Die Verwendung der markenrechtlich geschützten offiziellen Erkennungszeichen der Universität Tübingen ist nur ihren Beschäftigten im Zuge der Ausübung ihres dienstrechtlichen Aufgaben- und Pflichtenverhältnisses vorbehalten.
Diese Festlegung schließt die freie Nutzung der Erkennungszeichen (bspw. Logo, Palme) und Vorlagen der Universität Tübingen durch Studierende und Externe aus.
Hausarbeiten und Abschlussarbeiten von Studierenden sind primär die Arbeiten der einzelnen Person zum Nachweis einer geforderten Prüfungsleistung bzw. zur Erlangung eines akademischen Grades. Sie sind keine offiziellen Publikationen der Universität.