Familienzimmer
Nutzungsordnung
Regeln für die Nutzung des Familienzimmers der Universität Tübingen in der Liebermeisterstr. 12, Zimmer 18
Es ist ein wichtiges Anliegen der Universität Tübingen, Beruf/Studium und Familie miteinander vereinbaren zu können. Daher stellt die Universität ab dem WS 2019/20 zur familienfreundlichen Organisation der Universität ein Familienzimmer für Studierende und Beschäftigte mit Kind/Kindern sowie Schwangere in der Liebermeisterstr. 12, Zimmer 18, zur Verfügung.
Für die Nutzung des Familienzimmers erklären sich die Nutzerinnen und Nutzer mit nachfolgender Benutzungsordnung einverstanden:
1. Nutzungskreis
Das Familienzimmer steht ausschließlich den Angehörigen der Universität Tübingen mit Kindern sowie Schwangeren zur Verfügung.
2. Nutzungszweck
Das Familienzimmer soll den Hochschulangehörigen ermöglichen, ihr Kind/ihre Kinder mit in das Theologicum zu bringen und selbst zu beaufsichtigen, wenn kurzfristig oder unerwartet die Betreuung durch Dritte ausfällt (z. B. plötzliche Erkrankung der eigentlichen Betreuungsperson, der kurzfristig geschlossene Kindergarten, Schulausfälle etc.).
3. Nutzungsregeln
Die Nutzung des Familienzimmers ist grundsätzlich unentgeltlich. Das Familienzimmer kann von mehreren Personen gleichzeitig gebucht werden. Die Höchstbelegung ist mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern erreicht. Niemand hat einen Anspruch auf einen Schlüssel und auf die Nutzung des Zimmers.
Beim Betreten des Familienzimmers wird gebeten, die Schuhe auszuziehen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Schuhe können auf die Schmutzmatte an der Türe abgestellt werden.
Die Nutzerinnen und Nutzer des Familienzimmers tragen Sorge für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und Ausstattung. Es dürfen keine Gegenstände aus dem Familienzimmer entfernt werden. Das Familienzimmer ist in einem ordentlichen, sauberen und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen.
Im Familienzimmer ist das Wickeln gestattet.
Bei der Nutzung des Familienzimmers verursachte besondere Verschmutzungen müssen von den Nutzenden sofort beseitigt werden. Ein Eimer sowie Putzlappen sind vorhanden.
Gegenstände, die besonderen hygienischen Anforderungen unterliegen (z. B. Stofftiere sowie Bettwäsche mit wasserdichter Unterlage), sind von den Nutzenden des Zimmers jeweils selbst mitzubringen und nach Nutzung des Familienzimmers wieder mit nach Hause zu nehmen. Selbst mitgebrachtes Spielzeug, Bücher oder ähnliches dürfen nicht zurückgelassen werden.
4. Verbotene Nutzung
Die Betreuung von Kindern mit meldepflichtigen Krankheiten (wie z. B. Windpocken, Mumps, Masern, Scharlach, Röteln oder Läusen) im Familienzimmer ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei stark fiebrigen Erkrankungen und ansteckenden Magen-Darm-Erkrankungen.
5. Belegung und Zutritt
Das Familienzimmer kann von berechtigten Nutzerinnen und Nutzern zu den Öffnungszeiten der Gemeinsamen Seminarverwaltung der Theologien im Theologicum gebucht und anschließend genutzt werden.
Zur Buchung und Raumbelegung erhalten Sie den Raumschlüssel in den Büros der Gemeinsamen Seminarverwaltung. Für die regelmäßige wiederkehrende Nutzung in festen Zeitfenstern während des Semesters oder in der vorlesungsfreien Zeit können diese zu Beginn des Semesters bzw. der vorlesungsfreien Zeit gebucht werden. Für die Buchung des Raumes und die Ausleihe eines Schlüssels legen Sie eine universitäre Chipkarte vor (Studierendenausweis, Bedienstetenausweis oder Universitätskarte) und hinterlegen ein Pfand i. H. v. 50 €. Sollte sich der Bedarf einer regelmäßigen Belegung erübrigen, geben Sie das/die gebuchten Zeitfenster durch Rückgabe des Schlüssels bitte umgehend wieder frei. In jedem Fall ist der Schlüssel am Ende des Semesters bzw. der vorlesungsfreien Zeit wieder abzugeben.
Bei kurzfristiger Belegung des Familienzimmers kann ein Schlüssel auch ohne vorherige Buchung abgeholt werden, sofern der Raum noch nicht mit mehr als zwei Erwachsenen und zwei Kindern belegt ist. Der Schlüssel ist in diesem Fall nach Benutzung unverzüglich zurückzugeben.
6. Haftung und Aufsichtspflicht
Das zur Verfügung gestellte Familienzimmer ist ein Studien- sowie Büroraum und keine Kindertageseinrichtung. Weder der Raum noch das übrige Gebäude erfüllen die an Kindertageseinrichtungen gestellten erhöhten baulichen Anforderungen und Sicherheitsanforderungen. Die dort geltenden besonderen Maßstäbe können hinsichtlich des Familienzimmers nicht angelegt werden. Durch die Nutzung des Raumes erkennen die Eltern dies an.
Für zur Verfügung gestellte Gegenstände (z. B. Spielzeug) in diesem Zimmer übernimmt die Universität Tübingen keine Haftung. Ebenso übernimmt die Universität Tübingen keinerlei Verantwortung für das Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände.
Die Nutzung des Familienzimmers erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, haftet die Universität Tübingen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Universität.
Schuldhafte Verletzungen der Aufsichtspflicht (s. Aufsichtspflicht) durch die Nutzenden des Familienzimmers können Schadensersatzansprüche begründen. Für etwaige Schäden aus der Nichtbeachtung der Aufsichtspflicht behält sich die Universität Tübingen die Geltendmachung von entsprechenden Ansprüchen vor.
Bei Auffälligkeiten und Sachschäden des Inventars wenden sich die Nutzerinnen und Nutzer bitte umgehend an die Seminarverwaltungen oder das Familienbüro:
07071-29-74961
Wilhelmstr. 26, 72074 Tübingen
Die Aufsichtspflicht über die in diesem Raum sich aufhaltenden Kinder obliegt den Nutzenden.
Erhöhte Anforderungen an die Aufsichtspflicht bestehen außerhalb des Familienzimmers, insbesondere in Gängen und Sanitäreinrichtungen. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt im Familienzimmer sowie im gesamten Gebäude aufhalten.
Eine Unfallversicherung für die Kinder besteht von Seiten der Universität nicht.
7. Datenschutz
Ein mitgebrachter hochschuleigener Laptop darf Kindern nicht zum Spielen überlassen werden.
Alle Nutzerinnen und Nutzer des Familienzimmers haben zusätzlich darauf zu achten, dass die Kinder insbesondere nicht die Möglichkeit haben, Einblick in Unterlagen oder Daten im Laptop zu nehmen beziehungsweise Daten oder Unterlagen/Dokumente zu löschen, zu verändern oder zu vernichten.
8. Ausschluss von der Nutzung
Verstoßen Studierende oder Beschäftigte mehrmals gegen diese Nutzungsregeln, können sie von der Nutzung des Familienzimmers ausgeschlossen werden.
9. Ausschluss des Rechtsanspruchs
Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Benutzung des Familienzimmers noch auf eine bestimmte Ausstattung des Raumes.
10. Einverständniserklärung
Erziehungsberechtigte, die das Familienzimmers nutzen wollen, haben ihr Einverständnis zur obigen Benutzungsordnung des Familienzimmers automatisch gegeben, wenn sie das Familienzimmer nutzen. Die Nutzungsordnung hängt im Familienzimmer aus.
Tübingen, 1. Februar 2023 Prof. Dr. Thomas Jürgasch, Hausvogt