Juristische Fakultät

Menschenrechte

Für das Sommersemester wählen die Studierenden einen juristischen Schwerpunktbereich.

Im Schwerpunktbereich Menschenrechte liegt der Fokus auf dem humanitären Völkerrecht, insbesondere den Menschenrechten.

Als semesterbegleitende Vorlesung wird die Veranstaltung Völkerrecht III: Internationaler Menschenrechtsschutz angeboten. Die Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse des Internationalen Menschenrechtsschutzes und des Humanitären Völkerrechts. Dabei werden neben der Begründung, Reichweite und Grenzen des Internationalen Menschenrechtsschutzes die zentralen Vertragsinstrumente und deren Charakteristika und Durchsetzungsmechanismen besprochen.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen fundierten Überblick über den aktuellen Stand des Internationalen Menschenrechtsschutzes und des Humanitären Völkerrechts zu geben. Studierende sollen die Fähigkeit erwerben, Rechtsfragen und Probleme in diesen Rechtsgebieten fundiert behandeln zu können.

Die Vorlesung kann auch ohne juristische Vorkenntnisse und ohne zuvor Völkerrecht I und II belegt zu haben besucht werden.


Das Praxisseminar befasst sich mit dem Flüchtlingsrecht und Fragen und Herausforderungen rund um die Rechtsberatung von Geflüchteten in Deutschland.