Eleonore H. Chowdry ist Doktorandin am Lehrstuhl für das Recht der Künstlichen Intelligenz an der Universität Tübingen. Sie verfügt über einen LL.M. - Abschluss im Unternehmens- und Steuerrecht und wurde nach dem Abschluss ihres Referendariats in Berlin als Rechtsanwältin zugelassen. Anschließend arbeitete sie mehrere Jahre bei internationalen Großkanzleien, war aber auch als Inhouse-Counsel u.a. bei börsennotierten Unternehmen tätig. Sie ist auf die Beratung von internationalen Tech-Unternehmen spezialisiert und beschäftigt sich insbesondere mit Produkten und Unternehmen aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt in der Entscheidungsfindung Künstlicher Intelligenz.