Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Antrag auf Korporationsrechtliche Gleichstellung

Kriterien

  • Antragssteller*in übt seit längerem zu mehr als 50% professorale Tätigkeiten aus; Idealerweise müsste sich diese Schwerpunktsetzung aus der aktuellen Dienstaufgabenbeschreibung ergeben, oder eine Änderung steht im Zusammenhang mit dem Antrag an. Es ist nicht möglich, sich selbst solche Aufgaben zu übertragen sondern diese werden explizit in Abstimmung mit der ZV übertragen.

  • Korporationsrechtliche Gleichstellung von Apl.-Professuren wirkt sich nur auf Gremien aus: Gleichgestellte apl.-Porfessor*innen gehören nicht mehr dem Mittelbau sondern der Gruppe der Hochschullehrer*innen an.

  • Die korporationsrechtliche Gleichstellung verändert nicht das personalrechtliche Statusamt.

  • Korporationsrechtliche Gleichstellung berechtigt die Bezeichnung „Professor*in“ zu führen.

Ablauf des Verfahrens

  1. Antragsteller*in schickt seinen/ihren Antrag an den Dekan.

  2. Fachbereichssprecher*in schickt die Zustimmung des Fachbereichs an den Dekan.

  3. MNF-Vorstand berät über den Antrag.

  4. Bei positivem Bescheid wird der Antrag mit einem Unterstützungsschreiben des Dekans an das Rektorat weitergeleitet.

  5. Finaler Beschluss durch das Rektorat.