Institut für Sportwissenschaft

FAQ

Wer muss die Sporteingangsprüfung absolvieren?

Für die Zulassung zu einem Studium der Sportwissenschaft muss jede/r Studienbewerber/in (Bachelor, Lehramt) laut Satzung der Universität Tübingen für das Aufnahmeprüfungsverfahren des Studiums im Fach Sportwissenschaft den Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit erbringen. Dieser Nachweis erfolgt in Form der Sporteingangsprüfung. Die bestandenen Eingangsprüfungen anderer Universitäten (außerhalb Baden-Württembergs) werden anerkannt, wenn die Prüfungsbestimmungen unseren Anforderungen entsprechen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die entsprechenden Nachweise erbringen.

Wann findet die Sporteingangsprüfung statt?

Termin: siehe hier

Anmeldeschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Muss ich mich für die Sporteingangsprüfung anmelden?

Ja! Eine Teilnahme ohne fristgerechte Anmeldung ist leider nicht möglich. Anmeldeschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres. Die Online-Anmeldung ist ab dem 15. März möglich.

Gibt es einen Nachtermin?

Zusätzlich zum Haupttermin wird ein Nachtermin angeboten. Dieser dient einerseits dazu, nicht bestandene Disziplinen vom Haupttermin erfolgreich abzuschließen. Andererseits bietet er denen die Möglichkeit zur Teilnahme an der Sporteingangsprüfung, die am Haupttermin aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können. Der Anmeldeschluss ist ebenfalls am 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Werden Sporteingangsprüfungen anderer Hochschulen anerkannt?

Bestandene Eingangsprüfungen von den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg werden nicht akzeptiert. Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten werden kostenpflichtig auf Gleichwertigkeit hin überprüft (siehe Gebührensatzung). Die Prüfung zur Anerkennung von Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten erfolgt auf Antrag, den Sie bei Ihrer Online-Anmeldung einreichen können.

Kann ich Abiturleistungen anrechnen lassen?

Abiturprüfung ab dem Jahr 2023

Es werden ausschließlich die in der Prüfung absolvierten Disziplinen anerkannt. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn mindestens 8 Punkte erzielt wurden. Für die Anerkennung muss dieses Formular ausgefüllt bei der Anmeldung hochgeladen werden. Das Formular befindet sich ebenfalls im Downloadbereich des Anmeldeportals.

Beispiel: Die Abiturprüfung erfolgt im 100m Lauf, Hochsprung und Speerwurf sowie Bodenturnen und Handball. Für die Sporteingangsprüfung werden anerkannt: 100m Lauf, Hochsprung und leichtathletischer Wurf sowie Bodenturnen und Handball. Alle anderen Disziplinen müssen absolviert werden. Die Möglichkeit der Streichdisziplin bleibt bestehen.

 

Abiturprüfung in den Jahren 2021 und 2022

Ein/e Teilnehmer/in kann von zwei kompletten Bereichen der Sporteingangsprüfung befreit werden, die Gegenstand seiner/ihrer praktischen Reifeprüfung waren und bei denen er/sie mindestens acht Punkte erzielen konnte. Diese Regelung ist bis zum dritten auf die Reifeprüfung folgenden Aufnahmeprüfungstermin gültig. Die Befreiung von der Sporteingangsprüfung in den zwei Bereichen erfolgt auf Antrag, den Sie im Online-Anmeldeportal finden.

Was muss ich bei der Sporteingangsprüfung leisten?

Im Rahmen der Sporteingangsprüfung müssen Leistungen in folgenden Sportarten erbracht werden: Leichtathletik, Schwimmen, Sportspiele, Gerätturnen und Gymnastik/Tanz. Die spezifischen Anforderungen in der jeweiligen Sportart sind hier aufgeführt.

Werden Gebühren für die Sporteingangsprüfung erhoben?

Für die Sporteingangsprüfung werden in Baden-Württemberg seit 2006 Gebühren erhoben. Der Betrag von € 40.- wird mittles Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht. Hierzu müssen Sie auf dem Portal zur Online-Anmledung ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat hochladen (siehe Online-Anmeldung und Gebührensatzung).

Wie muss ich mich für das Studium der Sportwissenschaft bewerben?

Die Bewerbung zum Studium der Sportwissenschaft erfolgt (natürlich nur nach erfolgreicher Eingangsprüfung) separat bis zum 15. Juli d. J. beim Studentensekretariat der Zentralen Verwaltung -> nicht beim Institut für Sportwissenschaft. Hierzu benötigen Sie eine beglaubigte Kopie der bestandenen Sporteingangsprüfung. Diese erhalten Sie zum Beispiel beim Rathaus/Bürgerbüro.

Informationen zu den Studiengängen am IfS Tübingen finden Sie unter Studium
Studiengänge

Informationen rund um das Bewerbungsverfahren finden Sie unter Studium
Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner zu den einzelnen Studiengängen finden Sie unter
Studiengänge

Wer hilft mir weiter, wenn ich die gesuchte Information auf der Homepage nicht gefunden habe?

Ansprechpartner: Gudrun Gabrin-Neher, Heiko Elster
E-Mail: sporteingangspruefungspam prevention@uni-tuebingen.de

Schriftwechsel wenn möglich bitte per E-Mail nach gründlicher Durchsicht der Webseiten. Bitte stellen Sie nur Fragen, die hier, sowie in der Satzung der Universität Tübingen für das Aufnahmeprüfungsverfahren des Studiums im Fach Sportwissenschaft nicht beantwortet werden.

Geht es in der Sporteingangsprüfung nur um das Bestehen oder gibt es auch Noten?

Es geht nur um das Bestehen der Sporteingangsprüfung, es werden keine Noten verteilt

Muss man sich jedes Jahr erneut für die Sporteingangsprüfung anmelden?

Ja

Informationen, ob eine Sporteingangsprüfung aus einem anderen Bundesland in Tübingen angerechnet wird.

Die Universitäten in Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, die bestandene Prüfung gegenseitig anzuerkennen, so dass auch bei einer Bewerbung an mehreren Universitäten in Baden-Württemberg nur eine Sporteingangsprüfung absolviert werden muss.

Bescheinigungen über bestandene Eingangsprüfungen von Universitäten anderer Bundesländer werden auf Antrag auf Gleichwertigkeit überprüft. Die bestandenen Eingangsprüfungen anderer Universitäten (außerhalb Baden-Württembergs) werden anerkannt, wenn die Prüfungsbestimmungen unseren Anforderungen entsprechen. Nachweise über bestandene Eingangsprüfungen anderer Universitäten sind bis zum 15. Mai d. J. über das Online-Anmeldeportal einzureichen.

Es wird ggf. anschließend eine "Tübinger Bescheinigung" ausgestellt. Für die Prüfung auf Anerkennung wird eine Gebühr von 20 € erhoben (Gebührensatzung). Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig.

Bei der Immatrikulation an der Universität Tübingen werden nur Bestätigungen über eine bestandene Eingangsprüfung von den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart und Tübingen akzeptiert. Bestandene Eingangsprüfungen von den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg werden nicht akzeptiert.

Darf man den Ausdauerlauf mit Kopfhörern und Musik laufen?

Nein, das ist nicht erlaubt. Nur eine Uhr am Arm ist als Hilfsmittel erlaubt.

Was passiert, wenn ich mich während der Eingangsprüfung verletze?

Haupttermin: Alle bestandenen Leistungen werden für den Nachtermin übernommen. Alle noch nicht angetretenen Leistungen gelten als nicht bestanden und können beim Nachtermin erneut angetreten werden.

Nachtermin: Konnten nicht alle notwendigen Leistungen erbracht werden, gilt der Test als nicht bestanden und muss zur nächsten Sporteingangsprüfung (im darauffolgendem Jahr) erneut absolviert werden.

Gibt es Übungsmöglichkeiten als Prüfungsvorbereitung?

Als Prüfungsvorbereitung bietet die Uni Tübingen den Turnvorbereitungskurs, sowie den Sporteingangsprüfungs-Übungstag an.

Was sind Disqualifikationsgründe beim Brust-Schwimmen?

Es gilt die Brusttechnik der FINA

Was muss ich tun, damit meine SEP auch an Unis zählt, die genaue Zeiten fordern?

Bitte weise die entsprechenden Prüfer*innen unmittelbar nach deiner Leistung darauf hin, dass die genaue Zeit oder Weite eingetragen wird.

Dürfen Familienangehörige und Freunde zum zuschauen und unterstützen vorbeikommen?

Zuschauer*innen sind, insofern es die Räumlichkeiten zulassen, erlaubt. Die Schwimmhalle ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten (kein Platz) grundsätzlich ausgenommen.

Nach welchen Kriterien findet die Bewertung bei diversen Teilnehmer*innen statt?

Diverse Teilnehmende wählen bei der Anmeldung zur Sporteingangsprüfung zwischen "Prüfungsleistungen Männer" oder"Prüfungsleistungen Frauen" aus. Es findet ein Abgleich mit der Eintragung im Personalausweis statt.