Die Präsentation aus der Informationsveranstaltung der Studienfachberatung über die Regelungen der StudPrO zu den Übungen für Anfänger, zur Orientierungs- und zur Zwischenprüfung vom Sommersemester 2024 wurde online gestellt, Sie finden Sie hier.
Auch im aktuellen Semester wird die Veranstaltung wieder stattfinden. Termin und aktuelle Präsentation demnächst an dieser Stelle.
Studienfachberatung
Die Studienfachberatung beantwortet Ihnen gerne sämtliche Fragen rund um das Studium im Studiengang mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung und im Bachelor-Nebenfach Rechtswissenschaft. Bei Fragen zu unserem LL.M.-Studiengang (Legum Magister) wenden Sie sich bitte an die LL.M.-Verantwortlichen.
Unter anderem berät die Studienfachberatung Sie zu folgenden Themen:
grds. Studieninteresse oder Interesse an einem Studienortwechsel
zum Aufbau und zum Ablauf der o.g. Studiengänge, auch zur individuellen Gestaltung des Studiums in besonderen Lebenslagen (etwa bei Familienaufgaben oder bei chronischen Erkrankungen)
zu Sonderkonstellationen (etwa einem Studium der o.g. Studiengänge als Parallel- oder als Zweitstudium)
zu prüfungsrechtlichen Fragen (einschließlich Härtefallanträgen und Anträgen auf Nachteilsausgleich)
zur Anerkennung von Studienleistungen und zur Anrechnung von Studienzeiten sowie
zu praktischen Studienzeiten ("Praktika")
wenn Sie die Staatsprüfung nicht bestanden haben, erstmalig oder endgültig, oder sich unsicher sind, ob Sie überhaupt zur Staatsprüfung antreten wollen
Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch bei Fragen zu anderen Themengebieten zur Verfügung. Viele nützliche Informationen finden Sie vorab auch in unseren FAQ.
Bei Fragen, die sich nicht auf spezifische Belange des Jurastudiums beziehen, ist auch die Zentrale Studienberatung Ansprechpartner.
Sie haben das Ergebnis der Staatsprüfung bekommen und haben nicht bestanden? Sie sind frustriert und wissen nicht, welche Optionen Sie haben und wie es weitergehen kann oder soll? Wenden Sie sich gerne an uns und besprechen Ihre Möglichkeiten. Wir sind gerne für Sie da.
Informationsveranstaltung zur StudPrO für die Studierenden im ersten Semester
Im Sommersemester 2024 fand im Audimax eine Informations- veranstaltung der Studienfachberatung zu den Regelungen der StudPrO über die Übungen für Anfänger, die Orientierungs- und die Zwischenprüfung im Studiengang mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Pürfung statt. Die regelmäßig stattfindende Veranstaltung richtet sich primär an Studierende im ersten Semester. Die Teilnahme wird dringendst empfohlen.
Hausarbeitentutorium der Fachschaften mit Vortrag zum Prüfungsrecht
Am 29.07.2024, 14 Uhr, im Hörsaal 10 der Neuen Aula, veranstalteten ULF und die Freie Fachschaft das Hausarbeitentutorium. Im Rahmen dieser jeweils zum Semesterende stattfindenden Veranstaltung informiert auch die Studienfachberatung zu den Regelungen der StudPrO über die Übungen für Anfänger, aber auch über die Orientierungs- und die Zwischenprüfung. Die Teilnahme wird allen Erstsemestern mit dem Abschlussziel der Ersten juristischen Prüfung dringend empfohlen. Näheres zum nächsten Termin und zum Veranstaltungsort in Kürze unter "Aktuelles" auf der Homepage der Fakultät.
Formulare zur Beantragung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und der Anrechnung von Studienzeiten
Zur Bescheinigung der studienfachlichen Beratung
und zahlreiche weitere Formulare und Vordrucke.
Anmerkung: Nicht vorgehalten werden von uns Formulare und Vordrucke dritter Stellen, also etwa des Amtes für Ausbildungsförderung, der KfW, von Krankenkassen, von anderen Universitäten usw.
Bescheinigungen über eine studienfachliche Beratung
Bescheinigungen über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und über die Anrechnung von Studienzeiten
Orientierungs- oder Zwischenprüfungszeugnisse
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Bescheinigungen für das BaföG-Amt oder die KfW
Bescheinigungen für das Studierendenwerk zur Beantragung einer Wohnzeitverlängerung
Pflichtpraktikumsbescheinigungen
Studiendienlichkeitsbescheinigungen (zur Beantragung eines Urlaubssemesters wegen Auslandsstudiums)
Bescheinigungen für das Studierendensekretariat, um das Studium nach bestandener Staatsprüfung zum Zwecke des Verbesserungsversuchs oder bis zum Abschluss der Universitätsprüfung fortsetzen zu können
Bescheinigungen über die Zulassung zur Bachelor-Nebenfachabschlussprüfung
Bescheinigungen über das Bachlor-Nebenfachstudium (für das Prüfungsamt Ihrer Hauptfakultät oder, auch vorläufig, für Bewerbungen um ein Masterstudium)
Bescheinigungen für andere Fakultäten bzgl. ECTS-Punkte für den Besuch von Veranstaltungen der Juristischen Fakultät und über die Umrechnung von "juristischen" Noten
und eine Vielzahl weiterer Bescheinigungen.
Anmerkung: Informationen zur Beantragung eines Transcript of Records finden Sie hier.