Juristische Fakultät

Aktuelles

Information der Abteilung Hochschulpublikationen/Dissertationen


Das Büro Hochschulpublikationen / Dissertationen ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 6. Januar 2025 geschlossen. In dieser Zeit werden keine Dissertationen veröffentlicht, Anfragen beantwortet und Veröffentlichungs-/Abgabebestätigungen ausgestellt und versendet.

Pflichtexemplare und Unterlagen können voraussichtlich trotzdem in der Universitätsbibliothek zu den Servicezeiten an der Infotheke Ammerbau abgegeben werden, werden jedoch erst nach dem 6. Januar bearbeitet. Die Öffnungszeiten der UB bzw. die Servicezeiten der Infotheke über die Feiertage/den Jahreswechsel werden rechtzeitig über die UB Webseite veröffentlicht.

Informationen zum Veröffentlichungs-/Abgabeprozess sind auch auf der Website verfügbar: https://uni-tuebingen.de/de/216637 (Deutsch) / https://uni-tuebingen.de/en/216637 (Englisch).

 

Seit dem 1. August 2022 hat das Büro Hochschulpublikationen/Dissertationen in der Universitätsbibliothek keine festen Öffnungszeiten mehr. Sie können Ihre Dissertationen und die zugehörigen Unterlagen während der Servicezeiten an der Infotheke im Ammerbau abgeben, derzeit Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:30 Uhr (die aktuellen Öffnungszeiten sind immer hier verlinkt: https://uni-tuebingen.de/de/72175)

Oder sie per Post an folgende Adresse senden:
Universitätsbibliothek Tübingen
Hochschulpublikationen/Dissertationen
Wilhelmstr. 32
72074 Tübingen
 
Für die Beantwortung Ihrer Fragen ist die Abteilung jederzeit per E-Mail erreichbar und vereinbart bei Bedarf auch gerne einen Beratungstermin mit Ihnen über die E-Mailadresse edl-publspam prevention@ub.uni-tuebingen.de

Weitere Informationen zur gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungsform finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/216637.

Erfassung von Seminar- und Exegeseleistungen in alma

Im Sommersemester 2020 wurde das neue Vorlesungs- und Prüfungssystem alma an der Universität Tübingen eingeführt. Das bedeutet, dass alle Veranstaltungen/Vorlesungen der Fakultät sowie Prüfungsleistungen seitdem dort hinterlegt werden.

Da mit der Einführung dieses Systems Scheine von der Fakultät nicht mehr in Papierform ausgestellt werden sollen, werden auch die Seminar- und Exegeseleistungen von Promotionsstudentinnen und -studenten dort erfasst. Allerdings bedeutet diese Vorgehensweise auch, dass sich nur immatrikulierte Studierende/DoktorandInnen im alma-System für solche Prüfungsleistungen anmelden können.

Sofern Sie also noch eine Seminar- oder Exegeseleistung für Ihr Promotionsverfahren erbringen müssen, ist es erforderlich, dass Sie sich für das Semester, in dem Sie diese Leistung absolvieren wollen, an der Universität Tübingen als Promotionsstudent/-studentin immatrikulieren, sofern Sie nicht bereits immatrikuliert sind.