Beschaffungsvorgang
Die Hardware-Beratung erfolgt durch das ZDV. Die Institute sind angehalten, nur vom ZDV empfohlene Geräte anzuschaffen. Ansonsten ist eine Unterstützung durch das ZDV (z.B. bei der Vernetzung und der Installation von Standardsoftware) unter Umständen nicht möglich. Die Empfehlungen des ZDV sind für alle universitären Einrichtungen verbindlich.
Die Details zur Beschaffung von Hardware können auf den Seiten des Dezernats VII (Finanzen) unter "Beschaffungsgrunsätze /Beschaffungsrichtlinien der Universität Tübingen" und den "Auftragsbedingungen der Universität Tübingen (AGB)" nachgelesen werden.
Empfohlene Hard- und Software
1. PC-Standardkonfiguration
Das ZDV bietet ein Rechnermodell (LZBW-PC) an, dessen Ausstattung bei Bedarf aktualisiert wird. Diese Standardkonfiguration gilt für alle Arbeitsplatzrechner im universitären Bereich.
2. Software
Als Betriebssystem wird empfohlen:
- MS Windows 11 Enterprise
Software muss von den universitären Einrichtungen, ggf. nach Einholung von drei Vergleichsangeboten, selbst beschafft werden. Von der Preisvergleichspflicht ausgenommen sind folgende Software-Produkte:
- Software, für welche ein Campus-Vertrag existiert ("ZDV-Software")
- Software, für welche das ZDV einen F&L-Vertrag abgeschlossen hat
- Landeslizenzen
Eine Übersicht dieser Software finden Sie auf der Seite Informationen zur Softwarebeschaffung auf der ZDV-Homepage.
Empfohlene Hersteller und Firmen
Eine Übersicht der Firmen, welche Rahmenvertragshändler der Universität Tübingen sind, bzw. zu den Auftragsbedingungen der Universität Tübingen liefern, finden Sie auf den Seiten der Abteilung Einkauf.
Netzwerkkabel sind ebenfalls über die Abteilung Einkauf erhältlich.