Der Zulassungsbescheid wird auf Alma online eingestellt. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung auf Ihre studentische Adresse (bitte auch im Spamordner schauen).
Nach der Zulassung wird immer in einem ersten Schritt ein regulärer Antrag auf Umschreibung in Masterstudiengänge gestellt.
Hinweis: Sollte gegen Ende des letzten Bachelorsemesters durch das Studierendensekretariat zum Nachweis der noch offenen Bachelorleistungen aufgefordert werden, dann erfolgt dieser Nachweis in einem zweiten Schritt über die Selbstauskunft im Rahmen eines Antrags auf Immatrikulation unter Vorbehalt. Vorher wird dieses Formular nicht verwendet.
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Benötigte Unterlagen für die Ein- bzw. Umschreibung:
Die gesammelten Unterlagen gehen per Post an das Studierendensekretariat.
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Wenn das B. Ed. Zeugnis zum Zeitpunkt der Umschreibung noch nicht vorliegt:
Sie weisen Ende des letzten Bachelorsemester nach Aufforderung durch das Studierendensekretariat mit einem Antrag auf Immatrikulation unter Vorbehalt nach, ob noch Leistungen aus dem B. Ed. offen sind.
Hierdurch wird die Frist für die B. Ed.-Zeugnisabgabe verlängert (SoSe bis 30.06. / WiSe bis 31.12. bzw. bei direktem Absolvieren des Schulpraxissemesters 31.01.).