Wettbewerbsrecht
Für das Sommersemester wählen die Studierenden einen juristischen Schwerpunktbereich.
Aktuell: Im Sommersemester 2024 kann der Schwerpunktbereich Wettbewerbsrecht leider nicht angeboten werden. Alternativ kehr aber der Schwerpunkt Arbeitsrecht wieder in unser Programm zurück.
Im Schwerpunktbereich Wettbewerbsrecht geht es um die europäischen und deutschen Vorschriften, die den Wettbewerb von Unternehmen regeln. Dazu gehört zunächst das Kartellrecht, das sich mit Beschränkungen des Wettbewerbs, dem Missbrauch von Marktmacht und Unternehmensfusionen befasst. Daneben ist das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb relevant, das sich beispielsweise mit der irreführenden Werbung beschäftigt.
Eine Besonderheit liegt darin, dass im Rahmen der Anwendung des Wettbewerbsrechts immer auch die Funktionsweise von Märkten und die Grundsätze unternehmerischen Verhaltens im Wettbewerb berücksichtigt werden müssen. Der Rechtsstoff weist also eine große Schnittmenge mit den Wirtschaftswissenschaften, insbesondere der Volkswirtschaftslehre, auf.
Bei der semesterbegleitenden Vorlesung können die Studierenden wählen zwischen den Vorlesungen "Geistiges Eigentum: Urheberrecht" und "Geistiges Eigentum: Gewerblicher Rechtsschutz (Marken-, Patent- und Musterrecht)".
Die Vorlesung zum Urheberrecht befasst sich mit den Rechten desjenigen, der in einem kreativen Prozess ein Werk geschaffen hat, wie etwa ein Autor, Komponist, Maler oder Modedesigner.
Die Vorlesung zum Gewerblichen Rechtsschutz vermittelt die grundlegenden Kenntnisse zur Erlangung und Verteidigung von Schutzrechten (Marken, Designs, Patente) sowie deren Durchsetzung gegenüber Dritten. Schutzrechte sind omnipräsent. Unsere Marktwirtschaft ohne – monopolisierende – Schutzrechte ist nicht denkbar.
Das Praxisseminar wird von Prof. Dr. Stefan Thomas als Blockseminar durchgeführt. Im Rahmen des Seminars haben die Studierenden die Möglichkeit, in direkten Austausch zu Praktikern zu treten und Fallbeispiele als „Case Studies“ gemeinsam zu lösen.