Anrechnung
Die Anerkennung von in anderen Einrichtungen erworbenen Leistungsnachweise (interdisziplinäre Veranstaltungen, Schlüsselqualifikationen (auch Praktika), Wahlpflicht, Schwerpunktmodule etc.) für Ihr Studium erfolgt nicht mehr durch einen Antrag, sondern durch den entsprechenden Scheinnachweis. Wenn Sie diesen auf Ihrem Transcript of Records eintragen lassen möchten, geben Sie den Nachweis im Original bei Frau Kristina Vogel ab.
Die Anerkennung folgender Leistungen erfolgt auf Antrag durch die Prüfungsfachberatung/Studienfachberatung bzw. durch den Prüfungsausschuss des ZITh:
- Im Ausland erbrachte Leistungen
- Ersatzleistungen für das Auslandssemester
- Fachfremde Studienleistungen
- Studienleistungen außerhalb der Universität Tübingen
- Studienleistungen bei Umschreibung oder Wechsel (Studiengang)
- Praktika, die als separates Modul im MHB gefordert sind
Wenn Sie sich Leistungen anrechnen lassen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Reichen Sie einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen / Prüfungsleistungen bei der Prüfungsfachberatung / Studienfachberatung des ZITh ein. Der Antrag muss in Papierform mit Originalunterschrift eingereicht werden. In diesem sollten Sie genau spezifizieren, welche Leistung Sie für welches Modul Ihres Studiengangs anrechnen lassen möchten. Sollten Scheine ohne ECTS darunter sein, machen Sie bitte genaue Angaben über Lehrveranstaltungstyp, SWS, Dauer sowie von Ihnen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen. Belegen Sie diese Angaben bitte durch entsprechende Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis und geben Sie Ihre Quellen an (Website etc.), damit Ihre Angaben überprüft werden können. Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Leistungsnachweise im Original und in Kopie bei.
Beachten Sie bitte, dass nur Anträge bearbeitet werden können, die ein oder mehrere vollständige(s) Modul(e) umfassen.
Die Studienfachberatung und ggf. der Prüfungsausschuss entscheidet in der Folge über Ihren Antrag. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2-4 Wochen. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert. Die Originale Ihrer Scheine liegen nach Verbuchung der Leistungen im Sekretariat der Prüfungsfachberatung zur Abholung bereit. Die Kopien verbleiben bei der Prüfungsfachberatung / Studienfachberatung.
Anrechnung des obligatorischen Auslandssemesters
Die Anrechnung läuft im Prinzip wie oben beschrieben: Reichen Sie nach Abschluss Ihres Auslandssemesters einen Antrag auf Anrechnung bei der Prüfungsfachberatung / Studienfachberatung des ZITh ein.
Der Antrag muss enthalten
- Ein Anschreiben mit genauen Angaben, welche Leistung für welches Modul angerechnet werden soll. Beim Auslandssemester (B.Th.) sind das im Allgemeinen Vertiefungsmodul I und Überfachliche berufsfeldorientierte Kompetenzen. Beim Auslandssemester (M.A.) Ma 8 „Auslandsaufenthalt“.
- Ihre erworbenen Scheine / Ihr Transcript im Original (bitte auf Deutsch oder Englisch!)
- Ihren Abschlussbericht. Diesen senden Sie bitte auch noch als Word-Datei an das Sekretariat der Prüfungsfachberatung.
Der Antrag muss für jeden besuchten Kurs Angaben über den Lehrveranstaltungstyp, SWS, Dauer sowie die Namen der Lehrpersonen enthalten. Belegen Sie diese Angaben bitte unbedingt durch entsprechende Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis und legen Sie Ihre Quellen offen. Ungenaue, falsche und unvollständige Angaben können zu einer Ablehnung Ihres Antrages führen.
Bitte beachten Sie die Abgabefristen für den Abschlussbericht! Diese sind für das Wintersemester der auf den Auslandsaufenthalt folgende 1. April und für das Sommersemester der 1. Oktober.