Juristische Fakultät

Zivilprozessrecht

Für das Sommersemester wählen die Studierenden einen juristischen Schwerpunktbereich.

Wenn private Rechtspositionen nicht freiwillig respektiert, bestehende Ansprüche nicht erfüllt oder dingliche Rechte verletzt werden, stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit des Rechts. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Methoden private Rechtspositionen unter Inanspruchnahme der Rechtspflegeorgane (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Gerichte) durchgesetzt, gestaltet oder vorsorgend geschützt werden können, ist Thema des Schwerpunktbereichs Zivilprozessrecht.


Ziel der semesterbegleitenden Vorlesung „Zivilprozessrecht I“ ist zum einen die Vermittlung der genuin zivilprozessualen Grundsätze und Grundwertungen, ausgehend von den Zwecken des Zivilprozesses. Zum anderen soll in den konkreten Ablauf eines Erkenntnisverfahrens vor staatlichen Zivilgerichten eingeführt werden. Der Aufbau der Veranstaltung orientiert sich dabei an der Chronologie eines Rechtsstreits. 


Das Praxisseminar wird von Prof. Dr. Stefan Huber als Blockseminar durchgeführt. In diesem Rahmen simulieren die Studierenden ein Verfahren vor deutschen Zivilgerichten erster Instanz.