Institut für Erziehungswissenschaft

FAQ Studienfinanzierung

Welche Beiträge und Gebühren werden für ein Studium fällig?

Wenn Sie in Tübingen studieren, müssen Sie in jedem Studiengang Semestergebühren und einen Verwaltungskostenbeitrag bezahlen. Für ein Erststudium werden für EU-Bürger*innen keine Studiengebühren erhoben. Falls Sie bereits ein Studium auf gleichem Niveau abgeschlossen haben, wie Sie jetzt studieren wollen, werden in Baden-Württemberg Zweitstudiengebühren fällig. Und falls Sie aus dem außereuropäischen Ausland in Baden-Württemberg studieren worden, werden ebenfalls Studiengebühren fällig.

Die aktuelle Höhe der Beiträge und Gebühren sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/110447

Wo finde ich Informationen zur Studienfinanzierung?

Allgemeine Infos zur Studienfinanzierung wie zu Stipendien, Nebenjobs, BAföG usw. finden Sie auf den zentralen Uni-Seiten: https://uni-tuebingen.de/de/112254

Wo finde ich Infos zum BAföG und zu Studienkrediten?

Für die Beantragung und Abwicklung des BAföG (= Bundesausbildungsförderungsgesetz) sowie für Studienkredite ist das Studierendwerk Tübingen-Hohenheim („Stuwe“) zuständig. Sie finden auf den Stuwe-Seiten entsprechend Informationen zum BAföG sowie zu Studienkrediten.

Grundsätzlich wichtig zu wissen ist: Die zuständigen Kolleg*innen beim Studierendwerk können bezüglich des BAföG nur im Rahmen der gesetztlichen Regelungen handeln.

Sollte es bei Ihnen beispielsweise durch Auslands-Semester, Krankheit, Kinder, die Pflege von Angehörigen oder aus anderen Gründen zu Verzögerungen des Studiums kommen, nehmen Sie möglichst frühzeitig am besten im persönlichen Gespräch Kontakt zur*m für Sie zuständigen Ansprechpartner:in beim Stuwe auf.

Wie finde ich einen Stelle als Hilfskraft?

Jobs als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft sind eine gute Möglichkeit, um sich während des Studiums etwas dazu zu verdienen. Zugleich bekommen Sie als Hilfskraft wertvolle Einblicke hinter die Kulissen des Instituts und in den Wissenschaftsbetrieb, lernen Lehrende und Forschende noch einmal von einer anderen Seite kennen und sammeln dadurch fachlich einschlägige Berufserfahrung. Als Tutor*in oder Mentor*in bringen Sie Studierenden in früheren Studienabschnitten Studieninhalte näher und vertiefen diese so für sich selbst nochmal einmal intensiv.

Stellenausschreibungen am IfE finden Sie regelmäßig unter https://uni-tuebingen.de/de/247627.

Uniweit ausgeschriebene Hilfskrafstellen finden Sie in der zentralen Stellenbörse der Uni. Sie können die Anzeige auf Hilfskrafstellen beschränken: https://uni-tuebingen.de/de/108817

Wieviel darf ich neben einem Studium arbeiten?

Wieviel Sie neben dem Studium verdienen ist egal. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass Sie insgesamt maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Arbeiten Sie mehr, wird davon ausgegangen, dass Ihr Studium nicht im Vordergrund steht. Entsprechend darf die Uni Sie nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz nicht immatrikulieren wenn Sie mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten (s. LHG §60 (2) Nr. 4) bzw. kann die Uni Sie in diesem Fall exmatrikulieren (s. LHG § 62 (3) Nr. 1).