Koreanistik

Studienleistungen in Korea im Bachelor-Studiengang

Sprachausbildung in Korea

Studienziel der Sprachausbildung

Das Studienziel nach zwei Auslandssemestern in Korea ist der Abschluss des 4. Sprachlevels bei einem 6-stufigen Sprachkurs-System und damit der Abschluss der Mittelstufe Koreanisch.

Gemäß der Studienordnung ist im 4. Semester das Modul KOR-BA-04, im 5. Semester das Modul KOR-BA-05 zu absolvieren und die erforderlichen Leistungspunkte zu erbringen. Für das Bestehen der Module ist daher der erfolgreiche Abschluss der entsprechenden Sprachkurse erforderlich.

  4. Semester (Modul 4): Sprachlevel 3 (Mittelstufe)

  5. Semester (Modul 5): Sprachlevel 4 (Mittelstufe)

Es wird dabei vorausgesetzt, dass die koreanische Universität, die die Sprachkurse anbietet, das folgende 6-stufige Sprachkurssystem implementiert hat:

  • Koreanisch Grundstufe: Level 1 und 2
  • Koreanisch Mittelstufe: Level 3 und 4
  • Koreanisch Oberstufe: Level 5 und 6

Bietet das koreanische Sprachinstitut ein anderes Sprachlevel-System an (zum Beispiel nur 5 Level oder mehr als 6 Level), das von dem dargestellten 6-Level-Modell abweicht, so ist die Wahl der Sprachkurse vorab rechtzeitig mit Frau Kim zu besprechen und abzustimmen, um eine problemlose Anerkennung der Studienleistungen zu gewährleisten.

Anerkennung von Leistungen, die über das Regelstudienziel hinausgehen

Für Studierende, die in Korea höhere Sprachlevel absolvieren als nach der Studien- und Prüfungsordnung gefordert, gelten die folgenden Regelungen der Anerkennung:
 

1. Erfolgreicher Abschluss von Level 3, Level 4, Level 5
  • Anerkennung für MODUL 4: Der Abschluss von Level 3 erfolgte regulär nach der Studienordnung. Die Leistungen von Level 3 werden entsprechend anerkannt.
  • Anerkennung für MODUL 5: Regulär wäre Sprachlevel 4 für das Erreichen der Modulziele ausreichend gewesen. Da darüber hinaus das Sprachlevel 5 absolviert wurde, werden die weit überdurchschnittlichen Leistungen durch Vergabe der Bestnote 1,0 anerkannt.
     
2. Erfolgreicher Abschluss von Level 4, Level 5 (und Level 6)
  • Anerkennung für das MODUL 4: Für dieses Modul ist der Abschluss von Level 3 ausreichend. Da durch den Abschluss des nächsthöheren Sprachlevels 4 weit überdurchschnittliche Leistungen erbracht wurden, werden diese durch Vergabe der Bestnoten 1,0 für die Modulveranstaltungen anerkannt.
  • Anerkennung für MODUL 5: Auch für dieses Modul wurden durch den Abschluss des nächsthöheren Sprachlevels 5 weit überdurchschnittliche Leistungen erbracht, so dass diese mit der Bestnote 1,0 anerkannt werden.
  • Wird als dritter Sprachkurs zusätzlich das Sprachlevel 6 absolviert, so findet dies mangels weiterer Anerkennungsmöglichkeit keine weitere Berücksichtigung.
     
3. Beachten Sie bitte die folgenden Problemfälle

Solange mindestens zwei Kurse absolviert und die Mindestanforderungen (Level 3 und Level 4) jeweils erreicht werden, kann das obige Muster der Anerkennung angewendet werden.

  • Beispiel: Besuch von zwei Sprachkursen, dabei erfolgreicher Abschluss von Level 3 und erfolgreicher Abschluss von Level 5. Anwendung von Regelung in #1 möglich.

Problematisch ist es jedoch, wenn die erforderlichen Leistungen oder Leistungspunkte nicht vollständig erbracht werden.

  • 1. Beispiel: Besuch von insgesamt zwei Sprachkursen, erfolgreicher Abschluss von Level 4 und keine erfolgreiche Teilnahme an Level 5. In diesem Falle fehlt mangels anerkennbarer Leistungen das ganze Modul 5.
  • 2. Beispiel: Besuch von nur einem Sprachkurs Level 4. In diesem Falle wurde zwar das Sprachniveau Level 4 erreicht, aber die Leistungspunkte für ein gesamtes Modul fehlen.

  Bei allen Fragen oder Unsicherheiten zu den Sprachkursen oder bei Schwierigkeiten im Laufe des Semesters sollten diese rechtzeitig mit Frau Kim besprochen und abgestimmt werden.

Notenumrechnung / Leistungsanerkennung

Maßgeblich ist bei der Umrechnung der erzielten Punkte in Korea die folgende Umrechnungstabelle:

Punkte Note

100-97

1,0

96-93

1,3

92-90

1,7

89-87

2,0

86-83

2,3

82-80

2,7

79-77

3,0

76-73

3,3

72-70

3,7

69-67

4,0

Einzig ausschlaggebend für das Bestehen des Moduls sind somit die erzielten Punkte. Nicht von Bedeutung ist, inwieweit innerhalb des koreanischen Kurssystems der Kurs bestanden oder nicht bestanden wurde.
Mit anderen Worten: Wer beispielsweise 66 Punkte in einem Kurs erzielt und an der koreanischen Universität den Kurs bestanden hat, hat das Modul für die Koreanistik NICHT bestanden. Umgekehrt hat derjenige, der mit 68 Punkten einen Kurs in Korea nicht bestanden hat, das Modul für die Koreanistik bestanden.


Verfehlen des Studienziels

Die Abschlussprüfung in den jeweiligen Sprachkursen in Korea entscheidet über das Bestehen der Module. Fallen Studierende mit anderen Worten somit in der Abschlussbewertung unter die erforderliche Mindestpunktzahl von 67, so ist auch das entsprechende Modul nicht bestanden.
 

Nicht bestandene Wiederholungsprüfung / Fehlendes Modul

Werden die erforderlichen Leistungen für die zu erbringenden Sprachmodule auch nach der Wiederholungsprüfung gemäß der geltenden Studienordnung nicht erbracht, so ist das entsprechende Studienmodul nicht bestanden. Das Studium der Koreanistik kann in dem Falle nicht weitergeführt werden.

Anerkennung von TOPIK-Zertifikaten

Wer die Abschlussprüfungen eines Sprachkurses nicht bestanden hat, hat die Möglichkeit, die Wiederholungsprüfung in den Fächern „Leseverständnis (ilkki)" und „Hörverständnis (tŭtki)" sowie „Aufsatzschreiben (ssŭgi)" durch die Vorlage von TOPIK-Zertifkaten zu ersetzen.

Bei Vorlage des Zertifikats für das Erreichen der TOPIK-Stufe 3 werden die obigen Fächer für das Modul 4, bei Vorlage des Zertfikats für die TOPIK-Stufe 4 die entsprechenden Fächer des Moduls 5 anerkannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den TOPIK-Tests keine Prüfung im Fach Konversation/Sprechen erfolgt. Diese Wiederholungsprüfung ist im gegebenen Fall gesondert mit Frau Kim abzustimmen.
 

Allgemein zum TOPIK-Test

Es wird klargestellt, dass der TOPIK-Test lediglich als Nachweis des Erreichens eines bestimmten Sprachniveaus im Schreiben, Hörverständnis und Leseverständnis akzeptiert wird. TOPIK ist ausdrücklich keine Voraussetzung zum 6. Semester, zur Bachelor-Prüfung oder Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudiengang.

Der TOPIK-Test ist allerdings ein offiziell anerkannter, standardisierter Test, der auch im Rahmen von Bewerbungen für Praktika, Stipendien oder zum Berufseinstieg vorgelegt werden kann. Der Erwerb eines Zertifikates ist daher aus unterschiedlichen Gründen vorteilhaft. Es wird aus diesem Grunde allen Koreanistik-Studierenden empfohlen, an einem TOPIK-Test teilzunehmen und erwartet, dass zum 6. Fachsemester mindestens TOPIK-Level 4 erreicht wird.

Die Koreanistik Tübingen richtet jedes Jahr im Frühling die TOPIK Tests des KEID aus.

Weitere Links zum TOPIK-Test

Inhaltliche Kurse in Korea

Notenumrechnung

A+

1,0

A

1,3

A-

1,7

B+

2,0

B

2,3

B-

2,7

C+

3,0

C

3,3

C-

3,7

D+

4,0

D

4,0

D-

4,0

Nach dem Auslandsjahr: Notenanrechnung

Notenanrechnung in Tübingen
1. In der angehängten Datei finden Sie eine Guideline, wie Sie Ihre Noten vom Austauschjahr genehmigen und in das offizielle System der Universität Tübingen eintragen lassen können.

Guideline [PDF herunterladen]

2. Hier finden Sie Beispiele der ausgefüllten Formulare für die Notenabrechnung. Füllen Sie diese mit Ihren eigenen Informationen aus.

► Hauptfach vor 2019 [PDF]
► Hauptfach seit 2019 [PDF]
► Nebenfach vor 2019 [PDF]
► Nebenfach seit 2019 [PDF]

3. Notenabrechnung hier einreichen. (Alles in einer Datei senden!)
https://unitc-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/ankla01_cloud_uni-tuebingen_de/EhM2t3b1KOBGu9AKM1VUrUQB39oiNd-i_MpHYDm-TUpIng