Wenn Sie noch bis Ende des Semesters eingeschrieben sein möchten, reicht es aus, sich nicht zurückzumelden. Falls Sie jedoch aufgrund einer Vollzeitbeschäftigung o.Ä. bereits früher auf Ihren Studierendenstatuts verzichten möchten, so müssen Sie sich exmatrikulieren. Wenn Sie sich bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren, erhalten Sie den Verwaltungskostenbeitrag zurückerstattet. Für die Exmatrikulation benötigen Sie einen Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek, der beweist, dass Sie weder Medien ausgeliehen noch Gebühren zu begleichen haben.
Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier.