Katholisch-Theologische Fakultät

Promotion

An der Fakultät kann der kanonische Dr. theol. und - im gemeinsamen Promotionsverbund mit der Evangelisch- und Katholisch-Theologischen Fakultät, der Philosophischen Fakultät und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät - auch ein Dr. phil. erworben werden

Der kanonische Dr. theol.

Sie haben bereits ein grundständiges Studium in Katholischer Theologie abgeschlossen und möchten promovieren? Tübingen bietet Ihnen dafür die besten Voraussetzungen; zahlreiche Promovenden an unserer Fakultät sind der beste Beweis dafür. Tübingen bietet Ihnen neben hervorragender Lehre eine der weltweit besten Sammlungen theologischer Fachliteratur mit dem entsprechenden Sammelschwerpunkt der hiesigen Universitätsbibliothek und der gemeinsamen Bibliothek der Katholisch-Theologischen und der Evangelisch-Theologischen Fakultät.

Dokument:

Promotionsordnung

Bitte beachten Sie: Zum 14. Dezember 2021 ist eine neue Promotionsordnung (A.B.d.U.T. 2021, Nr. 29, S. 704-722) in Kraft getreten. Promotionsstudierende, die ihr Promotionsstudium gemäß Promotionsordnung vom 15. Juli 2014 begonnen haben und weiterhin nach dieser Promotionsordnung ihr Promotionsstudium fortsetzen bzw. die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragen wollen, richten gemäß §24(2) der neuen Promotionsordnung einen entsprechenden Antrag an den Promotionsausschuss.

Dokumente:

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Konvent der Doktorand-/innen

Der Konvent vertritt - gemäß § 38 LHG Absatz 7 - die Interessen aller Doktorandinnen und Doktoranden an der Katholisch-Theologische Fakultät.

Vorsitzender: Lucas Gaa und Julia Hofmann

Kontakt

Homepage


Gemeinsamer Dr. Phil.

Die Promotionsordnung des gemeinsamen Dr. phil. von Evangelisch- und Katholisch-Theologischer Fakultät, der Philosophischen Fakultät und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät wurde am 18.12.2024 amtlich bekanntgemacht und ist somit offiziell in Kraft. Zum Sommersemester 2025 können erste Immatrikulationen vorgenommen werden. Sämtliche Neuigkeiten und Formalia, die hierzu erforderlich sind, werden dann an dieser Stelle stets veröffentlicht und verlinkt werden. 

 


"Alte" Promotionsordnung (gültig 15. Juli 2014 – 13. Dezember 2021)

Promotionsstudierende, die ihr Promotionsstudium gemäß Promotionsordnung vom 15. Juli 2014 begonnen haben und weiterhin nach dieser Promotionsordnung ihr Promotionsstudium fortsetzen bzw. die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragen wollen, richten gemäß §24(2) der neuen Promotionsordnung einen entsprechenden Antrag an den Promotionsausschuss.

Dokument: 

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