Cäsar Hirschs Privatbibliothek in der UB Tübingen
Am 16. Juni 1938 wurden 29 Bücherkisten als „die beschlagnahmte medizinisch-wissenschaftliche Bibliothek des jüdischen Emigranten Dr. med. Cäsar Hirsch“ zunächst als Leihgabe an die Universitätsbibliothek Tübingen geliefert. Über ihren Verbleib in den Jahren zuvor ist nichts bekannt.
Betont wurde im Antwortschreiben des damaligen Bibliotheksdirektors Georg Leyh an die Geheime Staatspolizei in Stuttgart der große wissenschaftliche Wert der Bibliothek. Sie werde „nicht nur der Tübinger Universitätsklinik die besten Dienste leisten“, sondern auch den übrigen Spezialisten für Ohrenheilkunde über den Leihverkehr zugänglich sein. Zunächst wurde sie einzeln als Depositum aufgestellt, bis sie durch die Zahlung von 1000 Reichsmark 1940, kurz nach dem Selbstmord von Cäsar Hirsch, in den nach damaligem Verständnis legalen Besitz der UB überging. Es handelt sich in diesem Fall also eindeutig um NS-Raubgut, von dem die UB Tübingen und durch sie die Wissenschaft profitiert hat.
Nachdem die Bücher bis dahin in einem gesonderten Raum aufgestellt worden waren, wurden sie nun wie andere Neuzugänge auch in den UB-Bestand eingearbeitet. Nach dem Verkauf von Dubletten und der Abgabe von Zeitschriftenbänden an die Tübinger HNO-Klinik wurden die übrigen 1020 Bände unter Kennzeichnung ihrer Herkunft aus der „Bibliothek Hirsch“ inventarisiert, katalogisiert und den Sachgruppen zugeordnet.
Weitere ca. 8000 Sonderdrucke, Dissertationen und sonstiges Kleinschrifttum wurden nicht einzeln erfasst. Nach aktuellem Stand gibt es keinen Hinweis auf den Verbleib dieser Werke. Womöglich wurden sie makuliert.