Das Bachelor-Nebenfach “Rechtswissenschaft” ist zulassungsfrei; im ersten und im höheren Fachsemester. Sie müssen sich also nur bewerben, wenn das von Ihnen gewünschte Hauptfach zulassungsbeschränkt ist. Ansonsten oder wenn Sie lediglich das Nebenfach zu “Rechtswissenschaft” hin wechseln wollen, ist eine Bewerbung nicht erforderlich.