Juristische Fakultät

Was sind Fallbesprechungen?

Fallbesprechungen sind Veranstaltungen, in denen begleitend zu einer bestimmten Vorlesung die Anwendung des entsprechenden Rechtsstoffes durch das gemeinsame Lösen von Fällen in Kleingruppen und unter Anleitung einer Akademischen Mitarbeiterin, eines Akademischen Mitarbeiters oder einer geprüften Hilfskraft eingeübt wird.  Fallbesprechungen machen einen wesentlichen Teil der juristischen Ausbildung aus, auch wenn sie an juristischen Fakultäten anderer Universitäten teilweise andere Bezeichnungen tragen (propädeutische Übungen, Übungen für Anfänger, Arbeitsgemeinschaften, Tutorien, ...). An der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen ist der Besuch der Fallbesprechungen der ersten beiden Semester verpflichtend. An ihnen muss regelmäßig und aktiv teilgenommen werden.

Beispiele

Am Studieninformationstag, der jedes Jahr im November stattfindet, werden stets sogenannte Musterfallbesprechungen angeboten, durch die wir Ihnen einen praktischen Eindruck davon vermitteln wollen, wie eine Fallbesprechung abläuft. Natürlich sind die TeilnehmerInnenzahlen in solchen Musterfallbesprechungen viel höher als in der Realität. An dieser Stelle hier möchten wir Ihnen auf vielfachen Wunsch hin die Präsentation der Musterfallbesprechungen des diesjährigen Studieninformationstags zur Verfügung stellen.

Musterfallbesprechung im Öffentlichen Recht vom 17.11.2021

Musterfallbesprechung im Strafrecht vom 17.11.2021

Musterfallbesprechung im Zivilrecht vom 22.11. 2023