Grundsätzlich nicht gewertet werden: Schülermitverantwortung (SMV), schulische Preise jeder Art, Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium (BOGY), Praktika unter 6 Monaten, Empfehlungsschreiben, Motivationsschreiben, schulische Pflichtpraktika, Erste-Hilfe-Kurse, Sprachkurse, Au Pair, Auslandsaufenthalte sowie (Praktikums)Bescheinigungen ohne Nachweise zu pädagogischer Anleitung und zu wöchentlicher Arbeitszeit.
Alle relevanten Bescheinigungen müssen mit einem Ausstellungsdatum und einer Unterschrift versehen sein; sie sind als Kopie der Bewerbung beizulegen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung muss mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) bescheinigt werden.
Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Praktikum, Freiwilliges Soziales Jahr/Freiwilliges Ökologisches Jahr oder ähnliches machen und noch keine abschließende Bescheinigung vorweisen können, legen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung vor, die allerdings ein Ausstellungsdatum enthalten muss, das nach Antritt des Dienstes liegt.
Die Universität kann jedoch verlangen, dass die der Zulassung zugrunde liegenden Dokumente als Original bei der Einschreibung vorzulegen sind.