- Immatrikulation an der Universität Tübingen
- Studium der Rechtswissenschaft oder der Rhetorik im Hauptfach oder eines anderen Hauptfaches, soweit ein Kooperationsabkommen der betreffenden anderen Fakultät mit der Juristischen Fakultät oder der Rhetorik besteht
- Erfolgreiches Absolvieren des 3. Fachsemesters des Hauptstudiums
- Für Studierende der Rechtswissenschaft:
- Bestandener Grundlagenschein (§ 9 II Nr. 2 JAPrO BW)
- Zwei bestandene Übungen für Anfänger (§ 4 StudPrO)
- Zwei bestandene Prüfungsteile der Zwischenprüfung, d.h. in zwei der drei Fächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) jeweils zwei mitgeschriebene Klausuren mit einem Durchschnitt von mind. 4 Punkten (§ 5 StudPrO)
- Für Studierende der Rhetorik: Bestandene Zwischenprüfung des Bachelor-Studiengangs (kann nachgereicht werden, wenn die Note zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt)
Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei sind bei Studierenden der Rechtswissenschaft die bislang erbrachten Studienleistungen, bei Studierenden der Rhetorik die Note der Zwischenprüfung entscheidend.
Bei besonderem Interesse, belegt durch ein Motivationsschreiben und entsprechende Leistungen in bisherigen Klausuren und Hausarbeiten, können auch Bewerbungen berücksichtigt werden, die die oben genannten Anforderungen an die bereits erbrachten Studienleistungen nicht erfüllen.