Juristische Fakultät

SPB 4b) Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung

In einer eng vernetzten Welt ergeben sich ständig Grenzüberschreitungen und Verbindungen zu verschiedenen Rechtsordnungen, sei es durch grenzüberschreitende Gesellschaftsverträge, Anteilsübertragungen, Unternehmenskäufe, Warenkäufe, Dienstleistungen, Delikte, Eheschließungen oder Erbfälle. Wie gehen wir aber mit Rechtsvielfalt um? Es drängt sich etwa die Frage auf, welches Recht maßgebend sein soll, oder wie Recht grenzüberschreitend durchgesetzt werden kann. Welche Gerichte können in grenzüberschreitenden Sachverhalten überhaupt angerufen werden, sind immer deutsche Gerichte zuständig? Können ausländische Urteile anerkannt und kann aus ihnen im Inland vollstreckt werden? Wie wendet ein deutsches Gericht fremdes Recht an?
Diese und ähnliche Fragen sind Gegenstand des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Die Vorlesung Internationales Privatrecht I deckt den Pflichtstoff für den staatlichen Teil des Ersten Examens ab, die Vorlesung IPR II ist eine Schwerpunktveranstaltung und vertieft die materiellrechtlichen Fragen von Rechtskollisionen. Die Vorlesungen Internationales Zivilverfahrensrecht und Schiedsverfahrensrecht vertiefen im Schwerpunktbereich die Fragen der Zuständigkeit, der Verfahrenskoordinierung und der Rechtsdurchsetzung in grenzüberschreitenden Streitigkeiten.
Den zweiten Teil des Pflichtfachkatalogs bildet der Bereich der Rechtsvergleichung. Die rechtsvergleichenden Vorlesungen geben einen Einblick in die verschiedenen Rechtskreise der Welt, in Rechtskulturen und unterschiedliches Rechtsdenken, in das Phänomen der Rechtsrezeption und -transplantation. Ferner werden anhand konkreter Rechtsfragen, vor allem aus dem Schuld- und Sachenrecht, Problemlösungen miteinander verglichen und Gemeinsamkeiten wie Unterschiede analysiert. Ein Schwerpunkt der Vorlesung Rechtsvergleichung II liegt auf Einflüssen des Unionsrechts auf das nationale Privatrecht, beispielweise durch das Gebot der richtlinienkonformen Auslegung.
Die Zielgruppe des Schwerpunktbereichs bilden Studierende, die ein Interesse an Privatrecht haben und diesem Interesse aus einer anderen Perspektive, der internationalen, nachgehen möchten. Dem vierten Semester entsprechende Grundkenntnisse im materiellen Zivilrecht werden vorausgesetzt; Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts sind von Vorteil, können aber auch während der Schwerpunktstudiums erworben werden.

 

Informationen zu SPB 4b)

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Darüber hinaus lehren und prüfen:

  • Prof. Dr. Roderich Christian Thümmel, LL.M. (Harvard), Rechtsanwalt