Der Allgemeine Teil (AT) der Prüfungsordnung regelt die allgemein gültigen Rahmenbedingungen des B.A.-Studiums (Struktur des Studienganges, Prüfungs- und Studienleistungen, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelor-Prüfung, Bildung der Bachelor-Gesamtnote usw.).
Im Besonderen Teil (BT) werden weitere, fachspezifische Rahmenbedingungen erwähnt (sprachliche Vorkenntnisse, Verteilung der Leistungspunkte in den Modulen, fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelor-Prüfung, Bildung der Bachelor-Fachnote usw.).
(*) Ein Monobachelor entspricht dem Studienumfang einer Kombination von Haupt- und Nebenfach und kann nicht mit anderen Fächern kombiniert werden.