College of Fellows

New-Horizons-Fellowships

Das New Horizons Fellowship hat zum Ziel, Impulse in der Forschung an der Universität Tübingen zu setzen, internationale Kontakte zu vertiefen und Forschungshorizonte zu erweitern. Die New Horizons Fellowships werden vom College of Fellows pro Jahr zweimal universitätsweit und öffentlich ausgeschrieben.

Aktueller Aufruf zu Nominierungen für New Horizons Fellowships: Ausschreibungsfrist: 1. Dezember 2024 (Nominierungsfrist für vorschlagende Wissenschaftler*innen) | 8. Dezember 2024 (Frist für die Einreichung der Nominierungen durch die Fakultäten)

Details zum Ablauf der Nominierung und die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kontakt

College of Fellows
Villa Köstlin 
Rümelinstr. 27
72070 Tübingen
 +49 7071 29-77239 [Sekretariat]

Ansprechpersonen:
Dr. Niels Weidtman
 +497071-29-77242
niels.weidtmannspam prevention@cof.uni-tuebingen.de
Dr. Sara Bangert
 +49 7071 29-77243
sara.bangertspam prevention@cof.uni-tuebingen.de

 

Informationen zum Fellowship

Förderformat

Mit dem Programm New Horizons sollen Forschende eingeladen werden, die das Potenzial haben, der Forschung in einzelnen Fächern und der Universität im Ganzen innovative Impulse zu geben. Von den Fellows soll eine hohe Strahlkraft ausgehen. Dabei sollen sie (trans-)disziplinäre Forschungsperspektiven vertreten, die in Tübingen noch nicht fest etabliert sind, sondern helfen, neue Horizonte zu eröffnen. Die Fellowships werden im Einklang mit der Internationalisierungsstrategie der Universität Tübingen vorwiegend an internationale Wissenschaftler/innen vergeben. In Ausnahmefällen kann das Stipendium an deutsche Wissenschaftler/innen vergeben werden, wenn deren akademischer Werdegang überwiegend im Ausland erfolgte oder sich eine exzellente Passung für das Format nachweisen lässt.

Die New Horizons Fellows sollen mit Wissenschaftler/innen der Universität Tübingen und anderen internationalen Gastwissenschaftler/innen in thematischen Focus Groups am College of Fellows zusammenarbeiten (regelmäßige Treffen, Workshop etc.). Die Themen der Focus Groups werden an den Forschungsperspektiven der New Horizons Fellows ausgerichtet. Entsprechend werden die Fellows auf gemeinsamen Vorschlag von mind. fünf Wissenschaftler/innen der Universität Tübingen ans College of Fellows eingeladen. In den Focus Groups können weitere Gastwissenschaftler/innen der Universität Tübingen und NachwuchswissenschaftlerInnen mitarbeiten. Alternativ können sich Fellows bestehenden Focus Groups anschließen. Die vorschlagenden Wissenschaftler/innen verpflichten sich, für die Dauer des Fellowships selbst an der Focus Group mitzuwirken.

Die Focus Groups treffen sich während des Aufenthalts der New Horizons Fellows mindestens einmal im Monat und organisieren eigene Veranstaltungen am College of Fellows (Workshops, Lectures etc.) oder bereiten gemeinsame Projektanträge oder Veröffentlichungen vor. Die Veranstaltungen sollen einerseits Impulse für das jeweilige Fach geben, andererseits fächerübergreifend angelegt sein und in die universitäre und breitere Öffentlichkeit wirken.

Die Fellowships werden für eine Dauer von bis zu sechs Monaten vergeben. In begründeten Fällen sind mehrere kürzere Aufenthalte möglich: Die Aufenthalte an der Universität Tübingen können sich auch auf mehrere Blöcke verteilen, müssen dann allerdings im Laufe eines Jahres ab dem ersten Aufenthalt stattfinden. Darüber hinaus sind in Ausnahmefällen auch Kurzzeitaufenthalte, beispielsweise als Gastvortrag mit anschließendem Workshop, möglich.

Organisation und Programmgestaltung

Die New Horizons Fellows erhalten einen Arbeitsplatz am College of Fellows. Sie werden in das akademische Leben am College of Fellows integriert und erhalten für ihre Forschungsarbeit logistische Unterstützung durch das College of Fellows. Zudem sollen die Fellows in die akademischen Aktivitäten Ihres Faches eingebunden werden (z.B. durch die Einladung zu Instituts-Kolloquien).

Bei Visaangelegenheiten, der Anreise und der Unterbringung werden die Fellows durch das Welcome Center unterstützt.

Die Nominierenden und die New Horizons Fellows verpflichten sich zur Mitwirkung in einer an ihren thematischen Interessen ausgerichteten Focus Group am College of Fellows, in der Wissenschaftler/innen der Universität Tübingen sowie ggfls. weitere Gastwissenschaftler/innen zusammenkommen. Die Focus Groups treffen sich während des Aufenthalts der New Horizons Fellows mindestens einmal im Monat am College of Fellows und organisieren eigene Veranstaltungen oder bereiten gemeinsame Projektanträge oder Veröffentlichungen vor. Die verschiedenen Veranstaltungen sollen einerseits Impulse für das jeweilige Fach geben, andererseits fächerübergreifend angelegt sein und in die universitäre und breitere Öffentlichkeit wirken. Folgende Formate sind als Möglichkeiten vorgesehen (Ergänzungen sind möglich; welche Formate davon sich realisieren lassen, hängt vom Einzelfall und insbesondere der Dauer des Aufenthalts ab):

  • Vorbereitung und Durchführung eines wissenschaftlichen Workshops bzw. einer kompakten Tagung (am College of Fellows)
  • öffentliche Lecture(s)
  • Erstellung eines Strategiepapiers, wie sich die in der Focus Group behandelten Themen künftig an der Universität verankern lassen
  • Vorbereitung gemeinsamer Drittmittel-Anträge

Die Fellows werden eingeladen, eigene Ideen und Vorschläge für Veranstaltungsformate einzubringen.

Voraussetzungen für die Vergabe der Fellowships

  • Die Vorschlagenden müssen überzeugend darlegen, inwiefern die vorgeschlagenen Kandidat/innen neue Horizonte für die transdisziplinäre Forschung eröffnen (herausragender akademischer Werdegang, nachgewiesen durch einschlägige Veröffentlichungen und internationale Sichtbarkeit)
  • Die Vorschlagenden müssen deutlich machen, dass eine Gruppe von mind. fünf Wissenschaftler/innen der Universität Tübingen Interesse an der Zusammenarbeit mit der/m vorgeschlagenen Kandidat/in haben und sich in einer Focus Group engagieren möchten. Die Gruppe der Interessierten sollte möglichst fächerübergreifend zusammengesetzt sein.
  • Die Nominierten dürfen keine bisherigen Kooperationspartner/innen, Lehrbeauftragten oder Gastwissenschaftler/innen der Universität Tübingen sein. Stattdessen sollen Personen nominiert werden, die noch keine oder nur punktuelle Verbindungen zur Universität Tübingen hatten.

Finanzielle Förderung

New Horizons Fellowships können wie folgt vergütet werden:

  • Wird das Fellowship als Stipendium umgesetzt, richtet sich der monatliche Stipendiensatz nach den Empfehlungen der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) und beträgt derzeit 2.700 € für Postdocs, 3.200 € für ‚erfahrene‘ Wissenschaftler/innen. Darüber hinaus werden ggf. ein Familienzuschlag für Lebens- und Ehepartner/innen in Höhe von 276 € monatlich (nur bei Aufenthalten von mind. 3 Monaten; Einkünfte sind anzurechnen) sowie eine Kinderzulage von 250 € je Kind für Paare oder 400 € (für das erste Kind) sowie 100 € (für jedes weitere Kind) für Alleinerziehende gewährt. Stipendien werden auf private Konten der Fellows nach Vorlage des unterschriebenen Personalbogens sowie einer Stipendienvereinbarung ausgezahlt. Als Stipendien werden die Fellowships als persönliche Förderung gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommenssteuergesetzes vergeben.
  • Wird das Fellowship als Gastprofessur umgesetzt, findet eine Eingruppierung zwischen W1 und W3 statt, ggf. mit Zulagen. Voraussetzung für eine Gastprofessur ist eine Beurlaubung ohne Bezüge an der Heimatuniversität.
  • Im Ausnahmefall sind abweichend andere Fördermöglichkeiten, insbesondere für Kurzzeitaufenthalte, möglich. Die Konditionen für Kurzaufenthalte müssen einzeln vereinbart werden.
  • Zudem werden den Fellows Reisekosten gemäß Landesreisekostengesetz für ihre An- und Rückreise erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach den eingereichten Belegen.
  • Für die Zusammenarbeit eines New Horizons Fellows mit einer Focus Group stehen am College of Fellows Sachmittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung (Workshop und/oder andere Veranstaltungen; Hilfskraftmittel; Catering).

Zu beachten: Ein Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis und ist damit kein Entgelt im Sinne von §14 Sozialgesetzbuch IV. Mit dem Status als Stipendiat/in ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Der Abschluss einer in Deutschland gültigen Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von den Fellows nachgewiesen werden. Darüber hinaus wird empfohlen, eine in Deutschland gültige Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.

 

Nominierung und Auswahlverfahren

Die Fellows werden auf Vorschlag von Wissenschaftler/innen der Universität Tübingen ans College of Fellows eingeladen. Vorschlagsberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftler/innen. Die Vorschlagenden müssen deutlich machen, dass eine Gruppe von mind. fünf Wissenschaftler/innen der Universität Tübingen Interesse an der Zusammenarbeit mit der/m vorgeschlagenen Kandidat/in haben und sich in einer Focus Group engagieren möchten. Die Gruppe sollte möglichst fächerübergreifend zusammengesetzt sein.

Die vorschlagenden Wissenschaftler/innen verpflichten sich, für die Dauer des Fellowships selbst an jener Focus Group mitzuarbeiten, der sich die jeweiligen New Horizons Fellows anschließen bzw. die um sie herum ins Leben gerufen werden. Zudem sollen sie die Fellows in das akademische Leben ihres Fachs einbinden (z.B. durch die Einladung zu Instituts-Colloquia). Der Fachbereich kann zudem einen zusätzlichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, der neben dem Platz am College of Fellow genutzt werden kann.

Nominierungsunterlagen:

Die folgenden Nominierungsunterlagen sind bis zum 1. Dezember 2024 per E-Mail an das zuständige Dekanat zu senden.

  • Nominierungsformular (hier zum Download)
  • Projektskizze: Die Vorschlagenden müssen in einem max. vierseitigen formlosen Schreiben überzeugend darlegen, inwiefern die vorgeschlagenen Kandidat/innen neue Horizonte für die (trans-)disziplinäre Forschung eröffnen (herausragender akademischer Werdegang, nachgewiesen durch einschlägige Veröffentlichungen und internationale Sichtbarkeit).
  • Neben diesem Schreiben ist der Nominierung ein aussagekräftiges Portfolio (CV, Publikationsliste, weitere Referenzen, ggf. Links zu Websites, Blogs, Artikeln, Videos usw.) beizulegen.

Auswahlverfahren:

Nominierungen sind an die Dekanate der Fakultäten zu schicken, die sie anschließend ohne ein weiteres Ranking an das Team des College of Fellows weiterleiten. Der wissenschaftliche Beirat des College of Fellows bereitet eine Auswahlentscheidung für den Vorstand unter Leitung des Rektorats vor. 

Evaluation

Innerhalb von vier Wochen nach dem Ende des Förderzeitraums ist der Abteilung für Forschungs- und Exzellenzstrategie unaufgefordert ein Sachbericht über die Aktivitäten während des Förderzeitraums vorzulegen. Der Sachbericht wird vom College of Fellows unter Mitwirkung der Fellows und der beteiligten Wissenschaftler/innen erstellt. Zudem verschickt das Team der Exzellenzstrategie vor Auslaufen der Fellowships Evaluationsbögen an die Fellows und Hosts, die in der Exzellenzstrategie gesammelt, anonymisiert und über sechs bis zwölf Monate aggregiert werden, um den Erfolg und Wirkungsgrad des Programms zu dokumentieren.