BAföG

Das BAföG-Amt des Tübinger Studierendenwerkes entscheidet darüber, ob Studierende von dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten können. Die für einen BAföG-Antrag notwendigen Formulare sind auf der  BAföG-Seite des StuWe Tübingen erhältlich . Wird eine solche Förderung bewilligt, dann müssen die geförderten Studierenden dem BAföG-Amt regelmäßig studiengangspezifische Leistungsnachweise (Bescheinigungen nach § 48 BAFöG) einreichen.

Die BAFöG-Leistungsnachweise werden von den BAföG-Beauftragten des Romanischen Seminars in ihren Sprechstunden ausgestellt. Für den Erhalt des Leistungsnachweises sind das BAföG-Formular, das Studienbuch mit Belegbögen sowie sämtliche in dem jeweiligen Fach bisher erworbenen Scheine bzw. einen entsprechenden Ausdruck des Transcript of records (Notenübersicht aus Campus/alma) vorzulegen, gegebenenfalls auch das Latinumszeugnis (sofern der Lateinnachweis erst im Laufe des Studium erbracht wurde).

Die Nachweise für das Wintersemester müssen spätestens bis zum 31.3. eines Jahres, die für das Sommersemester bis zum 30.9. erbracht werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Termine der Feriensprechstunden der BAFöG-Beauftragten.