Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät
Amt und Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät erfüllt den im § 4 Landeshochschulgesetz festgelegten gesetzlichen Auftrag der Förderung insbesondere des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses auf Fakultätsebene.
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Arbeit der Universitäts-Gleichstellungsbeauftragten auf Fakultätsebene zu unterstützen. Dazu gehören
- Beratung des Fakultätsvorstandes und Fakultätsrates zur Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal
- Organisation von Vorträgen zu Themen der Geschlechterforschung
- Hinweis auf Fördermöglichkeiten, spezielle Motivation von Frauen zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation
- Beratung von Lehrenden zu Fördermöglichkeiten von Frauen in wissenschaftlichen Positionen
- Auch im Falle von Diskriminierung sowie bei sexueller Belästigung ist die Gleichstellungsbeauftragte erste Anlaufstelle. Beschwerden werden vertraulich und anoym behandelt. Darüber hinaus bietet die Kommission Konfliktmediation Rat und Unterstützung.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Fakultätsrat gewählt und ist mit beratender Stimme in die Arbeit des Fakultätsvorstandes eingebunden.
Gleichstellungsmaßnahmen
Das Gleichstellungsteam hat bereits mehrere Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Gleichstellung an der Juristischen Fakultät voranzutreiben.
Geschlechtergerechte Sprache
In Ihrem Leitbild hat sich die Universität Tübingen zur Entwicklung einer auf Diversität und Chancengleichheit basierenden Hochschulkultur verpflichtet. Zur konkreten Umsetzung hat das Rektorat auf Anregung der Senatsgleichstellungskommission und der Universitätsgleichstellungsbeauftragten einen Leitfaden zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache an der Universität Tübingen verabschiedet. Der Leitfaden soll den Angehörigen und Mitgliedern der Universität eine klare Empfehlung für das geschlechtergerechte Formulieren von Texten an die Hand zu geben.
Aufgrund seiner Zielsetzung wurde der Leitfaden bewusst knapp gehalten und verzichtet daher auf ausführliche Beispiele.
Das Gleichstellungsteam der Juristischen Fakultät arbeitet gerade an einem eigenen Leitfaden zur Genderkompetenz in der juristischen Lehre für die Fallbesprechungsleiter*innen.
Fakultätspreis
Zur gezielten Förderung wissenschaftlich besonders begabter Frauen vergibt die Juristische Fakultät der Universität Tübingen seit 2015 jährlich einen Preis. Pro Jahr wird i.d.R. eine Preisträgerin ausgezeichnet. Die aktuelle Ausschreibungsphase läuft bis zum 31. Dezember 2020.
Der Fakultätspreis ist mit einem Preisgeldes in Höhe von 200 Euro dotiert.
Weitere Informationen zum Fakultätspreis finden Sie hier.