- Immatrikulation an der Universität Tübingen
- Studium der Rechtswissenschaft oder der Rhetorik im Hauptfach oder eines anderen Hauptfaches, soweit ein Kooperationsabkommen der betreffenden anderen Fakultät mit der Juristischen Fakultät oder der Rhetorik besteht
- Erfolgreiches Absolvieren des 3. Fachsemesters des Hauptstudiums
- Bestandene Zwischenprüfung (kann nachgereicht werden, wenn die Note zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt)
Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei ist die Note der Zwischenprüfung entscheidend, bei Studierenden der Juristischen Fakultät zusätzlich die Note des Grundlagenscheins.
Bei besonderem Interesse, belegt durch ein Motivationsschreiben und entsprechende Leistungen in den bisherigen Klausuren und Hausarbeiten, können auch Bewerbungen ohne bestandene Zwischenprüfung berücksichtigt werden.