Sie bekommen im Zulassungsbescheid eine Frist genannt, bis zu der Sie im Studierendensekretariat Ihr Bachelorzeugnis vorlegen müssen. Weiterhin gibt es eine Frist zur Abgabe einer Selbsterklärung, dass Sie alle noch fehlenden Leistungen (max. 9 ECTS!) erbracht haben.
Falls Sie diese Fristen nicht einhalten können, erlischt Ihre Zulassung und Sie müssen sich neu bewerben. Wir empfehlen daher, sich nur zu bewerben, wenn Sie sich sicher sind, die Fristen einhalten zu können. Die u.a. Fristen können nicht verlängert werden.
a) Zulassung zum WiSe
Frist für die Selbsterklärung: 31.10.
Nachreichfrist Bachelorzeugnis: 31.3.
b) Zulassung zum SoSe
Frist für die Selbsterklärgung: 30.4.
Nachreichfrist Bachelorzeugnis: 30.06.