Juristische Fakultät

Bewerbung

Bewerbungen sind immer zum Sommersemester möglich.

Bewerbungen für den neuen Jahrgang 2025/26 sind in zwei Runden möglich. Die erste Bewerbungsrunde läuft bis zum 21. Februar 2025 (Rückmeldung Anfang März). Die zweite Bewerbungsrunde für etwaige Restplätze läuft bis zum 31. März 2025 (Rückmeldung bis Vorlesungsbeginn).

 

Zugangsvoraussetzungen zur Zusatzqualifikation Recht und Rhetorik

  • Immatrikulation an der Universität Tübingen
  • Studium der Rechtswissenschaft oder der Rhetorik im Hauptfach oder eines anderen Hauptfaches, soweit ein Kooperationsabkommen der betreffenden anderen Fakultät mit der Juristischen Fakultät oder der Rhetorik besteht
  • Erfolgreiches Absolvieren des 3. Fachsemesters des Hauptstudiums
  • Für Studierende der Rechtswissenschaft:
    • Bestandener Grundlagenschein (§ 9 II Nr. 2 JAPrO BW)
    • Zwei bestandene Übungen für Anfänger (§ 4 StudPrO)
    • Zwei bestandene Prüfungsteile der Zwischenprüfung, d.h. in zwei der drei Fächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) jeweils zwei mitgeschriebene Klausuren mit einem Durchschnitt von mind. 4 Punkten (§ 5 StudPrO)
  • Für Studierende der Rhetorik: Bestandene Zwischenprüfung des Bachelor-Studiengangs (kann nachgereicht werden, wenn die Note zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt)

 

Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei sind bei Studierenden der Rechtswissenschaft die bislang erbrachten Studienleistungen, bei Studierenden der Rhetorik die Note der Zwischenprüfung entscheidend.

Bei besonderem Interesse, belegt durch ein Motivationsschreiben und entsprechende Leistungen in bisherigen Klausuren und Hausarbeiten, können auch Bewerbungen berücksichtigt werden, die die oben genannten Anforderungen an die bereits erbrachten Studienleistungen nicht erfüllen.

Bewerbungsunterlagen

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung inklusive folgender Unterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei an rur-studiumspam prevention@uni-tuebingen.de.

  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität Tübingen
  • Transcript of Records als Nachweis der erforderlichen Studienleistungen (s.o.) bzw. bei Rhetorik-Studierenden im Master das Bachelorzeugnis als Nachweis der Bachelornote
  • Erst- und Zweitpräferenz bzgl. des juristischen Schwerpunkts (Arbeitsrecht, Menschenrechte, Zivilprozessrecht)
  • Lebenslauf mit Kontaktdaten

 

Fragen zur Bewerbung?

Bei Fragen rund um die Bewerbung können Sie sich gerne jederzeit per Mail unter rur-studiumspam prevention@uni-tuebingen.de an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und Bewerbungen!