Fallbesprechungen sind Veranstaltungen, in denen begleitend zu einer bestimmten Vorlesung die Anwendung des entsprechenden Rechtsstoffes durch das gemeinsame Lösen von Fällen in Kleingruppen und unter Anleitung einer Akademischen Mitarbeiterin, eines Akademischen Mitarbeiters oder einer geprüften Hilfskraft eingeübt wird. Fallbesprechungen machen einen wesentlichen Teil der juristischen Ausbildung aus, auch wenn sie an juristischen Fakultäten anderer Universitäten teilweise andere Bezeichnungen tragen (propädeutische Übungen, Übungen für Anfänger, Arbeitsgemeinschaften, Tutorien, ...). An der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen ist der Besuch der Fallbesprechungen der ersten beiden Semester verpflichtend. An ihnen muss regelmäßig und aktiv teilgenommen werden.