Ein Praktikum im Ausland bietet die einzigartige Chance, die eigenen fachlichen und interkulturellen Kompetenzen zu erweitern. In einer globalisierten Wirtschaft sind internationale Erfahrungen ein entscheidender Vorteil: sie ermöglichen Einblicke in unterschiedliche Märkte, Unternehmensstrukturen und Geschäftsstrategien. Zudem können Sprachkenntnisse und interkulturelle Kommunikationsfähigkeiten verbessert werden – beides gefragte Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt.
Auslandspraktika für Studierende der Wirtschaftswissenschaft
Für Studierende am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft kann ein Auslandspraktikum in folgender Weise berücksichtigt werden:
Anrechnung eines Auslandspraktikums (Bachelor allg.)
Bachelorstudierende haben die Möglichkeit, Auslandspraktika ab einer Mindestdauer von 6 Wochen im Modul E381 Praktische Aspekte der Wirtschaftswissenschaft anrechnen zu lassen, sofern sie der Prüfungsordnung 2023 folgen.
Ggf. zusätzlich und unabhängig von der Prüfungsordnungs-Version können sich Bachelorstudierende ein freiwilliges Praktikum als Schlüsselqualifikation gemäß der Satzung des Transdisciplinary Course Programs anrechnen lassen. Hierfür ist es notwendig, einen Praktikumsbericht zu verfassen. Eingereicht werden muss dieser Bericht beim Career Service, welcher eine Empfehlung zur Anrechnung beim Prüfungsamt erstellt. Beim Career Service stehen weitere Informationen bezüglich der Anforderungen an den Bericht und der möglichen Anzahl erreichbarer ECTS-Punkte zur Verfügung. Die Anrechnungsempfehlung muss anschließend beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Praktikum als verpflichtender Auslandsaufenthalt (im B.Sc. IBA)
Studierende im Bachelor „International Business Administration“ können sich ein Auslandspraktikum ab einer Mindestdauer von 3 Monaten als verpflichtenden Auslandsaufenthalt anerkennen lassen. Weitere Informationen hierzu sind bei der Studienfachberatung unter studienfachberatungspam prevention@wiwi.uni-tuebingen.de erhältlich.
Erasmus+ Praktika
Für Auslandspraktika in einem der Erasmus-Programmländer kann finanzielle Überstützung über Erasmus+ beantragt werden.
Allgemeine Informationen zu Erasmus+ Praktika wie den Voraussetzungen für eine Förderung sowie den möglichen Formen von Auslandspraktika finden sich auf der Website des International Office.
Student Mobility Placements Förderbar sind sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika in Unternehmen und anderen Einrichtungen für immatrikulierte Studierende nach Abschluss des 1. Studienjahrs für eine Dauer von mindestens 2 bis maximal 12 Monaten.
Absolventen-/Graduiertenpraktika Auch Praktikumsaufenthalte von Absolvent:innen können über das Erasmus-Programm gefördert werden, wenn sie von der entsendenden Hochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres ausgewählt wurden und das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen.
Erasmus+ Praktika werden zentral über das baden-württembergische Konsortium KOOR-Erasmus Services BW in Karlsruhe gefördert. Bewerbungen müssen direkt über KOOR durchgeführt werden. Hinweis: Auch für vergütete Praktika kann Erasmus+ Förderung beantragt werden. Die maximale Förderdauer pro Studienabschnitt (Bachelor / Master) beträgt jeweils 12 Monate.
Erasmus Learning Agreement / Bescheinigung der Heimathochschule
Das “Learning Agreement für Erasmus+ Praktika” sowie die “Bescheinigung der Heimathochschule” wird für Studierende am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft vom zuständigen Erasmus-Fachkoordinator Prof. Dr. Frank Stähler unterzeichnet. Die komplett ausgefüllten Unterlagen können hierfür unter exchangespam prevention@wiwi.uni-tuebingen.de eingereicht werden. Thomas Lauterswasser (International Office, praktikaspam prevention@erasmus.uni-tuebingen.de ) ist zuständig für das Bewerbungsformular sowie ggf. Bescheinigungen für das Bafög-Amt.