Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Ethikkommission der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Forschungsethik fragt nach der Verantwortung und Verantwortbarkeit wissenschaftlicher Forschung in modernen Gesellschaften. In diesem Kontext ist es die vorrangige Aufgabe der Ethikkommission der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, auf Antrag geplante Forschungsvorhaben ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Blick auf Implikationen und Folgen zu prüfen, die sich absehbar für die beteiligten Personen sowie die Gesellschaft ergeben können.

Aufgabe und Zweck der Ethikkommission

Zentrale Prinzipien von Verantwortung und Verantwortbarkeit wissenschaftlicher Forschung in modernen Gesellschaften sind dabei

  • das Selbstbestimmungsrecht von Personen,
  • das Schadensvermeidungsgebot,
  • das Nützlichkeitsgebot und
  • eine faire Verteilung der Vor- und Nachteile wissenschaftlicher Forschung.

Konkret bedeutet das für die beantragte Prüfung von Forschungsvorhaben, dass sie mit der informierten und freiwilligen Zustimmung der beteiligten Personen stattfinden sollen und dass letztere keinen besonderen Nachteilen oder Gefahren ausgesetzt werden.

Wo im Vorfeld der Forschung eine informierte und freiwillige Zustimmung nicht eingeholt wird (etwa bei manchen Experimenten) oder besondere Nachteile bzw. Gefahren nicht ausgeschlossen werden können, muss von den Antragstellerinnen und Antragsstellern nachvollziehbar und überzeugend dargelegt werden, warum das geplante Vorhaben gleichwohl unter forschungsethischen Gesichtspunkten vertretbar ist.

Darüber hinaus sollen Begründung, Design, Durchführung, Datensicherung und Ergebnisverwertung des Vorhabens den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis entsprechen, so wie sie beispielsweise in den einschlägigen Ethikkodizes der Fachvereinigungen festgeschrieben sind. Hierzu zählen vor allem Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Erkenntnisgewinnung, der Datenschutz und die Publikation der Forschungsergebnisse.

Die freiwillige Inanspruchnahme der Kommission entbindet Antragstellerinnen und Antragssteller in keinem Falle von der Einhaltung der für die Vorbereitung oder Durchführung des Projektes bestehenden Rechtsvorschriften und Regelungen der Universität Tübingen und anderer Institutionen. Die Überwachung der Einhaltung bestehender Rechtsvorschriften und Regelungen der Universität Tübingen ist nicht Aufgabe der Kommission.

Studierende bzw. BA- und MA-Arbeiten werden in forschungsethischen Fragen durch die Betreuerinnen und Betreuer angeleitet. Die Begutachtung solcher Forschungsvorhaben fällt aus Kapazitätsgründen nicht in den Zuständigkeitsbereich dieser Kommission.

Zusammensetzung der Kommission

Der Fakultätsvorstand hat eine Ethikkommission eingerichtet, die vom Prodekan für Forschung geleitet wird und der mindestens 6 weitere Professorinnen und Professoren sowie 4 Vertreterinnen und Vertretern des promovierten Mittelbaus angehören. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Die Kommission bildet 2 Schwerpunkte:

  • Bildungswissenschaften (mit je einer/einem Professor*in aus HIB, IfE und TüSe/Fachdidaktiken aller Fakultäten)
  • Sozialwissenschaften (ein/e Professor*in) und Wirtschaftswissenschaft (ein/e Professor*in).

Ein in Ethikfragen fachkundiges Mitglied (aus dem IZEW oder Weltethos-Institut) kann bei entsprechenden Fragestellungen hinzugezogen werden.

 

Mitglieder der Kommission

Vorsitzender der Kommission:

  • Prof. Dr. Tim Pawlowski, Prodekan für Forschung

Stellvertretend

  • Prof. Dr. Benjamin Nagengast, Stellvertretender Vorsitzender der Kommission (FB SoWi)

Weitere Mitglieder der Kommission:

  • Prof. Dr. Gabriele Abels
  • Dr. Lisa Bäulke
  • Dr. Aenne Brielmann
  • Dr. Janina Eberhart
  • Dr. Rolf Frankenberger
  • AOR Dr. Helga Gese
  • Prof. Dr. Annika Goeze
  • Prof. Dr. Joachim Grammig
  • Dr. Jasmin Joecks
  • Prof. Dr. Christoph Randler
  • Dr. Malte Ring
  • Prof. Dr. Stefan Schwarzer
  • Prof. Dr. Rüdiger Wulf

Antragstellung

Die Ethikkommission nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen eines Forschungsvorhabens.

a.) Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren sowie promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der WiSo-Fakultät. Antragsberechtigt sind ebenfalls alle Professorinnen und Professoren sowie promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Forschungsnetzwerk LEAD und den Fachdidaktiken aller Fakultäten, die empirisch sozialwissenschaftlich zu bildungswissenschaftlich relevanten Themen forschen. Doktorandinnen und Doktoranden können ggf. über ihre Betreuerinnen und Betreuer Anträge stellen.

b.) Welche Formen der Prüfung gibt es?

Im Normalfall geschieht die Prüfung im Umlaufverfahren mit mindestens einem Berichterstatter. Bei einfachen Anträgen und vorliegenden Präzedenzfällen kann auch der Vorsitzende eine Eilentscheidung treffen. Bei ethisch komplexen Fragen oder auf Antrag eines Mitgliedes der Kommission wird in einer mündlichen Verhandlung entschieden.

  • Normale Prüfung (Begutachtung durch den Vorsitzenden und einen fachkundigen Berichterstatter)
  • Fast Track (Eilentscheidung durch den Vorsitzenden bei vorliegenden Präzendenzfällen)
  • Umfassende Prüfung (Begutachtung durch alle Mitglieder der Ethikkommission)


c.) Wie läuft das Verfahren ab?
Richten Sie Fragen zum Verfahren sowie Anträge an die Ethikkommission mit den entsprechenden Unterlagen (siehe Punkt "Einzureichende Unterlagen") bitte per Mail an: ethikkommissionspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de.

Die Ethikkommission entscheidet über Anträge in der Regel innerhalb von sechs Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bezüglich des Beginns Ihrer Datenerhebung und planen Sie ggf. etwas Vorlaufzeit ein. Danke für Ihr Verständnis! Es gelten die Regelungen der Satzung über die Einrichtung von Ethikkommissionen an der Universität Tübingen.  Befangenheiten sind rechtzeitig anzuzeigen. Alle Vorgänge werden vertraulich behandelt.

 

d.) Einzureichende Unterlagen
Für einen Antrag auf Prüfung eines geplanten Forschungsvorhabens durch die Ethikkommission der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind die folgenden Unterlagen via Email einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Ggf. weitere Antragsunterlagen je nach Forschungsprojekt
  • Bitte senden Sie den Antrag und alle Anlagen in einer Datei (PDF), vielen Dank!

Vorlagen finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Webseite.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Kommission Stellung zur generellen ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen eines in einem DFG-Antrag skizzierten Vorhabens nimmt. In Anlehnung an das Vorgehen der Ethikkommission der Psychologie an der U Tübingen wird dafür ein Wahlmodell angeboten.
1) Normaler Ethikantrag mit allen Dokumenten laut Formblatt (z.B. Teilnehmenden-Information etc.)
2) Verkürzter Ethikantrag plus finaler (eingereichter) DFG-Antrag

Neben lediglich den Kernangaben im Ethikantrag ist bei Option 2 der finale (eingereichte) DFG-Antrag einzureichen. Es muss entsprechend vorab mit der DFG geklärt werden, ob das Nachreichen eines Ethik-Votums zulässig ist. Zu beachten ist darüber hinaus, dass Sie den Titel Ihres Forschungsvorhabens im selben Wortlaut, wie Sie ihn mit der Förderinstitution verwenden, für die Kommunikation mit der Ethikkommission nutzen. Das Votum der Kommission im Rahmen der Beratung eines DFG-Antrags ohne Ethikantrag (Option 2) wird grundsätzlich mit der formalen Auflage verbunden, dass vor der eigentlichen Durchführung des Forschungsvorhabens eine Beratung zu den Details der Umsetzung durch eine Ethikkommission erfolgt. Die Wahl zwischen den Optionen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer (i.d.R. 6 Wochen).

e.) Weiterführende Informationen zur Antragstellung
Hilfreiche Informationen zur Verfassung von Informationsblättern und Einverständniserklärungen finden sich auch auf den Seiten des Rats für Sozial-und WirtschaftsDaten und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Hier werden weitere Muster zur Verfügung gestellt.
Wichtige Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung bzw. vor der Planung eines Forschungsprojektes!

Satzung

Es gelten die Regelungen der Satzung über die Einrichtung von Ethikkommissionen an der Eberhard Karls Universität Tübingen vom 18.06.2015 mit einer Aktualisierung vom 09.02.2017.