Tübingen School of Education (TüSE)

Übergang vom gymnasialen Bachelor of Education in den gymnasialen Master of Education

Der Übergang vom Bachelor of Education in den Master of Education besteht aus folgenden Schritten:

  1. Bewerbung (Fristen s.u.),
  2. Durchführung des verpflichtenden Online Self Assessments TüSE-Check your Choice,
  3. Ein- bzw. Umschreibung in den Master.

In einem separaten Schritt folgt nach der Bewerbung zum Master of Education die Anmeldung zum Schulpraxissemester.


FAQs zum Übergang in den gymnasialen Master of Education

Wann und wie muss ich mich für den Master of Education bewerben?

Beginn des Masterstudiums zum Sommersemester:
Bewerbungszeitraum 01.12. - 15.03.

Beginn des Masterstudiums zum Wintersemester:
Bewerbungszeitraum 01.03. - 30.04.

Voraussetzung für die Bewerbung:
140 CP im Transcript of Records (wird im Bewerbungsportal mit hochgeladen)

Hinweis: Die Bewerbung erfolgt über das Alma Portal. Besteht bereits ein Alma Account, wird die Bewerbung über das bestehende Konto durchgeführt.

Wie schreibe ich mich nach der Zulassung um, wenn ich aktuell bereits im B. Ed. an der Uni Tübingen immatrikuliert bin (interne Bewerber:innen)?

Der Zulassungsbescheid wird auf Alma online eingestellt. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung auf Ihre studentische Adresse (bitte auch im Spamordner schauen).

Nach der Zulassung wird immer in einem ersten Schritt ein regulärer Antrag auf Umschreibung in Masterstudiengänge gestellt.

Hinweis: Sollte gegen Ende des letzten Bachelorsemesters durch das Studierendensekretariat zum Nachweis der noch offenen Bachelorleistungen aufgefordert werden, dann erfolgt dieser Nachweis in einem zweiten Schritt über die Selbstauskunft im Rahmen eines Antrags auf Immatrikulation unter Vorbehalt. Vorher wird dieses Formular nicht verwendet.

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Benötigte Unterlagen für die Ein- bzw. Umschreibung:

  • ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Umschreibung in Masterstudiengänge (s.o.),
  • ausgedruckter Zulassungsbescheid,
  • Nachweis über die verpflichtende Teilnahme am Online-Self-Assessment TüSE-Check your Choice im Rahmen des Tübingen Master of Education Assessments (TüMAS),
  • Bachelorabschlusszeugnis,
  • weitere Unterlagen werden im Onlineportal sowie auf der Webseite des Studierendensekretariats genannt.

 Die gesammelten Unterlagen gehen per Post an das Studierendensekretariat

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Wenn das B. Ed. Zeugnis zum Zeitpunkt der Umschreibung noch nicht vorliegt:

Sie weisen Ende des letzten Bachelorsemester nach Aufforderung durch das Studierendensekretariat mit einem Antrag auf Immatrikulation unter Vorbehalt nach, ob noch Leistungen aus dem B. Ed. offen sind. 

Hierdurch wird die Frist für die B. Ed.-Zeugnisabgabe verlängert (SoSe bis 30.06. / WiSe bis 31.12. bzw. bei direktem Absolvieren des Schulpraxissemesters 31.01.).

Wie schreibe ich mich nach der Zulassung um, wenn ich meinen Bachelor an einer anderen Universität absolviert habe oder mein Bachelorabschluss an der Uni Tübingen länger zurückliegt (externe Bewerber:innen)?

Einschreibung mit einem Antrag auf Immatrikulation auf Alma.

Hinweis: Je nach Universität, an der Sie Ihren B.Ed. absolviert haben, müssen hier in Tübingen Leistungen nachgeholt werden. Lassen Sie sich daher unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung in den Fachstudienberatungen Ihrer Fächer (Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften) der Universität Tübingen beraten. Bei einer Zulassung können ggf. Leistungen aus dem Bachelor im M. Ed. angerechnet werden.

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Benötigte Unterlagen für die Ein- bzw. Umschreibung:

 Die gesammelten Unterlagen gehen per Post an das Studierendensekretariat

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 Wenn das B. Ed. Zeugnis zum Zeitpunkt der Umschreibung noch nicht vorliegt:

Sie legen den Antrag auf Immatrikulation unter Vorbehalt direkt ihren restlichen Immatrikulationsunterlagen bei.

Hierdurch wird die Frist für die B. Ed.-Zeugnisabgabe verlängert (SoSe bis 30.06. / WiSe bis 31.12. bzw. bei direktem Absolvieren des Schulpraxissemesters 31.01.).

Bis wann müssen letzte Leistungen aus dem B. Ed. erbracht / abgegeben werden?

Eine Leistung gilt in diesem Kontext als "erbracht", wenn Sie Ihren Teil der Verpflichtung erfüllt haben; d.h. letzte Hausarbeiten wurden abgegeben, letzte Klausuren wurden geschrieben und letzte Prüfungen wurden abgelegt. Achtung: Die Leistungen müssen noch nicht im ToR verbucht sein - die Korrektur und Verbuchung darf also noch ausstehen!

Generell gilt:

  • Sie werden Ende des letzten B. Ed.-Semesters durch das Studierendensekretariat dazu aufgefordert offenzulegen, ob noch Leistungen aus dem B. Ed. erbracht werden müssen.
  • Letzte Leistungen müssen spätestens bis einschl. des ersten Vorlesungstages des ersten Mastersemesters erbracht werden.
  • Ein Nachweis darüber, dass alle Leistungen erbracht wurden, erfolgt über die Selbstauskunft im Rahmen des Antrags auf Immatrikulation unter Vorbehalt. Hierdurch wird die Frist für die B. Ed.-Zeugnisabgabe verlängert bis 30.06.


Ausnahme: Beginn des Masterstudiums im Wintersemester mit gleichzeitigem Start ins Schulpraxissemester ab September

  • Nur in diesem Ausnahmefall dürfen noch max. 9 CP aus dem B. Ed. mit in das erste Mastersemester genommen werden.
  • Dabei darf es sich ausschließlich um Leistungen handeln (wie z.B. noch offene Hausarbeiten oder die Bachelorarbeit), für die kein Besuch von regelmäßigen Präsenzveranstaltungen an der Universität mehr notwendig ist (so ist der Besuch von Vorlesungen und Seminaren während der Praktikumszeit nicht möglich). Denn: Während des Vollzeitpraktikums herrscht Präsenzpflicht an der Schule und in den fachdidaktischen Begleitveranstaltungen am zuständigen Seminar für Aus- und Fortbildung. Eine Freistellung während dieser verpflichtenden Präsenzzeiten für den Besuch von universitären Veranstaltungen ist nicht möglich.
  • Die offenen B. Ed.-Leistungen werden im Selbstauskunftsfeld im Rahmen des Antrags auf Immatrikulation unter Vorbehalt eingetragen, nachdem Sie am Ende des Semesters durch das Studierendensekretariat dazu aufgefordert werden.
  • Die Abgabefrist für die noch offenen Leistungen aus dem B. Ed. ist nach Ende des Schulpraktikums der darauffolgende 31.01. Kann dieses Datum nicht eingehalten werden, erfolgt eine Rückstufung in den B. Ed. für das laufende Wintersemester. Berücksichtigen Sie dies v.a. hinsichtlich des Bezugs von BAföG / Stipendien o.ä. Die Abgabe der letzten Leistung wird bis 31.01. durch einen erneuten Antrag auf Immatrikulation unter Vorbehalt gegenüber dem Studierendensekretariat nachgewiesen. Hierdurch verlängert sich die Frist zur Abgabe des Bachelorzeugnisses bis 31.03.
  • Eine erneute Bewerbung für den Master of Education ist, zum nächstmöglichen Zeitpunkt (also auch schon zum darauffolgenden Sommersemster) möglich. Voraussetzung ist, dass alle noch offenen B. Ed.-Leistungen fristgerecht (bis zum Vorlesungsbeginn des ersten Mastersemesters) erbracht werden können.
  • Wichtig: Sind nach Beginn des Schulpraktikums Ende September doch noch mehr als 9 CP aus dem Bachelor offen, dann werden Sie zwar für das laufende Wintersemester formal wieder in den B. Ed. zurückgestuft, absolvieren aber das begonnene Schulpraktikum dennoch bis zum Ende (bitte das Praktikum nicht einfach abbrechen!). Das bestandene Schulpraxissemester wird Ihnen angerechnet, sobald Sie regulär in den M. Ed. umgeschrieben werden. Sie müssen in dem Fall das Praktikum nicht nochmal wiederholen!

Wie melde ich mich für das Schulpraxissemester an?

  • Das Schulpraxissemester wird außerhalb der Universität organisiert und durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt über ein Onlineportal des Landes Baden-Württemberg. Innerhalb dieses Portals finden Sie die Anmeldefristen (i.d.R. Ende April / Anfang Mai). Auf der Landesseite lehrer-online-bw/schulpraktika erhalten Sie eine sehr ausführliche Anleitung zur Anmeldung und darüber hinaus viele weitere wichtige Hinweise und Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten.
     
  • Das "Ticket" mit dem Zugangscode zur Anmeldung im Onlineportal (zur Eingabe im gelben Feld "Zugangsberechtigung") erhalten Sie automatisch nach Ihrer Bewerbung zum Master of Education durch das Studierendensekretariat per E-Mail zugestellt. Der Zugangscode ist immer nur für den nächstmöglichen Anmeldezeitraum gültig.
     
  • Sollten Sie Ihr Schulpraxissemester nicht direkt zum nächstmöglichen Zeitpunkt absolvieren (1./2. Mastersemester), verfällt der Ihnen zugeteilte Zugangscode. Um sich zu einem späteren Zeitpunkt im Studium für das Schulpraxissemester anmelden zu können, schreiben Sie ab April vor Beginn des Schulpraxissemesters an das Studierendensekretariat (silke.boeckle@uni-tuebingen.de) mit der Bitte um ein neues Ticket.

Weitere Hinweise zum Schulpraxissemester sowie zum Auslandspraktikum erhalten Sie auf unserer Infoseite zur Schulpraxis.


Informationen zum Übergang vom beruflichen Bachelor of Education in den beruflichen Master of Education erhalten Sie in einer separaten Informationsveranstaltung am Institut für Erziehungswissenschaft. Die Folien zur Veranstaltung werden im Anschluss zur Verfügung gestellt.