Förderung

Fördermittel Zentrum für frankophone Welten (ZFW)

Ausschreibung ZFW

Zwei Förderlinien vom Zentrum für frankophone Welten

das Zentrum für frankophone Welten (ZFW) fördert Forschungsprojekte und Projekte mit Bezug zur Lehre in zwei verschiedenen Förderlinien.

1.    Förderung von Forschungsprojekten

Wissenschaftliche Zusammenarbeit in einem Forschungsprojekt braucht Vorbereitung – und Zeit für gemeinsames Nachdenken und Diskussion. 
Das "Zentrum für frankophone Welten" möchte dies unterstützen: 
Es fördert deshalb in einer Höhe von bis zu 2.000 € Vorhaben, die das Ziel haben, Forschungsprojekte mit Bezug zur Frankophonie an der Eberhard Karls Universität Tübingen auszuarbeiten. 

Beantragt werden können:  
- Mittel für Arbeitstreffen und Werkstattgespräche, die dazu dienen, ein Forschungsprojekt auszuarbeiten;
- Reisekosten für Treffen mit Projektpartnern in frankophonen Ländern;
- Mittel für die Exploration von Forschungsthemen mit Bezug zur Frankophonie, die das Potential haben, zu Projekten ausgearbeitet zu werden. 
 
Höhe der Förderung
Die von dem ZFW bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2000 € und ist im Regelfall auf maximal einen Antrag pro Jahr und Antragsteller*in und pro angedachte Kooperation begrenzt. 
 
Antragsfrist: Bitte übersenden Sie Ihren Antrag bis zum 30.04.2025. 

2.    Förderung von Projekten mit Bezug zur Lehre 
 
Gefördert werden in erster Linie: 
- Gastvorträge mit Bezug zu den Zielen des ZFW am ICFA
(Reise- und Unterkunftskostenerstattung, auch Honorare nach Rücksprache mit max. 300 € pro Vortrag für externe Gastredner)
 - Gastvorträge mit Frankophoniebezug in Lehrveranstaltungen, sofern sie für ein universitätsweites Publikum geöffnet sind
- Gastvorträge mit Bezug zu den Zielen des ZFW in Forschungskontexten in Tübingen
- thematisch einschlägige Workshops
- studentische Initiativen mit Frankophoniebezug
- Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen mit Frankophoniebezug und Mehrwert für die Universität
- Bezuschussung von student. Exkursionen mit Frankophoniebezug im Rahmen von Lehrveranstaltungen
- Publikationskosten
- Lehraufenthalte in frankophonen Ländern
- sonstige Initiativen mit Mehrwert für die Universität und thematischem Bezug 
Höhe der Förderung
Die von dem ZFW bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2000 € und ist im Regelfall auf maximal einen Antrag pro Jahr und Antragsteller*in und pro angedachte Kooperation begrenzt.  

Antragsfrist: Bitte übersenden Sie Ihren Antrag bis zum 30.04.2025.

Es gelten folgende formale Vorgaben (für beide Förderlinien):  
•Antragsteller*innen sollten bereits Mitglied des ZFW sein oder ihre Mitgliedschaft mit der Antragstellung erklären.  
•Der Antrag kann in deutscher oder französischer Sprache verfasst werden. 
Notwendig sind eine kurze Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan (zusammen maximal drei Seiten). 
Andere Finanzierungsquellen des Vorhabens müssen bei Antragstellung benannt werden. 
•Die Antragstellungen sollten über die Dozentinnen und Dozenten oder die Institutsleitungen erfolgen. Die Projektträger*in reichen ihren Antrag dabei als pdf-Datei unter zfw@uni-tuebingen.de •Die Entscheidung über die Mittelvergabe fällt der Vorstand des ZFW nach Rücksprache mit der Exzellenzstrategieabteilung. 

Kontaktdaten:
Zentrum für frankophone Welten
www.uni-tuebingen.de/zfw
Eberhard Karls Universität Tübingen
Dez II.1.2. 
Rümelinstr. 32 - Raum 009
72070 Tübingen

zfwspam prevention@uni-tuebingen.de

BW-Stiftung

BW-Stipendium, Regionale Entwicklungspolitische Komponente (REK) 2025-26

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM REK 2024/25 ermöglicht Doktorand:innen und Master-Studierenden aus Afrika, der Karibik und des Pazifikraums (sog. AKP-Staaten) sowie aus Least Developed Countries (LDC) einen Aufenthalt an einer baden-württembergischen Hochschule (incoming).

In wenigen Fällen können Promovierende und Master-Studierende aus Baden-Württemberg auch in solchen Ländern forschen oder studieren (outgoing).

Die Stipendienvergabe orientiert sich an den entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes und hat zum Ziel, die Zusammenarbeit baden-württembergischer Hochschulen mit AKP- und LDC-Ländern und insbesondere mit afrikanischen Partnern zu fördern. Daher können mit REK-Stipendien zum einen neue Beziehungen zu Institutionen in diesen Regionen initiiert und zum anderen bestehende Partnerschaften ausgebaut oder gestärkt werden. Die Ausschreibung richtet sich an Hochschullehrer:innen der Universität Tübingen, die im akademischen Jahr 2025/26 einen Austausch mit Institutionen in den oben beschriebenen Regionen planen.

Eckdaten zum REK-Stipendium:
-Stipendienhöhe: im Normalfall 1.000,00 €/Monat, keine Zusatzleistungen wie z.B. Reisekosten-Mindestdauer: 2 Monate-Maximaldauer: 10 Monate-Stipendienzeitraum: August 2025 bis September 2026 Bewerbungsfrist: 16.3.2025
Bitte reichen Sie das entsprechende der angehängten Bewerbungsformulare per E-Mail: birgit.juresaspam prevention@uni-tuebingen.de

oder Hauspost ein. Rückfragen gerne an Birgit Juresa (29-76448).
Weitere Informationen: Bewerbungen für einen Austausch sind auch möglich, wenn die Stipendiat:innen des Austauschs noch nicht benannt werden können (N.N. Nennungen); ebenso die Bewerbungen mehrerer Kandidat:innen.-Von der Auswahlkommission der Universität Tübingen nominierte Kandidat:innen für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM REK werden vom International Office Anfang April aufgefordert, sich im Portal der Baden-Württemberg Stiftung online zu bewerben.-Die offizielle Bestätigung der ausgewählten Nominierten durch die Baden-Württemberg Stiftung erfolgt im Mai-Juni 2025.-Outgoing-Kandidat:innen, die für ein REK-Stipendium nominiert werden, können sich nicht parallel im Normalprogramm ‚Baden-Württemberg STIPENDIUM‘ bewerben.-Bewerbungen für einen Austausch mit strategischen Partneruniversitäten der Europäischen Universitätsallianz CIVIS-in Afrika sind besonders willkommen; Siehe: https://civis.eu/de/african-partner-universities

Bewerbunginformationen

 

 

Nouveaux horizons 2025

Neben grenzüberschreitenden Projekten aus Deutschland und Frankreich werden im Programm Nouveaux horizons trilaterale Projekte gefördert, bei denen ein baden-württembergischer Akteur mit einem Projektpartner aus Frankreich und einem dritten internationalen Projektpartner zusammenarbeitet.

Kurzbeschreibung

Es gibt zwei unterschiedliche Förderkomponenten für kleine und große Projekte.

Anträge der Komponente A werden laufend entgegengenommen.
Die Förderkomponente A unterstützt kleinere gemeinnützige Projekte mit 2.000 Euro bis maximal 10.000 Euro pro Projekt
Fristen für die Anträge der Komponente B: 31.03.2025 und 31.10.2025.
Die Förderkomponente B unterstützt gemeinnützige Projekte mit 10.000 Euro bis maximal 50.000 Euro pro Projekt

Zur Ausschreibung

Zum Programm

Campus France

Make Our Planet Great Again (MOPGA) - Visiting Fellowships Program for Young Researchers

Das Bewerbungsprozess für 2025 ist schon geschlossen. https://www.campusfrance.org/en/mopga-2025

Im Laufe 2025 kommt den nächsten Bewerbungsaufruf für September 2026.

France, as a major player in the fight against climate change and guarantor of the spirit of the Paris Agreement, is launching a new MOPGA visiting fellowship program geared towards strengthening scientific contributions to climate change issues raised by the COPs. 
This sixth Make Our Planet Great Again (MOPGA) call for applications is intended to welcome 40 early researchers wishing to carry out their research in France. The program is funded by the French Ministry for Europe and Foreign Affairs, in collaboration with the French Ministry for Higher Education and Research, and implemented by Campus France. 
 
DESCRIPTION OF THE RESEARCH PROJECT (IN ENGLISH OR FRENCH)

  • Research Project Title
  • Keywords (6)
  • Abstract of the Research Project (2,000 char. max.)
  • Context and Motivation (2,000 char. max.)
  • Scientific Objectives (2,000 char. max.)
  • Methodology and Timeline (4,500 char. max.)
  • Project position in relation to the MOPGA scientific domain (2,000 char. max.)
  • Collaborations and / or impacts for the candidate's country of residence in relation to the research project proposal (2,000 characters max.)

 WHO MAY APPLY?

  • Foreign researchers holding a doctoral degree for less than 5 years
  • No nationality restrictions (except France)
  • 40 fellowships will be awarded for a 12-month period from September 2024.

This fellowship includes the following benefits :

  • Monthly allowance of 2,500 euros
  • Moving allowance of 500 euros
  • Health Insurance plan covering civil liability and repatriation assistance until the MOPGA Fellow's registration to the French Social Security Scheme
  • Complementary Health Insurance plan covering civil liability and repatriation assistance once the Social Security registration process is effective.

A Hosting Agreement (convention de séjour de recherche) will have to be established between the MOPGA Fellow and the host institution. This Agreement will specify the means and resources made available by the host laboratory so that the researcher can carry out the research project. 
For more information:  https://www.enseignementsup-recherche.gouv.fr/fr/bo/22/Hebdo19/ESRS2207381C.htm  

RESEARCH THEMES

Five broad research themes are eligible:

  • Earth systems
  • Climate change and sustainability
  • Energy transition
  • Societal challenges of environmental issues
  • Human, animal and ecosystem health as part as a "One Health" approach.

 SELECTION PROCESS

In line with the ambitions and requirements of this call for applications, the selection process will unfold in two phases. In the first phase, scientific experts in each relevant field will evaluate the applications. In the second phase, an international committee will select the 40 final fellows for the MOPGA 2024 program. 
 
ELIGIBILITY 

Individuals fitting the following criteria are eligible to apply:

  • Applicants who do NOT hold French citizenship
  • Foreign researchers holding a doctoral degree for less than 5 years (must have passed their thesis defense between December 2019 and January 2024)
  • Foreign researchers who have not resided in France between October 9th 2023 and January 9th 2024 (for more than 90 days)

 DOCUMENTS NEEDED

  1. CV including the list of your publications in English (4 pages max)
  2. PhD Diploma (or certificate of PhD diploma)
  3. CV of your research supervisor in the French host institution (2 pages max)
  4. Letter of support from the French host institution
  5. Letters of recommendation (3 max)
  6. Passport or proof of ID

 APPLICATION PROCESS

Applications should be submitted via the following link: https://campusfrance.smapply.io/prog/MOPGA-2024/  

 TIMELINE

  • September 5th 2024: Application period opens
  • December 5th 2024: Application period ends  
  • May 2025 : Notification of the results
  • Between September 2025 and December 2025 (at the latest): Arrival in France and start of the fellowship 

If you have any questions, please contact: mopgaspam prevention@campusfrance.org.

For more information, please visit:
https://www.campusfrance.org/en/mopga-2025

 

Deutsch-Französische Hochschule (DFH)

Förderung von Vorbereitungstreffen für den Aufbau von Programmen der Deutsch-Französischen Hochschule

Aufgabe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) ist die Förderung des Austauschs im
Hochschul- und Forschungsbereich.
In diesem Zusammenhang bietet sie das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ an, dessen
Zielsetzung es sein soll, neue Vorhaben für Studienprogramm- und/oder
Forschungskooperationen fach- und themenübergreifend zu entwickeln.
Hierbei kann es sich um die Vorbereitung konkreter Vorhaben wie den integrierten
Studiengängen, Programmen zur Doktorandenausbildung oder wissenschaftlichen
Veranstaltungen handeln wie auch allgemeiner um die Planung von Kooperationsvorhaben
im Studien- und/oder Forschungsbereich.
Das Förderprogramm „Vorbereitungstreffen“ kann jedoch nicht für die Organisation von
wissenschaftlichen Kolloquien oder Workshops verwendet werden, da diese Arten von
Veranstaltungen von der DFH durch das Programm „wissenschaftliche Veranstaltungen“
gefördert werden, welches eigenen Qualitätskriterien unterliegt.
Die Vorbereitungstreffen richten sich an Hochschulen sowie an deutsche und französische
Hochschulinstitute, deutsch-französische Kooperationseinrichtungen und deutsche und
französische Forschungseinrichtungen.
Die Veranstaltung soll in Deutschland oder in Frankreich stattfinden (bei Beteiligung eines
Drittlandes kann sie auch in diesem Land stattfinden).
Die Förderung der DFH dient der Durchführung von Begegnungen zwischen Partnern und
der Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten (die Einbeziehung von Teilnehmern eines
Drittlandes ist möglich).
Die von der DFH bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2.500 € und ist auf maximal
einen Antrag pro Jahr und pro angedachte Kooperation begrenzt.
Eine Fakultät kann in höchstens zwei Anträge pro Jahr involviert sein.

Höhe der Fördersumme :

Die von der DFH bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2.500 € und ist auf maximal
einen Antrag pro Jahr und pro angedachte Kooperation begrenzt.

Antragsfrist:

Es handelt sich um eine Dauerausschreibung. Die Anträge müssen einen Monat vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.

Es gelten folgende formale Kriterien :

Die Projektträger reichen ihren Antrag über eine Hochschule, ein deutsches oder
französisches Hochschulinstitut, eine deutsch-französische Kooperationseinrichtung
oder ein deutsch-französisches Forschungszentrum ein.
Der Antrag wird auf Deutsch oder auf Französisch verfasst und muss von der Leitung
des Antragstellers unterschrieben sein.
Die Antragstellung (max. zwei Seiten Projektbeschreibung) erfolgt per Mail
(Kontaktdaten s. u.).

An der Präsidentin
der Deutsch-Französischen Hochschule
Villa Europa, Kohlweg 7
66123 Saarbrücken

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abteilung für internationale Forschungsförderung) ein, da die Anträge zur Vorprüfung und Unterzeichnung an das Rektorat weitergeleitet werden. Bei einer großen Anzahl von Anträgen behält sich das Rektorat eventuell das Recht vor, eine Auswahl zu treffen.

Kontakt:
Frau Judith Osché 
Eberhard Karls Universität Tübingen
Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033
judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de    

Für weitere Informationen
 Forschungsförderungsprogramme
Maria Leprévost
+49(0)681 938 12-105
leprevostspam prevention@dfh-ufa.org 

Integrierte Studiengänge
Carole Reimeringer
+49(0)681 938 12-162
reimeringerspam prevention@dfh-ufa.org 

Für weitere Informationen:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/vorbereitungstreffen

 

Demokratiesicherung als gesamtgesellschaftliche Herausforderung: interdisziplinäre Herangehensweise

Europa und die Welt sind derzeit mit zahlreichen Energie- und Umweltkrisen konfrontiert,
Finanz- und Sozialkrisen, Gesundheits- und Sicherheitskrisen, die sich direkt auf die Organisation und das Funktionieren
der Staaten auswirken. Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen sind zahlreich und die Demokratie ist in Gefahr.
Die Demokratie, die auf dem Gesellschaftsvertrag beruht und darauf ausgelegt ist, Menschen einander näher zu bringen, steht für Vielfalt, Transparenz,
Bürgerbeteiligung, Innovation und Fortschritt. In einer Zeit, die von Krieg und Terrorismus geprägt ist,
müssen die demokratischen Werte in allen Räumen geschützt werden, sei es im Kultur- und Bildungsbereich,
technologisch und digital, gesundheits- und sicherheitspolitisch, institutionell und assoziativ... Wie können sie
verteidigen und mit welchen Methoden? Wie können wir in die Zukunft investieren und künftige Generationen schützen?

Antragsfristen: 15.03.2025, 15.06.2025 und 15.10.2025

Das Antragsformular für die Förderung wird am 20.01.2025 online gestellt.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung, ZFW) ein, da die Anträge zur Vorprüfung und Unterzeichnung an das Rektorat weitergeleitet werden.

Kontaktdaten:
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrum für frankophone Welten
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033

judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de   

Pour plus d'informations: 
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/promotion/wissenschaftliche-veranstaltungen?noredirect=de_DE

Ausschreibung

Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Thema "Künstliche Intelligenz und ihre Herausforderungen für die Gesellschaft"

Die Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren rasant zugenommen und ist
spätestens mit der Implementierung von ChatGPT auch in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Tatsächlich durchdringt die KI schon länger unser tägliches Leben – oft, ohne dass wir uns dessen bewusst sind (Routenplanung,automatische Bildoptimierung, Sprachassistenten, Übersetzungstools, Spamfilter, Betrugsabwehr im Bankgeschäft). Nachdem früher insbesondere die technischen Herausforderungen im Fokus der Forschung standen, nimmt inzwischen auch die Debatte aus ethischer, sozialer und rechtlicher Perspektive Fahrt auf (Nutzung für die Verfassung von Hausarbeiten oder Urteilsbegründungen bis hin zu automatisierten Gerichtsentscheidungen;
Diskriminierung aufgrund verzerrter Trainingsdaten) und stellt unsere Gesellschaft vor ganz neue
Anwendungsfelder, Chancen und Herausforderungen im Umgang mit KI.

Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt. Wissenschaftliche Erträge, die sich aus den Veranstaltungen ergeben, sind mit dem DFH-Qualitätssiegel zu versehen.
Die Ausschreibung steht allen Fachrichtungen offen. Die Veranstaltung ist auf mindestens zwei Tage bis maximalvier Wochen anzulegen. Die Projekte können sowohl als Einzelveranstaltung als auch in Form einer strukturiertenVeranstaltungsreihe durchgeführt werden. In der Regel sollten Format und Betreuung für jede Veranstaltung spezifisch sein und sich maximal einmal wiederholen.
In der Regel muss die Veranstaltung innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung stattfinden. Dies gilt auch für Veranstaltungsreihen.

Höhe und Inhalt der Förderung:

Die Höhe des von der DFH gewährten Zuschusses hängt von der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Anzahl der Teilnehmer ab. In der Regel liegt die Höhe des Zuschusses zwischen 
2.000 € und 15.000 €. 
Antragsfristen:
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von drei jährlichen Förderrunden mit folgenden Fristen:
15. März 2025, 15. Juni 2025 und 15. Oktober 2025. Die Begutachtung dauert in der Regel vier Monate
ab Antragsfrist. Die DFH fördert keine Veranstaltung, die vor Ablauf dieses viermonatigen Zeitraums
stattfinden soll.
Die Antragstellung erfolgt online über das Webformular, das Sie auf der Internetseite der Deutsch-
Französischen Hochschule finden.
 Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:

der Antrag wird von zwei Hochschullehrer*innen eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer
außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im
Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler*innen erfolgen
der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären
Forschungseinrichtungen unterschrieben
Beläuft sich der beantragte Förderbetrag auf mehr als 15.000 €, muss das Formular in beiden
Arbeitssprachen der DFH ausgefüllt werden. In Sonderfällen werden Anträge auf Englisch
akzeptiert. Beträgt der beantragte Förderbetrag mehr als 15.000 €, ist jedoch eine
Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen.
Das Antragsformular ist vollständig online auszufüllen
Bitte reichen Sie Ihren Antrag (für die externe Deadline 15. März 2025) bis zum 01.03.2025 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung, ZFW) ein, da die Anträge zur Vorprüfung und Unterschrift an das Rektorat weitergeleitet werden.

Kontakt:
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Centre des mondes francophones
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033

judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de   

Für weitere Informationen:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/promotion/wissenschaftliche-veranstaltungen?noredirect=de_DE

Ausschreibung

Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen für junge WissenschaftlerInnen

Mit dem Ziel der Netzwerkbildung von Wissenschaftler*innen und der Intensivierung des deutsch-französischen wissenschaftlichen Dialogs fördert die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) deutsch-französische Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler*innen (Doktorand*innen bzw. Postdocs). In begründeten Fällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, den Ideenaustausch und den wissenschaftlichen Dialog auf interdisziplinärer, deutsch-französischer und europäischer Ebene zu fördern. Sie ermöglicht es, Veranstaltungen auf den Weg zu bringen und sichtbar zu machen, aus denen anschließend andere Formen der deutsch-französischen Zusammenarbeit hervorgehen könnten.

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert im Rahmen der Netzwerkbildung von Wissenschaftler*innen sowie der Intensivierung des deutsch-französischen wissenschaftlichen Dialogs Veranstaltungen für junge Wissenschaftler*innen (Doktorand*innen bzw. Postdocs) mit einer Dauer von 2 Tagen bis maximal 4 Wochen. Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und steht allen Fachrichtungen offen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.

Höhe und Inhalt der Förderung:

Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €.

Antragsfrist:

Antragsfristen: 15.03.2025, 15.06.2025 und 15.10.2025
Die Begutachtung dauert in der Regel vier Monate ab Antragsfrist. Die DFH fördert keine Veranstaltung, die vor Ablauf dieses viermonatigen Zeitraums stattfinden soll.
Die Antragstellung  erfolgt über das Webformular, das am 20.01.2025 online gestellt wird.

Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:

der Antrag wird von zwei Hochschullehrer*innen eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler*innen erfolgen
• der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
• sämtliche Informationen werden auf Deutsch wie auch auf Französisch eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
• das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresseeinzureichen (Stichwort: Wissenschaftliche Veranstaltungen): wissenschaftliche_veranstaltungenspam prevention@dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung, ZFW) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden.

Kontaktdaten:
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrum für frankophone Welten
Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033
judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de   

Nähere Informationen:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/promotion/wissenschaftliche-veranstaltungen

Ausschreibung

deutsch-französische Studienprogramme akademisches Jahr 2025-2026 (Neu- bzw. Weiterförderungsanträge)

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert deutsch-französische Studiengänge, die
einen hohen Integrationsgrad aufweisen; dieser wird insbesondere durch die Bildung
binationaler Kohorten, eine ausgewogene Dauer der Studienaufenthalte in den beiden
Partnerländern, die Erarbeitung eines gemeinsamen Curriculums der kooperierenden
Hochschulen, den Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen als Abrundung einer
guten Fachausbildung und den Erwerb der jeweiligen Abschlüsse der beteiligten Einrichtungen
oder eines gemeinsamen Abschlusses gewährleistet.
Die Deutsch-Französische Hochschule fördert Studiengänge, die zu zwei gleichwertigen
nationalen Abschlüssen (Doppeldiplom) oder einem gemeinsamen Abschluss führen.
Diese Abschlüsse müssen den jeweiligen hochschulrechtlichen Erfordernissen gemäß
genehmigt oder akkreditiert sein. Infrage kommen Studiengänge, die zu einem Bachelor
(Licence), Master, Diplôme d’ingénieur, Staatsexamen oder Vordiplom führen. Einzig durch
die Hochschulen zertifizierte, hochschuleigene Abschlüsse können dementsprechend nicht
gefördert werden.
Struktur und Inhalte der Studiengänge:
Die Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule setzt einen hohen inhaltlichen und
strukturellen Integrationsgrad der Studiengänge voraus, der sich im Förderantrag
widerspiegeln muss. Dieser durchläuft ein besonderes Evaluationsverfahren.
Förderung durch die DFH:
Die Förderung durch die DFH gestaltet sich wie folgt:
In administrativer Hinsicht gewährt die DFH eine fachlich-technische Unterstützung beim
Aufbau der Studienprogramme. Dabei wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem
zuständigen Referat der DFH empfohlen, um zu prüfen, welche Kooperationsart unter
Berücksichtigung der notwendigen Komplementarität neuer Studiengänge hinsichtlich des
bereits bestehenden Studienangebots in Betracht gezogen werden kann. Zu diesem Zeitpunkt
kann auch die Kontaktaufnahme mit den Fachgruppen der DFH hilfreich sein. Zudem verfügt
die DFH über Vertragsmuster, die der Einrichtung neuer Studiengänge dienlich sind, sowie
über eine weitreichende Erfahrung hinsichtlich der Strukturierung von Studiengängen.
Fristen und Antragseinreichung
Das Formular „Antragsankündigung“ muss bis spätestens 30. Juni 2025 bei der DFH
eingereicht werden.
Das personalisierte Antragsformular kann den antragstellenden Hochschulen ab dem
2. Mai 2025 zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt, dass die Antragsankündigung
vorab fristgerecht eingegangen ist.
Der ordnungsgemäß ausgefüllte Online-Antrag muss bis zum 31. Oktober 2025, 23:59 Uhr,
von einem der Partner durch Klicken auf den Button „Validierung“ an die DFH übermittelt
werden. Alle Anlagen zum Formular sind grundsätzlich als PDF-Dokument hochzuladen,
wobei ein Gesamtvolumen von 10 MB für alle Anlagen nicht überschritten werden darf.
WICHTIG: Die Validierung sollte erst erfolgen, wenn die Partnerhochschulen den
gemeinsamen Förderantrag vollständig ausgefüllt haben. Eine einmal erfolgte Validierung ist
definitiv, d. h. im Antrag können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an evaluationspam prevention@dfh-ufa.org
Mehr zur Ausschreibung
 

Deutsch-französische PhD-Track-Programme 2025-2026

Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Mai 2025 veröffentlicht.

Ziel dieser Ausschreibung ist die Entwicklung deutsch-französischer Programme, die von der DFH gefördert werden und die beiden Jahre des Masterstudiums mit drei Jahren Promotionsstudium zu einem insgesamt fünfjährigen Programm verknüpfen.

Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulen, die derzeit einen Masterstudiengang und/oder ein deutsch-französisches Doktorandenkolleg unter dem Dach der DFH haben, sowie an Hochschulen, die noch kein von der DFH gefördertes Programm anbieten. Außeruniversitäre Einrichtungen können sich ebenfalls am PhD-Track-Programm beteiligen.
Sie steht allen Fachrichtungen offen. Die Teilnahme eines Drittlandes ist möglich.

Eine Kooperation, die im gleichen Fach sowohl einen deutsch-französischen Master als auch ein deutsch-französisches PhD-Track-Programm anbietet, kann nur für das PhD-Track-Programm Infrastrukturmittel erhalten.

Hochschulen, die einen Erstantrag stellen, können für die Vorbereitung des Kooperationsvorhabens das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ in Anspruch nehmen. 

I Fördervoraussetzungen

1. Antragsberechtigte:

Die deutschen AntragstellerInnen sollen folgende Bedingungen erfüllen:

  • der zugehörige Studiengangsteil soll mit einem Master abschließen,

  • Teil einer Forschungsgruppe sein, die an eine strukturierte Doktorandenausbildung angegliedert ist.

Die französischen AntragstellerInnen sollen folgende Bedingungen erfüllen:

  • der zugehörige Studiengangsteil soll mit einem Master- oder einem dem Master äquivalenten Grad abschließen,

  • Teil einer Forschungsgruppe sein, die an eine strukturierte Doktorandenausbildung im Rahmen einer École doctorale angegliedert ist.

2. Rekrutierung der Programmteilnehmer:

Zum ersten Programmjahr können Studierende zugelassen werden, die die jeweiligen Kriterien zur Zulassung zum Master-Studium erfüllen.

Das Programm sieht die Möglichkeit eines Quereinstiegs vor, der entweder zwischen dem 1. und 2. Masterjahr oder vor Eintritt in die Promotionsphase erfolgen kann.

3. Kriterien der Ausbildung:

Die Ausbildungen sollen folgende Qualitätskriterien erfüllen:

  • innovativer Charakter des Kooperations- und Ausbildungsprogramms,

  • Zusammenarbeit, Koordinierung und Mobilität der Wissenschaftler- und Forschungsgruppen, Qualität und Mehrwert ihrer wissenschaftlichen Kooperation,

  • strukturiertes Ausbildungskonzept mit deutsch-französischem Kern, das auf die Komple-mentarität der landeseigenen Hochschul-, Wissenschafts- und Fachkulturen und auf die Komplementarität der landesspezifischen Arbeits-, Lern- und Forschungsmethoden ausgerichtet ist,

  • Module zum Erlernen methodologischer, interdisziplinärer und interkultureller Kompetenzen sowie zum Erwerb allgemeinsprachlicher und fachsprachlicher Kompetenzen in den Partnersprachen Deutsch und Französisch;

  • Verlauf, Mobilität und Dauer des Programms:

    • ausgewogene Verteilung der Ausbildung auf beide Institutionen

    • längerfristige und ausgewogene, über die fünfjährige Laufzeit des Programms aufgeteilte Mobilität während mindestens drei Semestern. Die von der DFH gewährte Unterstützung für die Mobilität beträgt in der Masterphase mindestens zwei Semester und in der Promotionsphase maximal 18 Monate,

    • die Finanzierung des Programms beträgt fünf Jahre.

  • nach Abschluss der ersten beiden Jahre des gemäß einer gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung aufgebauten Programms: Erwerb von zwei gleichwertigen, jeweils national anerkannten Hochschulabschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss innerhalb der national festgelegten Regelstudienzeiten sowie Ausstellung eines Diploma Supplements, das die binationalen Anteile der absolvierten Studienleistungen deutlich benennt,

  • Möglichkeit, die Promotion im Rahmen einer Cotutelle de thèse abzuschließen,

  • integrierter Charakter des Programms: Ausbildung möglichst innerhalb einer deutsch-französischen Studierendengruppe sowie Bereitstellung gemeinsamer Lehrangebote für alle Teilnehmer, insbesondere während der ersten beiden Jahre mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Forschungsarbeit,

  • qualitativ hochwertiges Betreuungskonzept,

  • Module zur Vorbereitung der Programmteilnehmer auf den Berufseinstieg,

  • Vermeidung einer Mehrfachzahlung von Studiengebühren,

  • es obliegt den Programmträgern, die Auswahl der bestqualifizierten Studierenden im Hinblick auf den Exzellenzcharakter des PhD-Track-Programms sicherzustellen.

4. Möglichkeit zum Ausstieg:

Es besteht keine Gewährleistung für eine Zulassung zur Promotion nach den beiden ersten Jahren des Programms.

Ein Studierender, der nach Abschluss des Masters, abbricht, wird nicht zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verpflichtet, die er während seiner Auslandsphase von der DFH erhalten hat.

II Fördermodalitäten

Die finanzielle Unterstützung der DFH setzt sich zusammen aus:

  • einem Pauschalzuschuss zu den Infrastrukturkosten, der sich im Falle einer Kofinanzierung um einen zusätzlichen Zuschuss erhöht;

  • einem einmaligen Sonderzuschuss für Kommunikationsmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation;

  • jährliche Fördermittel für die sprachliche Vorbereitung der Studierenden und Promovierenden und eine jährliche Förderpauschale für digitale Begleitmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation

  • Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden und Doktoranden, die während ihres Aufenthaltes im Partner- bzw. Drittland ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sind;

  • der Möglichkeit für die bei der DFH ordnungsgemäß eingeschriebenen Studierenden und Doktoranden, an kostenlosen Onlinesprachkursen (Deutsch und Französisch) teilzunehmen;

  • Auslandsstipendien für maximal zwei DoktorandInnen.

III Antragstellung

Im Vorfeld zur Antragstellung muss der DFH  bis zum 30.06.2025 eine Antragsankündigung per E-Mail geschickt werden, die folgende Informationen enthält:

  • Kontaktdaten des deutschen und französischen Antragstellers

  • Programmtitel

  • Fachbereich

  • Ist das Programm innerhalb eines bestehenden Masterstudiengangs bzw. Doktoranden-kollegs angesiedelt oder handelt es sich um ein eigenständiges Programm?

Die Antragsankündigung dient unter anderem der Suche unabhängiger fachnaher Gutachter für die Evaluation des geplanten Antrags durch die DFH.

Das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular muss (nach Absprache unter den kooperierenden Einrichtungen) per Mail bis spätestens 30.06.2025 an evaluationspam prevention@dfh-ufa.org  geschickt werde. Der E-Mail-Versand erfolgt durch eine der beteiligten Hochschulen mit der jeweiligen Partnerhochschule in Kopie.

Das Antragsformular wird den Antragstellerinnen nach Erhalt der Antragsankündigung per E-Mail zugeschickt.

Der Antrag ist an die DFH zu richten und muss folgende formale Kriterien erfüllen:

  • die Einrichtungen müssen einen gemeinsamen Antrag stellen,

  • das Antragsformular muss ordnungsgemäß ausgefüllt sein,

  • die AntragstellerInnen reichen ihren Antrag bei der DFH ein:

    • französischer Partner über die Leiter der Écoles doctorales, nach Validierung durch die Hochschulleitung,

    • deutscher Partner: nach Validierung durch die Leitung der Institution.

Das Antragsformular wird per Post und per E-Mail bei der DFH an folgende Adressen eingereicht (Stichwort „PhD-Track-Programm“):

Antragsfrist: 31.10.2025

Kontakt:

Nähere Informationen und vollständige Ausschreibung:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/doktoranden/deutsch-franzoesische-phd-track-programme

Ausschreibung

Förderung von Deutsch-Französichen Doktorandenkollegs der DFH (DFDK) 2025-2028

Die nächste Ausschreibung für Doktorandenkollegs wird voraussichtlich im Mai 2025 veröffentlicht.
Die Ausschreibung dient dem Auf- bzw. Ausbau deutsch-französischer Kooperationen im Bereich der strukturierten Doktorandenausbildung.

Folgende Institutionen können grundsätzlich antragstellende sein:

  • auf französischer Seite eine oder mehrere École(s) doctorale(s)
  • auf deutscher Seite alle Träger einer strukturierten Doktorandenausbildung.

Interessierte Kooperationen haben die Möglichkeit, sich im Vorfeld einer Antragstellung mit der DFH in Kontakt zu setzen.

Hochschulen, die einen Erstantrag stellen, können für die Vorbereitung des Kooperationsvorhabens im Vorfeld einen Antrag auf Förderung eines Vorbereitungstreffen stellen. Diese Begegnung kann mit bis zu 2.500 € gefördert werden.

Form der Antragstellung

Bitte beachten Sie die Ausschreibung, die Antragsankündigung und das entsprechende Antragsformular. Sie finden die Unterlagen auch in unserem Bereich Ausschreibungen.

Fristen

Die DFH veröffentlicht einmal jährlich eine entsprechende Ausschreibung. Die Antragsfrist für 2024 war der 31.10.2024. Vorab musste eine Antragsankündigung bis zum 30.06.2024 übermittelt werden (über das entsprechende Webformular). Die nächste Ausschreibung für Doktorandenkollegs wird voraussichtlich im Mai 2025 veröffentlicht.
Ausschreibung, Antragsankündigung und Antrag

Die nächste Ausschreibung für Doktorandenkollegs wird voraussichtlich im Mai 2025 veröffentlicht.

Ansprechpartnerinnen: 

Nähere Informationen sowie vollständige Ausschreibung:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/doktoranden/deutsch-franzoesische-doktorandenkollegs

Antrag

Deutsch-französische Cotutelles de thèse

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) unterstützt – in Anlehnung an die integrierten
Licence/Bachelor- und Master-Studiengänge – die Entwicklung der deutsch-französischen
Doktorandenausbildung. In diesem Rahmen fördert die DFH Promovierende im Cotutelle de
thèse-Verfahren.
Das Ziel dieser Förderung ist es, Promovierende zu unterstützen, die ihre Dissertation unter
der Betreuung von mindestens einem*einer in Deutschland und einem*einer in Frankreich
tätigen Hochschullehrer*in vorbereiten. Durch den erfolgreichen Abschluss des gemeinsamen
Promotionsverfahrens wird ihnen der Doktorgrad der beteiligten Universitäten verliehen.
Die deutsch-französische Promotion soll folgende Kriterien erfüllen:

  • Wissenschaftliche Qualität des Forschungsprojektes
  • gemeinsame Betreuung der Promovierenden durch eine*n französische*n und eine*n deutsche*n Hochschullehrer*in,
  • Qualität des Betreuungskonzeptes (von beiden Hochschulen getragene, spezifische und individuelle Betreuung zur Erweiterung der Spezialisierung sowie zur Strukturierung der Einbindung der Promovierenden in die Forschungslandschaft in Deutschland und Frankreich).

Die Förderung der Cotutelle de thèse steht allen Fachrichtungen offen.
Inhalt der Förderung (Dissertation und Disputation):
Die DFH bewilligt für die Finanzierung der Mobilität für drei Jahre eine Zuwendung in Höhe
von insgesamt maximal 4.000 Euro (Reise und Unterkunft im Rahmen der
Auslandsaufenthalte inklusive Teilnahmegebühren für Tagungen und Konferenzen) sowie die
Erstattung in Höhe von maximal 1.000 Euro der Reise- und Unterbringungskosten, die im
Rahmen der gemeinsamen Disputation entstehen. Sollten von diesen 1.000 Euro nicht alle
Mittel für die Verteidigung ausgegeben werden, können die Promovierenden noch ein halbes
Jahr nach ihrer Verteidigung von den ggf. verbleibenden Restmitteln reisen. Die Einrichtung,
die die Mittel verwaltet, muss der DFH dann nach dem Ablauf dieser sechs Monate eine
Abrechnung über die Ausgaben der Verteidigung sowie der Reisekosten des Promovierenden
schicken (Frist: zwei Monate nach Ablauf der sechsmonatigen Reisefrist).
Als Reisekosten gelten folgende Kosten: Teilnahme an Kolloquien oder Veranstaltungen und
Nachtreffen mit den Betreuer*innen sowie Bewerbungsgespräche. Die Reisen sind nicht auf
Deutschland oder Frankreich beschränkt. Kosten für den Druck der Dissertation können nicht
übernommen werden.
Die Förderung der DFH ist kumulierbar mit den Grundfinanzierungen, die etwa von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Deutschen Akademischen Austauschdienst
(DAAD) und dem französischen Bildungsministerium (MESR) über die Hochschul- und
Forschungseinrichtungen für Promotionen bewilligt werden.
Antragstellung:
Der Antrag muss in Deutsch oder Französisch (in Ausnahmefällen in Englisch) per E-Mail und
per Post bei der DFH eingereicht werden und folgende Elemente enthalten:
Lebenslauf des Promovierenden und Kopien der Zeugnisse,

  • eine Darstellung des Promotionsprojektes,
  • eine Kopie der Cotutelle de thèse-Vereinbarung der beteiligten Hochschulen,
  • ggf. Liste Ihrer Veröffentlichungen

Der Antrag muss vom Promovierenden und beiden Betreuern*innen unterschrieben sein. Die
Originalunterschriften sind bei der DFH per Post einzureichen.
Verfahren:
Es handelt sich um eine ganzjährige Ausschreibung. Der Antrag kann eingereicht werden,
sobald die unterzeichnete Cotutelle de thèse-Vereinbarung der beteiligten Hochschulen
vorliegt. Die Vereinbarung darf nicht älter als ein Jahr sein. Auf Anfrage kann die DFH eine
Mustervereinbarung zur Verfügung stellen. Im Falle der Förderung werden in einem ersten
Schritt 2.000 Euro bewilligt. Sobald das Disputationsdatum feststeht, werden in einem zweiten
Schritt weitere 2.000 Euro überwiesen. Sollten die Promovierenden länger als drei Jahre für
die Promotion benötigen, kann in begründeten Fällen die Förderung um bis zu zwei Jahre
verlängert werden. Für die Disputationskosten sind 1.000 Euro reserviert. Entsprechende
Belege können bis zu acht Monate nach der Disputation bei der DFH eingereicht werden.
Förderung ausschließlich der Disputation:
Es ist auch möglich, sich nur für die Erstattung der Kosten für die Verteidigung
(max. 1.000 Euro) zu bewerben. In diesem Fall muss der Antrag mindestens sechs Wochen
vor der Disputation eingereicht werden.
Bitte senden Sie den Antrag per Post und per E-Mail an die DFH (Stichwort: cotutelle de thèse)
An die Präsidentin der
Deutsch-Französischen Hochschule
Villa Europa, Kohlweg 7
66123 Saarbrücken
promotion-doctoratspam prevention@dfh-ufa.org
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an promotion-doctorat(at)dfh-ufa.org oder:
Carole Reimeringer - Sabine Kletzke-Vuković
+49(0)681 938 12-162
+49(0)681 938 12-166
reimeringerspam prevention@dfh-ufa.org
kletzkespam prevention@dfh-ufa.org

Französische Botschaft in Deutschland

Forcheurs-Preis 2025

Frist: 11. März 2025

1. Ziele

Die Französische Botschaft in Deutschland möchte in Partnerschaft mit der Deutsch-Französischen Hochschule mit diesem Preis deutsch-französische Teams von Nachwuchsforschern auszeichnen und fördern. Ziel der Vergabe des Forcheurs-Preises ist es, die vielversprechende Zusammenarbeit in den Bereichen Chemie und Gesundheit zu würdigen und die Teams dazu zu ermutigen, diesen deutsch-französischen Weg weiterzuverfolgen.

2. Preisverleihung

Es handelt sich um zwei Preise, die mit jeweils 10.000 Euro dotiert sind, d.h. 10.000 Euro pro Preisträger.

Die Verleihung des Forcheurs-Preises findet in Anwesenheit des Botschafters Frankreichs in Deutschland, S. E. François Delattre, des Chemienobelpreisträgers Jean Marie Lehn sowie Vertretern der Deutsch-Französischen Hochschule, der Partner Sanofi Deutschland und BASF Frankreich am 24. Juni 2024 in der Französischen Botschaft in Deutschland statt. Die Teilnahme der Preisträger*innen ist erforderlich.

3. Teilnahmebedingungen

Die BewerberInnen um den Preis Forcheurs-Preis müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • ein Mitglied des Teams muss an einer deutschen und das andere Mitglied an einer französischen Einrichtung beschäftigt sein;
  • sie müssen in einem Forschungslabor arbeiten, das entweder angegliedert ist an:
    • eine Hochschuleinrichtung
    • eine Forschungseinrichtung
    • in Unternehmen
    • eine Förderstruktur (Pôle de compétitivité, Cluster, Kompetenzzentrum);
  • unter 45 Jahre alt sein;
  • derzeit an einem gemeinsamen Forschungsprojekt zusammenarbeiten
  • Forschungen in den Bereichen Chemie, Biochemie, Pharmakologie oder an der Schnittstelle zwischen Chemie und Gesundheit betreiben.

4. Einreichen der Bewerbung und Jury

Die Bewerbungsunterlagen müssen im pdf-Format bis spätestens Montag, den 10. März 2025 an folgende Adresse gesandt werden: attache-science.berlin-ambaspam prevention@diplomatie.gouv.fr .
Die Bewerbung muss in englischer Sprache verfasst sein. Pro Zweierteam ist nur eine Bewerbungsmappe einzureichen.

Kontakt

Nähere Informationen:

https://www.wissenschaft-frankreich.de/ausschreibung/preis-forcheurs-jean-marie-lehn-bewerbungsaufruf-2024/

Procope-Mobilität 2025

Präsentation und Ziele

Ziel der Abteilung für Wissenschaft und Technologie der Französischen Botschaft in Deutschland ist die Stärkung der deutsch-französischen Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation durch die Förderung der Mobilität nach Frankreich von Nachwuchsforschenden, die in einem in Deutschland ansässigen Labor tätig sind. Diese Mobilitätsstipendien ermöglichen Nachwuchsforschenden einen Forschungsaufenthalt in einem Labor bzw. Forschungsinstitut in Frankreich. Förderfähig sind alle Forschungsbereiche.

Das Programm besteht aus drei verschiedene Bewerbungsaufrufe:

Aufenthaltsdauer

Das Mobilitätsstipendium ermöglicht die Finanzierung eines Aufenthalts von maximal drei Monaten. Der Aufenthalt muss zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2025 beginnen.

Teilnahmebedingungen

Die Bewerber*innen müssen:

  • einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung angegliedert sein;
  • Promovierende, Postdoktorand*innen oder Nachwuchsforschende ( sieben Jahren nach der Verteidigung der Dissertation) sein.

Personen mit französischer Staatsangehörigkeit, einschließlich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, sind nicht förderfähig.

Höhe des Stipendiums

Die Begünstigten des Programms erhalten monatliche Pauschalbeträge von 1600 € (Promovierende) bzw. 2100 € (andere Nachwuchsforschende). Das Stipendium wird im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der*dem Begünstigten und der Französischen Botschaft auf das von der*dem Begünstigten in besagter Vereinbarung angegebene Konto überwiesen.

Im Rahmen des Programms „Ambassade verte“ haben Stipendiat*innen, die für ihre Reise nach Frankreich umweltfreundliche Verkehrsmittel benutzen, Anspruch auf eine pauschale Übernahme der Reisekosten in Höhe von 250 €.

Stipendiat*innen, die einen Aufenthalt in Übersee absolvieren, können unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel eine Sonderbeihilfe beantragen.

Gasteinrichtung

Bei der Einrichtung, die sich zur Aufnahme eines*er Bewerber*in bereit erklärt, muss es sich um ein in Frankreich ansässiges Labor bzw. ein Forschungsinstitut handeln, dem gegebenenfalls sämtliche zur Aufnahme der*des Begünstigten notwendigen Schritte obliegen.

Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Die Bewerber*innen müssen bis zum 20. februar 2025:

  • ein Online-Formular ausfüllen (Link zum Online-Formular);
  • die Bewerbung in englischer oder französischer Sprache in einem einzigen PDF-Format an die folgende E-Mail-Adresse senden: attache-science.berlin-ambaspam prevention@diplomatie.gouv.fr. Sie muss die folgenden Unterlagen enthalten:
    • einen Lebenslauf (max. zwei Seiten);
    • ein Bewerbungsschreiben mit einer kurzen Beschreibung des Forschungsprojektes. Die Dauer des gewünschten Forschungsaufenthalts muss begründet werden;
    • ein Empfehlungsschreiben des*der Promotionsbetreuers/*in bzw. ein Promotionszeugnis;
    • ein Schreiben des Gastlabors, das die Aufnahme der Forscherin oder des Forschers bestätigt.

Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt, die im geforderten Format eingereicht werden. Diese werden nach der Relevanz des Aufenthaltes für das Forschungsprojekt bewertet.

Die über das Mobilitätsprogramm Geförderten müssen im Anschluss einen Tätigkeitsbericht von max. zwei Seiten in deutscher, englischer oder französischer Sprache unter attache-science.berlin-ambaspam prevention@diplomatie.gouv.fr einreichen, in dem die Ergebnisse ihres Aufenthaltes aufgeführt sind.

Kontakt:

Julie Le Gall

Attachée für Wissenschaft und Technologie

Französische Botschaft

Abteilung für Wissenschaft und Technologie

Tel.: +49 30 590 03 9262

E-Mail: attache-science.berlin-ambaspam prevention@diplomatie.gouv.fr

Bourses de mobilité du réseau des Frankreich- et Frankophoniezentren

1. Objectifs de l’appel à candidatures
Désireux de renforcer les études françaises et francophones en Allemagne, le Bureau de coopération universitaire de l’Ambassade de France en Allemagne met à disposition des jeunes chercheuses et jeunes chercheurs des Frankreich- et Frankophoniezentren plusieurs bourses afin de leur permettre d’effectuer un séjour scientifique de haut niveau (SSHN) en France. Il souhaite ainsi renforcer la coopération franco-allemande en sciences humaines et sociales
et soutenir la mobilité vers la France de doctorantes et doctorants ainsi que de post-doctorantes et post-doctorants.
2. Modalités
La bourse de mobilité permettra de financer un séjour d’une durée de 1 mois (ou davantage, si justifié) entre juillet et décembre 2025. Ces bourses seront opérées par Campus France selon les modalités des bourses de séjour scientifique
de haut niveau (SSHN). Les bénéficiaires du programme recevront un montant d’environ 1700 € par mois pour les doctorantes et doctorants et les post-doctorantes et post-doctorants ayant soutenu leur thèse depuis moins de 5 ans et d’environ 2000 € pour celles et ceux ayant soutenu depuis plus de 5 ans, au moment de leur arrivée en France. Le voyage aller et retour est également pris en charge. Les candidates et les candidats devront être invités par un laboratoire ou un institut de recherche situé en France.
3. Conditions d’éligibilité
Le présent appel est ouvert aux doctorantes et doctorants, post-doctorantes et post-doctorants ainsi qu’aux jeunes chercheuses et jeunes chercheurs rattachés à l’un des Frankreich- et Frankophoniezentren en Allemagne (Berlin, Bonn, CaNoFF (Brême, Flensburg, Rostock), Dresde, Fribourg/Br., Leipzig, Mannheim, Mayence, Sarrebruck, Stuttgart
et Tübingen) et inscrits dans l’une de ces universités dans une discipline des sciences humaines et sociales. Les candidates et les candidats inscrits dans une université française (dans le cadre d’une cotutelle, par exemple) ainsi que celles et ceux de nationalité française ou de double-nationalités (française et allemande) ne sont pas éligibles.
La bourse n’est pas cumulable avec un autre financement du séjour.
Le séjour devra obligatoirement se dérouler avant le 31 décembre 2025.
4. Dépôt de candidature
Le dossier de candidature doit être envoyé avant le 31 mai 2025, en un seul fichier pdf, à
nicole.martinez@institutfrancais.de et à bernard.ludwig@diplomatie.gouv.fr
Rédigé en français ou en allemand, il comprendra les éléments suivants :
1. Un CV (2 pages maximum) ;
2. Un projet de recherche (3 p. max.) intégrant un programme de travail détaillé (archives, bibliothèques,
terrain), exposant les motifs du séjour de recherche et indiquant les dates précises et le/les lieux de séjour ;
3. Une lettre de recommandation de la directrice ou du directeur de thèse / de recherche ;
4. Une lettre d’invitation du laboratoire d’accueil français, mentionnant les dates de séjour envisagé.
Seuls les dossiers complets et respectant la forme demandée seront examinés. Ils seront évalués en fonction de
l’excellence de la candidate ou du candidat, de la pertinence du séjour pour son projet de recherche et des
perspectives de coopération entre la France et l’Allemagne engendrées par ce séjour.
5. Rapport d’activité
Les bénéficiaires du programme de mobilité devront faire parvenir un rapport d’activité de deux pages maximum,
détaillant les activités, les contacts établis et les résultats obtenus au cours de leur séjour, en allemand ou en français,
dans les deux mois suivant la fin du séjour.
Contact : Nicole MARTINEZ nicole.martinezspam prevention@institutfrancais.de
Dr. Bernard LUDWIG bernard.ludwigspam prevention@diplomatie.gouv.fr

Stipendienprogramm für Frankreich - PEF

Das französische Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten hat über die Französische Botschaft in Berlin, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), ein neues Programme d'Études en France (PEF) für deutsche Studierende im zweiten Jahr ihres Bachelor-Abschlusses gestartet.
Das Programme d'Études en France (PEF)  richtet sich an deutsche Studierende, für die Französisch eine wichtige Rolle spielt und ermöglicht ihnen im zweiten Bachelorjahr (oder anderen Studienformen vor dem 3. Semester, z.B. Staatsexamen) einen ersten Studienaufenthalt in Frankreich.  Vier französischen Partneruniversitäten stehen zur Auswahl ( Université de Picardie Jules Verne (Amiens), Université de Lille, Université de Nantes oder Université Toulouse Jean Jaurès).  
Bewerben können sich Studierende der Fachrichtungen Romanistik, interkulturelle (frankreichbezogene) und europäische Studien, Politikwissenschaft, Geschichte, Sprachwissenschaft mit Französisch als erster Fremdsprache (z.B. Fremdsprachenlinguistik), oder auch Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften.  

Die Förderdauer beträgt ein Semester und beinhaltet eine monatliche Teilstipendienrate von 450€. Die Studierenden werden außerdem von den Studiengebühren an der französischen Universität befreit und erhalten Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung. Darüber hinaus bietet das PEF eine pädagogische und logistische Betreuung der Studierenden. Die Gastuniversität unterstützt bei der Unterbringung der Studierenden.  

Das Bewerbungsportal des DAAD ist ab 9. Dezember 2024 bis 10. März 2025 geöffnet.

Weitere Informationen und Bewerbung : daad.de/go/stipd57589660

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Trilaterale Forschungskonferenzen "Villa Vigoni" 2024-2026

Anträge werden bis zum 13. April 2025 an die Villa erbeten.

Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. 

Format 

Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Vorgeschlagen werden können Projekte aus allen Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Teilnehmenden einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens 12, höchstens 16 WissenschaftlerInnen, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich. Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in einer früher Karrierephase. An den Arbeitstreffen können in begrenztem Umfang Gäste beteiligt werden. Diese müssen nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen. Die Förderung durch die drei Partner erstreckt sich nicht auf die Gäste. Die DFG ermöglicht deutschen Bewilligungsempfängerinnen und -empfängern, Mittel für Gäste aus Viertländern zu verwenden, wenn deren Teilnahme sich aus der Sache begründet. Dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtbewilligung.

Arbeitssprachen einer Trilateralen Forschungskonferenz sind Deutsch, Französisch und Italienisch. 

Verfahren

Bewilligt wird eine Trilaterale Forschungskonferenz auf der Grundlage eines Antrags, der die Thematik, die Zielsetzung, die Methodik, das beabsichtigte Arbeitsprogramm und die Qualifikation der vorgesehenen TeilnehmerInnen erläutert. 

Anträge, die formal richtig und vollständig sind, werden einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Dieses beinhaltet die Begutachtung durch eine Fachgutachterin oder einen Fachgutachter sowie die Diskussion im Lenkungskreis des Trilateralen Programms, dem Vertreterinnen und Vertreter der Trägerorganisationen des Programms sowie wissenschaftliche Mitglieder, die von diesen benannt werden, angehören.

Die Antragstellung muss bis spätestens 13. April 2025 erfolgen.

Anträge können einsprachig eingereicht werden; mindestens jedoch die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Vorhabens muss in allen drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorliegen. Für den Antrag ist das Antragsformular zu benutzen.

Adressat des Antrags in digitaler Form ist die Villa Vigoni (segreteriaspam prevention@villavigoni.eu), die eine Kopie an die DFG und FMSH weiterleitet.

Weiterführende Informationen

Das Antragsformular sowie den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf der Homepage der DFG:

www.dfg.de/villa_vigoni  

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:

  • Deutsche Forschungsgemeinschaft
    Dr. Niklas Hebing,
    Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften
    Kennedyallee 40, 53175 Bonn,
    +49 228 885-2949,
    niklas.hebing@dfg.de    
    www.dfg.de 
     
  • Villa Vigoni – Centro Italo-Tedesco per il dialogo europeo
    Dr. Francesca Zilio,
    Via Giulio Vigoni 1, 22017 Loveno di Menaggio (CO),
    +39 379 2000416
    zilio@villavigoni.eu 
    www.villavigoni.eu 
     
  • Fondation Maison des Sciences de l’Homme
    Dr. Falk Bretschneider,
    Pôle Internationalisation, coopération franco-allemande,
    54 boulevard Raspail, 75006 Paris,
    +33 1 40 48 64 83,
    vigoni@msh-paris.fr 
    www.fmsh.fr 

Nähere Informationen:
https://www.villavigoni.eu/de/project/ausschreibung-zur-deutsch-italienisch-franzoesischen-zusammenarbeit/
Ausschreibung

 

TWAS - DFG Cooperation Visits Programme

Frist: 05.06.2024

Auf Grundlage der Vereinbarung mit The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) WissenschaftlerInnen an deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Möglichkeit aufmerksam, promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen aller Fachrichtungen aus Ländern Subsahara-Afrikas zu einem dreimonatigen Forschungs- und Kooperationsaufenthalt an ihre Institution einzuladen.

Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung eine monatliche Pauschale von 2350 Euro zur Deckung der Aufenthaltskosten des Gastes und seiner Visakosten. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten des Gastes für An- und Abreise bis zu einem Betrag von 1350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben des Instituts, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten.

Antragsvoraussetzungen sind:

  • Herkunft aus einem Land Subsahara-Afrikas
  • Forschungstätigkeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem Land Subsahara-Afrikas
  • Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2018.Gastwissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre (insgesamt maximal sechs Jahre) früher die Promotion erlangt haben.
  • AntragstellerInnen dürfen nicht schon in Deutschland tätig sein oder aktuell mit dem Gastgeberinstitut gemeinsam forschen.
  • Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen zur Verfügung.

Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und die Infrastruktur, die dem Gast zur Verfügung steht.

Die Gastgeber werden gebeten, sich im Vorfeld der Einladung vom Potenzial zur wissenschaftlichen Kooperation mit dem Gast zu überzeugen. Im Bewilligungsfall sollten die gastgebenden Einrichtungen die Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler bei der Organisation des Aufenthalts, beispielsweise bei der Flugbuchung und Zimmersuche, unterstützen.

Weitere Informationen

https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2024/ifw-24-29

Zum TWAS-DFG Cooperation Visits Programme und zu allen Antragsunterlagen bei TWAS:
https://twas.org/opportunity/twas-dfg-cooperation-visits-programme-ssa

Kontakt bei der DFG, Gruppe Internationale Zusammenarbeit:

twas-dfg-programmespam prevention@dfg.de 
https://twas.org/opportunity/twas-dfg-cooperation-visits-programme-ssa

DFG - Aufbau internationaler Kooperationen

Ziel der Förderung

Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „projektvorbereitender Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren wissenschaftliche Ausbildung - in der Regel mit der Promotion - abgeschlossen ist. 

In der Regel nicht antragsberechtigt sind Personen, die in einer Einrichtung arbeiten, die nicht gemeinnützig ist, oder den dort tätigen Personen die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institute und Mitgliedseinrichtungen der Max-PlanckGesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft oder der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, sowie Angehörige von mit diesen Organisationen assoziierten Forschungseinrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln grundfinanziert werden, und Angehörige deutscher Standorte international getragener Forschungseinrichtungen beachten bitte die Regeln zur Kooperationspflicht. 

Art und Umfang der Förderung

Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.

Beantragt werden können:

Auslandsreisen oder Gastaufenthalte in Deutschland (jeweils max. drei Monate); projektvorbereitende Workshops.
Diese Kosten können gegebenenfalls durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen.

Antragsfristen

Anträge können jederzeit gestellt werden.  Es wird dringend empfohlen, Anträge spätestens sechs Monate vor Beginn der Maßnahme einzureichen

Bitte beachten Sie das Dokument „Programm Aufbau internationaler Kooperationen mit Leitfaden für die Antragstellung“ (siehe unten)

Ansprechpersonen

Für weitere Informationen und bei Fragen der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachreferenten und Programmdirektoren der DFG:

https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/fachzustaendigkeit/index.jsp 

Für regionalspezifische Fragen wenden Sie sich bitte weiterhin an die zuständigen Regionalreferate der Gruppe Internationale Zusammenarbeit:

https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/index.jsp?id=051 

Nähere Informationen:

Programm Aufbau internationaler Kooperationen mit Leitfaden für die Antragstellung
 

DFG - Kooperation mit Entwicklungsländern

Die DFG ermöglicht Forschungskooperationen zwischen Forschenden aus Deutschland und den Entwicklungsländern im Rahmen der Sachbeihilfe für Einzelprojekte. Ziel ist es, die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Entwicklungsländern im Rahmen wissenschaftlich anspruchsvoller Forschungsprojekte zu fördern.

Ziel der Förderung

Die DFG fördert Forschungsprojekte, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland in Zusammenarbeit mit WissenschaftlerInnen in Entwicklungsländern durchführen. Das Ziel ist hierbei, die Kooperation zwischen Forschenden aus Deutschland und aus Entwicklungsländern im Rahmen eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens/einer Sachbeihilfe zu fördern.

Antragsberechtigung

WissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen an Forschungseinrichtungen in Deutschland mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).

Art und Umfang der Förderung

Personalmittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Sonstige und Publikationskosten für das Institut in Deutschland und für den Kooperationspartner/Institut im Entwicklungsland.

Bitte beachten Sie das Dokument „Ergänzender Leitfaden zur Antragsstellung“

Ansprechpersonen

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an den entsprechenden regional und/oder fachlich zuständigen Bereich der DFG-Geschäftsstelle:

Fachlich zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/index.jsp?id=02

Leitfaden für die Antragstellung
Ergänzender Leitfaden zur Antragsstellung
Liste von Entwicklungsländern und -gebieten in Bezug auf DFG-Verfahren

DFG - Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen

Die DFG unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland.

Dazu gehören Internationale Kongresse, Symposien, Kolloquien und Workshops, Internationale Fachkonferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften.

Ziel der Förderung

Veranstaltungsdurchführung

Antragsberechtigung

Promovierte WissenschaftlerInnen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.

Anforderungen an das Projekt

  • Internationaler Kongress, Symposium, Kolloquium, Workshop
  • Internationale wissenschaftliche Veranstaltung von besonderer Bedeutung für das betreffende Fachgebiet mit einem großen Kreis in- und ausländischer TeilnehmerInnen.
  • Jahrestagung
  • Regelmäßig sich wiederholende Tagung einer deutschen Fachgesellschaft, Arbeitskreises oder Fachgruppierung von überregionaler Bedeutung mit fest umrissener Thematik und internationaler Beteiligung.

Art und Umfang der Förderung

  • Internationale Konferenzen
  • Pauschalbetrag, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden WissenschaftlerInnen.
  • Jahrestagung
  • Zuschüsse zu den Reisekosten (Fahrt- und Aufenthaltskosten) für aktive ausländische Teilnehmer.

Dauer bis zur Entscheidung

Bei Antragstellung ist von einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten auszugehen.

Formulare und Merkblätter

https://www.dfg.de/foerderung/programme/inter_foerdermassnahmen/int_wiss_veranstaltungen/formulare_merkblaetter/index.jsp 

Antragsfristen

Grundsätzlich spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn.

Sonderregelung bei Jahrestagungen: Anträge können nur jedes 2. Jahr unterstützt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

DFG - ANR: Naturwissenschaften

Frist: 10. Januar 2024

Förderung gemeinsamer bilateraler Forschungsprojekte in den Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften.

Förderdauer: bis zu 3 Jahre.

Jährliche Ausschreibung.

https://www.dfg.de/en/research_funding/international_cooperation/funding/countries_regions/france/anr_nle/ 

 

 

DFG - ANR: Geistes- und Sozialwissenschaften

Frist: 06.03.2024

Förderung für gemeinsame Projekte von in Deutschland und Frankreich tätigen Partnern in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Förderdauer: bis zu 3 Jahre.

Jährliche Ausschreibung.

https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2023/anr-dfg-foerderprogramm-fuer-deutsch-franzoesische-forschungsprojekte-in-den-geistes-und-sozialwissenschaften

Ausschreibung

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Gemeinsamer deutsch-französischer Förderaufruf: „Ausbau der Wasserstoffoption für den künftigen Energiemix“

im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem französischen Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (MESR) und dem deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Gemeinsam veröffentlicht durch die Nationale Forschungsagentur (ANR, für das MESR) und das BMBF

Einreichungsfrist:

6. Mai 2024, 13:00 MEZ
Mehr Infos unter: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/03/2024-03-06-F%C3%B6rderaufruf-Wasserstoff.html?view=renderNewsletterHtml

 

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

DAAD: Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (PRIME)

Förderung von internationaler Mobilität in der Postdocphase. 

Ziel 

Mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union hat der DAAD 2014 das Förderprogramm PRIME initiiert und unterstützt seitdem die internationale Mobilität in der Postdocphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen anstelle traditioneller Stipendien. Nach vier Auswahlrunden mit einer anteiligen EU-Kofinanzierung hat der DAAD das Förderprinzip „Stellen statt Stipendien“ erfolgreich etabliert.

PostdoktorandInnen aller Nationalitäten, die ihre berufliche Laufbahn langfristig in Deutschland sehen, erhalten somit weiterhin die Möglichkeit, die Anstellung an einer deutschen Hochschule mit einem Forschungsaufenthalt im Ausland zu verbinden. Die regelmäßige Abstimmung mit der deutschen Gastinstitution soll eine effiziente Reintegration im Anschluss an den Auslandsaufenthalt gewährleisten. 

Laufzeit 

Die Dauer der Förderung beträgt 18 Monate, von denen die ersten 12 Monate im Ausland (Auslandsphase) und die restlichen sechs Monate in Deutschland (Reintegrationsphase) verbracht werden.

Förderleistungen 

Die Förderung erfolgt durch eine auf 18 Monate befristete Anstellung an einer ausgewählten deutschen Hochschule. Die Stelle wird mit einem Gehalt gemäß TV-L Entgeltgruppe 13 vergütet.

Eine Reisekostenpauschale nach den DAAD-üblichen Sätzen für die Geförderten und ggf. mitreisende Ehe- bzw. LebenspartnerInnen und Kinder wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD an die Geförderten ausgezahlt. 

Erfolgreiche Bewerbende werden vor Beginn der Förderung zu einem Orientierungsseminar eingeladen, an dem aktuelle Geförderte, Alumni sowie VertreterInnen anderer Förderorganisationen und ggf. weitere ForscherInnen aus Wissenschaft und Wirtschaft teilnehmen. 

Antragsberechtigung 

Für die Antragsberechtigung sind vier Kriterien maßgeblich: 

  • Antragstellende müssen die Promotion spätestens zum Förderbeginn abgeschlossen haben; 

  • Antragsstellende müssen die Mobilitätsregeln des Programms befolgen, d. h. für den Forschungsaufenthalt im Ausland kommt jedes Zielland (außer Deutschland) in Frage, solange die/der BewerberIn in den drei Jahren vor dem Bewerbungsschluss insgesamt nicht länger als 12 Monate in diesem Land gelebt und/oder gearbeitet hat. 

  • Antragstellende, die bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Forschungseinrichtung stehen, die als aufnehmende Gasteinrichtung für die angestrebte Forschungstätigkeit fungieren soll, können nicht gefördert werden; 

  • Antragstellende müssen akzeptieren, dass Auslandsphase und Reintegrationsphase in Deutschland als feste Bestandteile des Programms verpflichtend sind. 

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen 

  • Für die Bewerbung müssen geeignete Gastinstitutionen in Deutschland und im Ausland identifiziert worden sein. Die Kontaktaufnahme und die Absprache der Modalitäten obliegen der/dem BewerberIn. 

  • Die einstellende Gasteinrichtung in Deutschland muss eine Universität oder Hochschule sein. 

  • Die ausländische Gastinstitution kann eine Universität, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder auch eine industrielle Forschungseinrichtung sein. 

  • Die Förderung muss im Zeitraum zwischen 1. Juni und 1. November 2025 angetreten werden. Ein späterer Förderbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit) möglich. 

Bewerbung 

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal des DAAD.

Zeitplan 

Veröffentlichung der Ausschreibung: Mai Jährlich
Bewerbungsfrist: August Jährlich 
Auswahlergebnis: Februar Jährlich 
Orientierungsseminar für Geförderte: März  Jährlich 
frühester Förderbeginn:  Juni Jährlich 
spätester Förderbeginn:  November Jährlich 

Nähere Informationen:
 https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/stipendien-finden/postdoctoral-researchers-international-mobility-experience/   

Interessierte werden gebeten, sich vor der Antragstellung bei der Abteilung Forschungsförderung in der Zentralen Verwaltung zu melden.

Nationale Forschungsförderung:

Frankophone Forschungsförderung:

Centre Marc Bloch-Deutsch-Französisches Forschungszentrum für Sozialwissenschaften, Berlin

Deutsch-französischer Provenienzforschungsfonds zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika

Im Jahr 2023 haben Frankreich und Deutschland beschlossen einen gemeinsamen Fonds einzurichten, um die Forschung zur Provenienz von Objekten aus Subsahara-Afrika, die sich in öffentlichen Einrichtungen der beiden Länder befinden, zu fördern. Die französischen Ministerien Ministère de la Culture (MC) und Ministère de l’Europe et des Affaires Étrangères (MEAE), sowie auf deutscher Seite die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben das Centre Marc Bloch mit der Verwaltung des Fonds beauftragt.

Beschreibung

In deutschen und französischen Museen, kulturellen, wissenschaftlichen und universitären Einrichtungen lagern umfangreiche Sammlungen von Kulturgütern mit symbolischer, künstlerischer, historischer oder gesellschaftlicher Bedeutung für die Herkunftsländer und ihre Bevölkerungen. Die Stärkung der Provenienzforschung zu diesen Exponaten ist seit einigen Jahren ein ausgewiesenes Ziel vieler europäischer Länder. Auch Frankreich und Deutschland setzen sich dafür ein, dass das kulturelle Erbe der Regionen südlich der Sahara den Menschen in diesen Ländern wieder besser zugänglich gemacht wird.

Anlässlich des 60. Jahrestages des Elysée-Vertrags im Jahr 2023 haben sich Deutschland und Frankreich zusammengetan, um die Relevanz eines angemessenen Umgangs mit diesen kulturellen Objekten zu würdigen. Die Einrichtung des deutsch-französischen Fonds für Provenienzforschung zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika ist Teil einer umfassenden Kulturpolitik zur Stärkung und Erneuerung der Partnerschaften mit afrikanischen Ländern südlich der Sahara. Durch die Förderungen soll das Wissen über Kulturgüter vertieft werden, deren Herkunft immer noch unzureichend dokumentiert ist und oft auf sehr fragmentarischen Informationen basiert. Das Ziel der Provenienzforschung besteht dabei darin, die Geschichte eines Objekts von seiner Entstehung bis zu seiner Aufnahme in die Sammlung einer öffentlichen Einrichtung nachzuvollziehen. Auf diese Weise wird ein umfassenderes Verständnis der Kulturgeschichte dieser Objekte und der Zusammenhänge, in denen sie erworben und in Umlauf gebracht wurden, gefördert.

Der Fonds ist eine dreijährige Initiative mit einem Jahresbudget von 720.000 €. Auf der Grundlage einer jährlichen Ausschreibung werden Projekte zur Provenienzforschung finanziert, die von Arbeitsgruppen durchgeführt werden, in denen französische und deutsche Akteure mit Partnern aus Subsahara-Afrika zusammenarbeiten. Der wissenschaftliche Beirat ist für die Festlegung der inhaltlichen Ausrichtung des Fonds, die Bewertung und die Auswahl der Projekte zuständig. Er setzt sich aus neun anerkannten Experten und Expertinnen zusammen, die gleichermaßen aus Frankreich, Deutschland und Subsahara-Afrika stammen.

Kriterien

Diese Ausschreibung zur Förderung der Provenienzforschung richtet sich an alle Disziplinen. Es werden Projekte unterstützt, die gemeinsam von Forschenden und Museumsfachleuten aus Frankreich und Deutschland eingereicht werden und eine enge Zusammenarbeit mit kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Ländern südlich der Sahara vorsehen. Bitte beachten Sie, dass die Geschichte der untersuchten Objekte nicht unbedingt eine deutsch-französische sein muss.
Ausschreibungsfrist: 15.April 2025 (um 24 Uhr)

Mehr dazu unter: https://cmb.hu-berlin.de/forschung/fonds-de-provenance

Ausschreibung

Networking und Partnerschaften Call

Zusätzlich zu der jährlich veröffentlichten Ausschreibung führt der Deutsch-Französische Fonds eine flexible Förderung von Netzwerken und Partnerschaften ein. Diese Ausschreibung ist speziell darauf ausgerichtet, die Bildung internationaler Forschungsteams zu fördern und bereits bestehende Kooperationen zur Provenienzforschung zwischen Frankreich, Deutschland und Subsahara-Afrika zu stärken. Auf diese Weise sollen Initiativen von Nachwuchswissenschaftler*innen, Museums- fachleuten und zivilgesellschaftlichen Akteuren unterstützt werden. Die neuen internationalen Projektteams und Partnerschaften können als Grundlage für Folgeprojekte im Rahmen der jährlichen regulären Projektausschreibung des Deutsch-Französischen Fonds dienen. So bietet die Ausschreibung eine flexible Finanzierung zur Unterstützung von Vernetzungsaktivitäten von Projekten mit einer maximalen Dauer von 12 Monaten. Anträge können zur ersten Frist bis Freitag, 28. Februar 2025, 23:59 Uhr per Email an Dr. Julie Sissia eingereicht werden.

Dokumente

Ausschreibung: PDF

Antragsformular: PDF / Word

Fristen zur Einreichung von Projekten

28. Februar 2025
31. Mai 2025
31. August 2025
31. Dezember 2025

Anträge werden nach jeder der angegebenen Fristen ausgewählt. Projekte beginnen spätestens 5 Monate nach der jeweiligen Frist.

Universität Tübingen

Teach@Tübingen Stipendium

Das Teach@Tübingen Stipendium hat zum Ziel die internationale Lehre an der Universität Tübingen auszubauen, Kontakte zu knüpfen und internationalen Doktoranden/innen sowie jungen PostDocs die Möglichkeit zu geben, die eigene Lehrerfahrung wie auch ihren individuellen Forschungshorizont zu erweitern. Dies gilt auch für NachwuchswissenschaftlerInnen aus dem französischsprachigen Ausland.

Bewerben können sich fortgeschrittene Doktoranden und PostDocs, die ihre Doktorarbeit in den letzten 4 Jahren abgeschlossen haben. Vorzugsweise von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen und CIVIS-Partnern (wie z.B der Aix-Marseille Université oder der Freien Universität Brüssel).

Voraussetzungen:

  • Anbindung an den unterbringenden Lehrstuhl muss gegeben sein
  • Lehre:
    • min. 2 SWS Lehre pro Semester
    • Die Lehrveranstaltung/en muss/müssen in Englisch oder einer anderen Fremdsprache (in den Philologien) gehalten werden.
    • Die Lehrveranstaltung/en muss/müssen öffentlich angekündigt werden und für alle Studierenden offen sein.
    • Die Lehrveranstaltung/en darf/dürfen keine grundständige Lehre ersetzen und sollte/n so konzipiert sein, dass sie einen großen Teilnehmerkreis erwarten lassen.
  • Teilnahme des/r Stipendiaten/in an einer Informationsveranstaltung und an interkulturellem Training in den zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn

Förderung:

1.Stipendium

  • Promovierende EUR 1468/Monat
  • Postdocs EUR 1853/Monat

2. Lehraufträge (min. 2 SWS/max. 6 SWS)

  • Promovierende EUR 25/SWS
  • PostDocs EUR 50/SWS

3. Reisekostenerstattung für die Anreise nach Tübingen bis zu EUR 1.500 (nachgewiesene Kosten, keine Übernahme von Umzugskosten und Reisekosten Angehöriger)

4. Kinderzulage

  • EUR 400/Monat (1. Kind)
  • EUR 100/Monat (jedes weitere Kind)


Bewerbungsfrist: 20 Juni und 20. November jeden Jahres.

Aufenthaltsdauer: 1-2 Semester, Maximum sind 2 Semester.

Ankunftszeitraum: 15. - 31. März oder 15 - 30. September.

Nähere Informationen:
https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/informationen/ausschreibungen/teachtuebingen-stipendium/

Internationaler Austausch mit Kooperationspartnern (Professorale Ebene)

Förderung für den Austausch von WissenschaftlerInnen, die im Rahmen gegenseitiger Besuche mit den Kooperationspartnern gemeinsame (internationale) Drittmittelprojekte auf den Weg bringen wollen.

Förderzeitraum: bis zu 14 Tage.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/80630
KONTAKT
Tetyana Tonkoshkur
Internationale Forschungskooperationen
+49 7071 29-75005
international.researchspam prevention@uni-tuebingen.de

 

International Joint Summer Schools & Workshops (ProfessorInnen & Postdocs)

Förderung von Tübinger ProfessorInnen und Postdocs, die mit WissenschaftlerInnen von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen Kooperationen haben oder aufbauen möchten.

Förderzeitraum: bis zu 14 Tage.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/80620
KONTAKT
Tetyana Tonkoshkur
Internationale Forschungskooperationen

+49 7071 29-75005
international.researchspam prevention@uni-tuebingen.de

Summer / Winter Schools für Postdocs

Förderung für Veranstaltungen, die fachliche Kompetenzen der NachwuchswissenschaftlerInnen fördern und die fachübergreifende wissenschaftliche Themen adressieren.

Bewerbungsfrist: 15.03. / 15.09. jeden Jahres.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/53033

Kontakt & Beratung
Dr. Dörte Ißleib

+49 7071 29-75010
exuspam prevention@uni-tuebingen.de

Workshops für Promovierende

Das Förderprogramm in erster Linie der Qualifikation von Promovierenden. Ziel der Workshops soll es sein, neben den fachlichen und methodischen Kompetenzen auch die fächerübergreifende und internationale Vernetzung der Nachwuchswissenschaftler/innen zu erweitern.

Bewerbungsfrist: 15.03. / 15.09. jedes Jahres.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/53033

Kontakt & Beratung
Dr. Dörte Ißleib

+49 7071 29-75010
exuspam prevention@uni-tuebingen.de