Gleichstellungsbeauftragte am Institut
Sandra Dreher Mansur
Institut für Sportwissenschaft
Wilhelmstraße 124, Raum 24
07071 29-76419
sandra.dreher-mansur @uni-tuebingen.de
Chancengleichheit
§ 4 Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz-LHG) vom 01.01.2005
§ 4 Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte
(1) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung aller Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin; sie fördern aktiv die Erhöhung der Frauenanteile in allen Fächern und auf allen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher, künstlerischer und medizinischer Tätigkeit. Bei allen Aufgaben und Entscheidungen sind die geschlechterspezifischen Auswirkungen zu beachten.
Gleichstellung am Institut:
Die Gleichstellungsbeauftragte des Instituts ist Ansprechparterin zum Thema Chancengleichheit und in Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung am Institut.
Gleichzeitig vertritt sie die Interessen des Instituts in der Gleichstellungskommission der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Die Gleichstellungskommission der WiSo-Fakultät vergibt im Rahmen des TEAching-Equality-Programms der Universität Fördermittel für Lehraufträge und Praxisvorträge.
Außerdem können Studierende, Promovierende und Lehrende des Mittelbaus der Fakultät bei der Gleichstellungskommission Anträge auf die Teilfinanzierung von Forschungsvorhaben, Tagungsteilnahmen etc. einreichen.
Gleichstellungsangelegenheiten und Ansprechpartner/innen an der Universität:
- Gleichstellungsbeauftragte des Instituts (für Auskünfte und Beratung zum Themenfeld "Gleichstellung von Frauen und Männern in Studium und Wissenschaft")
- Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
- Gleichstellungsbeauftragte der Universität
- Informationen zum Audit familiengerechte Hochschule und Familienbüro (Informationen und Beratung zu Themen der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Studium, Wissenschaft und Beruf an der Universität)
- Beauftragte für Chancengleichheit den nichtwissenschaftlichen Dienst (Ansprechpartner für Mitarbeiter, die an der Universität Tübingen im nichtwissenschaftlichen Dienst z.B. für wissenschaftliche Hilfskräfte)
- Zudem gibt es an der Universität die Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende