Zum Studium im Master of Arts (M.A.) kann zugelassen werden, wer über einen qualifizierenden ersten Studienabschluss mit der Mindestnote 2,5 verfügt.
Bei der Zulassung zum Studium werden einschlägige Studienvorleistungen, die im Rahmen des GymPO-Studiums und darüber hinaus erbracht worden sind, auf den Master angerechnet; der/die Studierende wird entsprechend in ein höheres Fachsemester im Master eingeschrieben.
Welche zusätzlichen Studienvorleistungen vor Einschreibung in den Master erbracht werden können, sollte in einem Beratungsgespräch mit dem jeweiligen M.A.-Beauftragten nach Abschluss des Grundstudiums (ab dem 5. Fachsemester GymPO) vereinbart werden.
Es besteht insbesondere auch die Möglichkeit, die Zulassungsarbeit anrechnen zu lassen, wenn sie in Umfang, Qualität und thematischer Ausrichtung einer M.A.-Arbeit entspricht. Ggf. kann die Zulassungsarbeit entsprechend erweitert und vertieft werden. Die M.A.-Arbeit wird von zwei Gutachtern bewertet.