Da die Anträge auf Förderung aus TEA-Mitteln in den Sitzungen der Gleichstellungskommission entschieden werden müssen, sollten diese vor der ersten Sitzung zu Semesterbeginn oder zur zweiten Sitzung der Gleichstellungskommission zum Ende der Vorlesungszeit vorliegen. Die Anträge müssen außerdem mindestens vier Wochen vor geplantem Veranstaltungstermin vorliegen. In dringenden Fällen sind aber auch Ausnahmen von diesen Regeln möglich.
Anträge müssen sowohl elektronisch als auch in Papierform eingereicht werden. Anträge, die nicht in elektronischer Form vorliegen können leider nicht bearbeitet werden. Die original Antragsunterlagen müssen zusätzlich nachträglich an die Gleichstellungsbeauftragten der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Dr. Karin Bürkert, Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft, Burgsteige 11, oder Anja Nold, Institut für Erziehungswissenschaft, Münzgasse 26, geschickt werden.
Pro Jahr erhalten die „kleinen Fakultäten“ (Evangelisch-Theologische, Katholisch-Theologische, Juristische Fakultät sowie das Zentrum für Islamische Theologie) Mittel für je einen Lehrauftrag und einen TEA-Vortrag. Die „großen“ Fakultäten (Philosophische, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche sowie Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät) erhalten Mittel für je drei Lehraufträge und vier TEA-Aufträge.
Für jeden Lehrauftrag erhalten die Fakultäten eine Zuweisung in Höhe von 1.600 € sowie Reisekosten in Höhe von 580 €. Für jeden TEA-Vortrag erhalten die Fakultäten 389 €, wovon gemäß der Regelung für das Studium Generale 289 € für das Vortragshonorar vorgesehen sind und 100 € für Reise- und Übernachtungskosten.
Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unten.