für das erste Fachsemester bei örtlich zulassungsbeschränkten Studienfächern gestellt werden. Die Bewerbung steht Sportlern/-innen offen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören.
Ein Härtefallantrag kann nur von Deutschen oder von Deutschen Gleichgestellten für das erste Fachsemester bei zulassungsbeschränkten Studienfächern gestellt werden. Studienplätze der Härtefallquote werden auf Antrag an Bewerber/-innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Auch beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung können sich für ein Studium an der Universität Tübingen bewerben. Unterschieden werden der allgemeine Hochschulzugang für Meister/-innen und Absolventen/-innen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen sowie der fachgebundene Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte über eine Eignungsprüfung.
Wer über eine in Baden-Württemberg anerkannte Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife verfügt und die Aufnahme eines Studiums in einem Bachelorstudiengang anstrebt, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt, kann über das erfolgreiche Ablegen einer Aufbauprüfung (Deltaprüfung) die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für einen Bachelorstudiengang erwerben.
Studium, bei dem zwei Studiengänge parallel studiert werden.
Personen, die eine hinreichende Bildung nachweisen - Abitur ist nicht erforderlich - und sich weiterbilden wollen, können als Gasthörer/-in zugelassen werden. Die Gasthörererlaubnis wird kostenpflichtig (derzeit 50,00 Euro) für jeweils ein Semester erteilt.