Diplomstudiengang Psychologie
Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Bereits erbrachte Studienleistungen, die im Diplomstudiengang Psychologie anerkannt werden sollen, müssen beim zuständigen Fächerverantwortlichen im Psychologischen Institut vorgelegt und von diesem auch anerkannt werden. Studienleistungen, die für das Nebenfach anerkannt werden sollen, müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses anerkannt werden. Für Anträge an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gilt:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich über das Prüfungssekretariat und richten ihn an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Anträge per E-Mail können leider nicht bearbeitet werden.
Den Antrag auf Anerkennung finden Sie im Downloadbereich
Meldung Studienvariante
Studierende im Hauptfach Psychologie haben spätestens zum Ende des 6. FS dem Prüfungssekretariat gegenüber festzulegen, welche Variante der Gestaltung ihres Hauptstudiums sie wählen (Variante A: 2 angewandte Vertiefungsfächer, 1 angewandtes Basisfach, 1 Forschungsorientierte Vertiefung; Variante B: 2 angewandte Vertiefungsfächer und 2 Forschungsorientierte Vertiefungen).
Studierende im Hauptfach Psychologie haben spätestens zum Ende des 6. FS dem Prüfungssekretariat gegenüber festzulegen, welche 2 der 3 möglichen Anwendungsfächer sie als Vertiefung wählen. Diese Regelung wird bei den Voraussetzungen zu bestimmten Lehrveranstaltungen überprüft. Die Angabe der Studienvariante kann auch per E-Mail erfolgen.
Übermittlung der Fachnoten und Nachweise an das Prüfungssekretariat
Fachnoten werden dem Prüfungssekretariat nur weitergeleitet, wenn die zur Erstellung der Fachnoten erforderlichen Scheine im Sekretariat der entsprechenden Abteilung vorgezeigt werden. Ohne Fachnoten können keine Zeugnisse erstellt werden. Dies gilt für die Studierenden im Grund- und Hauptstudium.
- Nebenfach: diese Noten werden dem Prüfungssekretariat im Moment nur von der Kriminologie und Psychiatrie nach Abschluss der mündlichen Prüfung weitergereicht. Nachweise über andere Nebenfächer müssen im Original dem Prüfungssekretariat übermittelt werden
- Außenpraktikum: dieser Nachweis muss im Original dem Prüfungssekretariat übermittelt werden
Meldung Nebenfach
Studierende, die entweder Betriebswirtschaftslehre oder Psychiatrie als Nebenfach wählen, müssen dies dem Prüfungssekretariat mitteilen, gerne per E-Mail. Eine unangemeldete Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die entsprechendes NF betreffen, ist nicht möglich. Das Prüfungssekretariat wird die Wahl entsprechend weiterleiten.
Anfrage Prüfungsergebnisse und Bewertung Diplomarbeit
Anfragen hierzu werden nur dann beantwortet, wenn die Anfragen per E-Mail an das Prüfungssekretariat gerichtet werden