Der Fakultätsrat ist ein beschlussfassendes Gremium der Fakultät, das sich mit allen Angelegenheiten der Fakultät befasst, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Das Gremium besteht aus gewählten Mitgliedern aller Statusgruppen: Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Mitarbeitenden aus dem wissenschaftsunterstützendem Dienst, Studierenden und Promovierenden.