10 % der Plätze werden über Wartezeit vergeben.
Der zur Verfügung stehende Studienplatzanteil für Studienanfänger, der über die Wartezeit vergeben wird, ist 10 Prozent der für jeden Studiengang vorhandenen Plätze. Jede Bewerberin und jeder Bewerber nimmt automatisch an der Vergabe der Studienplätze über dieses Kriterium der Wartezeit teil. Wer einen Studienplatz über die Wartezeit erhält, nimmt nicht mehr am Auswahlverfahren teil.
Berechnung der Wartezeit
Bei der Vergabe der Studienplätze über das Kriterium Wartezeit wird eine eigene Rangliste gebildet, unabhängig von den Ranglisten der Auswahlverfahren. Kriterium für die Rangfolge dieser Liste ist im Wesentlichen die Lebenszeit, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen ist. Gemessen wird die Wartezeit in Halbjahren. Nur innerhalb einer Gruppe mit gleicher Wartezeit werden die Bewerber anhand ihrer Abiturnote sortiert.
Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet. Das gleiche gilt für Auslandsaufenthalte oder einen "Dienst" (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr).
Nicht zur Wartezeit zählen allerdings die Semester, die Ihr an einer deutschen Hochschule eingeschrieben wart. Die Semester werden nämlich als so genanntes Parkstudium gewertet und von der Wartezeit abgezogen. Wer also meint, während der Wartezeit auf sein eigentlich gewünschten Studienfach bereits ein anderes, möglicherweise verwandtes Fach studieren zu können, verhält sich - bewerbungstaktisch gesehen - unklug, weil er in diesen Semestern keine Wartezeit ansammelt.
Keine Verrechnung von Wartezeit und Abiturdurchschnitt
Einem weit verbreiteten Gerücht muss an dieser Stelle noch begegnet werden: Manche Abiturienten glauben, mit jedem Semester Wartezeit würde sich ihre Abiturnote um eine Zehntelnote verbessern und auf diese Weise würden sie irgendwann einen Studienplatz erhalten. Eine solche Regelung gibt es nicht!
Wartezeitberechnung bei vorherigem Studium an Berufsakademie (B A) bzw. Dualer Hochschule (DH)
In diesem Fall sind drei Konstellationen zu unterscheiden:
- Ihr habt Euer Studium an einer BA begonnen und dort auch beendet. Hier werden die an der BA studierten Semester nicht als Hochschulsemester gewertet.
- Ihr habt Euer Studium an einer BA begonnen, aber an der neu errichteten DH beendet. Da die DH eine Fachhochschule mit formalem Hochschulstatus ist, werden hier alle an BA und DH studierten Semester als Hochschulsemester berücksichtigt.
- Ihr habt Euer Studium an einer DH begonnen und beendet. Hier werden alle Semester an der DH als Hochschulsemester gewertet.
Weitere Infos und Beratung zu den Wartesemestern
Für weitergehende Informationen wendet Euch bitte an das Studierendensekretariat. Dieses führt die Wartezeitberechnung durch.