Projektlaufzeit: 01.10.2013 bis 31.12.2016
Drittmittelprojekt im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Das Folgeprojekt zur Evaluation der Führungsaufsicht beschäftigt sich mit der im Jahr 2011 eingeführten Weisung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) gem. § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB.
Ziel des Projekts ist es, einen Überblick über die Implementierung, Anordnungspraxis, Wirkungsweise und typischen praktischen Schwierigkeiten der EAÜ herzustellen, etwaigen Verbesserungsbedarf aufzuzeigen und rechtspolitische Schlussfolgerungen zu ermöglichen.
Neben rechtswissenschaftlicher, auch rechtsvergleichender Forschung bildet eine Aktenanalyse aller bislang angeordneten Führungsaufsichten mit EAÜ-Weisung das methodische Zentrum des Projekts. Beteiligte Akteure werden mit Hilfe von Fragebogen und Expertendiskussionen in allen Bundesländern zu ihren Erfahrungen und Einstellungen zu diesem neuen rechtlichen Instrumentarium befragt. Um auch mögliche Gründe für die Nichtanwendung der EAÜ erfassen zu können, sollen auch die Führungsaufsichtsakten einer Kontrollgruppe von Probanden, bei denen zwar die formalen Voraussetzungen einer EAÜ gegeben waren, jedoch schließlich keine angeordnet wurde, ausgewertet werden. Zur Beurteilung der Eingriffsintensität der EAÜ wurden zudem Probandeninterviews durchgeführt.
Pressemitteilung zum Projektbeginn
Kurzbericht der wesentlichen Ergebnisse, veröffentlicht auf der Seite des BMJV
Forschungsbericht "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung gefährlicher Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht. Eine Studie zur Rechtsdogmatik und Rechtswirklichkeit" von Anne Bräuchle
Zusammenfassung "Rechtspolitische Perspektiven der elektronischen Aufenthaltsüberwachung" von Anne Bräuchle und Jörg Kinzig
Auskünfte zum Projekt erteilen Herr Prof. Dr. Jörg Kinzig, sowie Frau Anne Bräuchle.