Nach der Bewerbungsphase Ende August erhalten die vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeitnah eine Rückmeldung und können sich in der vorlesungsfreien Zeit nach und nach auf den Wettbewerb vorbereiten, wobei selbstverständlich Praktika absolviert werden können, bevor im Oktober ein Crash-Kurs zum Völkerrecht angeboten wird.
Mit der Veröffentlichung des Sachverhalts Anfang November beginnt die schriftliche Phase. Zunächst wird gemeinsam eine Lösungsskizze erarbeitet, bevor sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Schreiben der Schriftsätze (Memorials) für den Kläger (Applicant) und den Beklagten (Respondent) widmen. Mitte März werden die Schriftsätze abgegeben und es findet ein fließender Übergang in die mündliche Phase statt.
In dieser Phase treten jeweils zwei der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Vertreter der Kläger- und Beklagtenseite auf und versuchen die zuvor im Schriftsatz ausformulierten Rechtspositionen einer hochkarätig besetzten, dreiköpfigen Richterbank vorzustellen und auf Nachfrage zu verteidigen. Ziel ist es, zur Überzeugung des Gerichts vorzutragen und den Argumenten der Gegenseite den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Zur Vorbereitung auf die nationalen Vorausscheidungen und die Finalrunden in Den Haag finden zwischen Mitte März und Mai/Juni regelmäßig Probeverhandlungen mit Großkanzleien im In- und Ausland statt, im Rahmen welcher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Übungszwecken gegeneinander antreten.