Finanzierungsmöglichkeiten des Kyōtoaufenthaltes
Das Auslandssemester bringt selbstverständlich erhöhte Lebenshaltungskosten mit sich, die auch den Wechselkursschwankungen unterworfen sind. Es ist mit monatlichen Kosten in Höhe von 1.200 Euro zu rechnen. Hinzu kommen einmalige Kosten für Flug, Einschreibung und Krankenversicherung.
Neben der Eigenfinanzierung gibt es die Möglichkeit, sich um Stipendien und Auslands-Bafög zu bewerben.
Allgemeine Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten
Baden-Württemberg Stipendium
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM wird von der Baden-Württemberg Stiftung an den Hochschulen des Landes ausgeschrieben. Ziel des Programms ist es, internationale Kontakte der Institutionen zu pflegen und gleichzeitig den Austausch von qualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern.
Gefördert werden gute bis sehr gut qualifizierte Tübinger Studierende. Die Stipendiensätze sind abhängig von der Zahl und Qualifikation der Bewerber, sowie den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Mindestförderungsdauer liegt bei 3 Monaten. Einreichtermin ist der 18. Februar eines jeden Jahres für eine Förderung des im Herbst beginnenden akademischen Jahres. D.h. für einen Japan-Aufenthalt im 4. Semester müssen Sie sich am Ende Ihres 1. Semesters bewerben. Näheres entnehmen Sie bitte folgender Seite:
https://uni-tuebingen.de/de/1418
Auslands-Bafög
Auslands-Bafög ist eine staatliche, finanzielle Förderung für ein Studium oder Praktikum im europäischen bzw. außereuropäischen Ausland. Bekommt man Inlands-Bafög, bekommt man auch Auslands-Bafög. Wenn man kein Inlands-Bafög bekommt, kann es trotzdem sein, dass man Auslands-Bafög erhält, da der Bemessungssatz höher angesetzt ist. Auslands-Bafög kann nur 1 Mal für max. 1 Jahr in Anspruch genommen werden, teilweise wird es als Zuschuss teilweise als zinsloses Darlehen gezahlt. Gezahlt werden der Länderzuschlag, der halbjährlich angepasst wird und im 1. Halbjahr 2017 für Japan z.B. 195 Euro beträgt, sowie Reisekosten und Einschreibegebühren. Anträge auf Auslands-Bafög für Japan sind bei dem
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstr. 15
72074 Tübingen
Tel: 07071 / 75011-0
E-Mail: bafoegspam prevention@sw-tuebingen-hohenheim.de
einzureichen. Dort können auch die Unterlagen heruntergeladen werden.
Einreichen müssen Sie:
- Formblatt 1 + Anlage
- Formblatt 3
- Formblatt 5 (nur nach dem 4. Fachsemester)
- Formblatt 6
- Reisekostennachweis
- Sprachnachweis
- Einschreibebestätigung der Gastuniversität (Certificate of Enrolment)
- Mietkostennachweis
- Nachweis über Studiengebühren