Uni-Tübingen

Bewerbung als Gasthörer

Im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität können auf Antrag Personen als Gasthörer zugelassen werden, die sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung als Gasthörer/in weder einen Anspruch auf Zulassung zu Prüfungen begründet, noch werden die im Gasthörerstudium erbrachten Studienleistungen im Rahmen eines Studienganges anerkannt.

Der Antrag auf Erteilung der Gasthörererlaubnis kann per Post an die Studierendenabteilung oder als Scan per E-Mail an studierendensekretariat@zv.uni-tuebingen.de gestellt werden. Die  Bewerbungsfrist ist für das Sommersemester spätestens der 15. April (Posteingang) und für das Wintersemester spätestens der 15. Oktober (Posteingang).

Die Gasthörererlaubnis wird kostenpflichtig (derzeit 50,- €) für jeweils ein Semester erteilt.

Sofern Sie nur Vorlesungen besuchen wollen, bearbeiten wir Ihren Antrag direkt. Wenn Sie Seminare, Praktika oder Übungen besuchen wollen, ist jeweils die Zustimmung der betroffenen Fakultät notwendig. Bitte senden Sie in jedem Fall den Gasthörerantrag (s. u.) an die Studierendenabteilung / Studierendensekretariat. 

Die Vorlesungen, Seminare, Praktika und Übungen der Universität Tübingen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis, das Sie hier im Internet finden: Vorlesungsverzeichnis im alma-Portal.

Hier erhalten Sie den Gasthörerantrag

Gebühr

Zur Bearbeitung ist es erforderlich, dass Sie die Gasthörergebühr von 50,- € auf folgendes Konto überweisen:

Empfänger: Universitätskasse Tübingen
IBAN: DE24 6005 0101 7477 5036 14
Baden-Württembergische Bank AG
BIC: SOLADEST600

Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihren Vor- und Nachnamen an sowie den Zusatz "Gasthoerer".

 

Bitte beachten Sie: Als Gasthörer sind Sie kein Mitglied der Universität Tübingen und können daher auch keine Sprachkurse beim Fachsprachenzentrum besuchen. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab.

ILIAS Zugang: Gasthörer erhalten auf Anfrage ggf. einen Zugang zu dem Lernportal ILIAS.