In einigen Fächern werden Fremdsprachenkenntnisse auf verschiedenen Niveaustufen vorausgesetzt. Informationen dazu, ob Sie noch Fremdsprachenkenntnisse nachholen müssen, und wie Sie diese Kenntnisse erwerben können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie zu Studienbeginn noch erforderliche Fremdsprachenkenntnisse nachholen müssen, werden Ihnen hierfür je alter Sprache (z.B. Latein, Altgriechisch) zwei Semester auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet, für jede moderne Fremdsprache (z.B. Italienisch, Französisch) gibt es je ein Semester Aufschlag auf die Regelstudienzeit. Diese Studienzeitverlängerung müssen Sie auf dem Prüfungsamt aktiv beantragen, allerdings erst, wenn der Spracherwerb abgeschlossen ist und Sie einen entsprechenden Nachweis auf dem Prüfungsamt einreichen können.
Beachten Sie, dass in den einzelnen Fächern für verschiedene Module die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse bereits vorhanden sein müssen. Es ist also wichtig, die Fremdsprachenkenntnisse gleich zu Beginn des Studiums zu erweben um dann voll in das Studium Ihrer Fächer einsteigen zu können. Wenn Sie dazu noch Fragen haben oder Beratung brauchen, dann nutzen Sie gerne unser persönliches Informations- und Beratungsangebot.