Stellen Sie einen Förderantrag


Der Universitätsbund Tübingen e. V. verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO). Seine Förderzwecke sind in der Satzung festgelegt.

Bezuschusst werden

  • regelmäßig stattfindende Veranstaltungen der Gesamtuniversität und einzelner Fächer
  • zentrale Universitätseinrichtungen
  • wissenschaftliche Tagungen und Workshops, internationale Sommerschulen und Seminare
  • Nachwuchswissenschaftler:innen in Form von Reisekostenzuschüssen für die aktive Konferenzteilnahme
  • universitätsbezogene Monographien, Tagungsbände u. ä. mit Druckkostenzuschüssen
  • wissenschaftliche Einzelvorträge
  • Vorträge im "Studium generale"
  • Lehrexkursionen
  • Studienprojekte und autonome studentische Veranstaltungen

Bitte beachten Sie

  • Finanziert werden diese Zwecke aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Zuwendungen. Der Universitätsbund kann nur Vorhaben fördern, die diesen Zwecken entsprechen. Bitte beachten Sie, dass der Universitätsbund folgende Posten nicht bezuschussen kann: Catering, Druckkosten von Dissertationen, Konferenzdinner, Präsente, touristische Begleitprogramme einer Tagung/ Konferenz wie Stocherkahnfahrten oder Stadtführungen, universitäre Stellen.
  • Antragsfrist: Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn des zu fördernden Projekts ein. Anträge für bereits stattgefundene und laufende Aktivitäten/ Projekte können nicht bearbeitet werden.
  • Studierende legen ihrem Antrag ein Unterstützungsschreiben ihrer akademischen Betreuungsperson bei.
  • Promovierende müssen bei Antragsstellung als Promotionsstudierende an der Universität Tübingen immatrikuliert sein. 

Ihr Antrag an den Universitätsbund

Es  kann nur eine Datei hochgeladen werden. Als Eingangsbestätigung erhalten Sie eine E-Mail von der Universität Tübingen mit dem Betreff "Antrag auf Förderung".