Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Mai 2025 veröffentlicht.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Entwicklung deutsch-französischer Programme, die von der DFH gefördert werden und die beiden Jahre des Masterstudiums mit drei Jahren Promotionsstudium zu einem insgesamt fünfjährigen Programm verknüpfen.
Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulen, die derzeit einen Masterstudiengang und/oder ein deutsch-französisches Doktorandenkolleg unter dem Dach der DFH haben, sowie an Hochschulen, die noch kein von der DFH gefördertes Programm anbieten. Außeruniversitäre Einrichtungen können sich ebenfalls am PhD-Track-Programm beteiligen.
Sie steht allen Fachrichtungen offen. Die Teilnahme eines Drittlandes ist möglich.
Eine Kooperation, die im gleichen Fach sowohl einen deutsch-französischen Master als auch ein deutsch-französisches PhD-Track-Programm anbietet, kann nur für das PhD-Track-Programm Infrastrukturmittel erhalten.
Hochschulen, die einen Erstantrag stellen, können für die Vorbereitung des Kooperationsvorhabens das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ in Anspruch nehmen.
I Fördervoraussetzungen
1. Antragsberechtigte:
Die deutschen AntragstellerInnen sollen folgende Bedingungen erfüllen:
der zugehörige Studiengangsteil soll mit einem Master abschließen,
Teil einer Forschungsgruppe sein, die an eine strukturierte Doktorandenausbildung angegliedert ist.
Die französischen AntragstellerInnen sollen folgende Bedingungen erfüllen:
der zugehörige Studiengangsteil soll mit einem Master- oder einem dem Master äquivalenten Grad abschließen,
Teil einer Forschungsgruppe sein, die an eine strukturierte Doktorandenausbildung im Rahmen einer École doctorale angegliedert ist.
2. Rekrutierung der Programmteilnehmer:
Zum ersten Programmjahr können Studierende zugelassen werden, die die jeweiligen Kriterien zur Zulassung zum Master-Studium erfüllen.
Das Programm sieht die Möglichkeit eines Quereinstiegs vor, der entweder zwischen dem 1. und 2. Masterjahr oder vor Eintritt in die Promotionsphase erfolgen kann.
3. Kriterien der Ausbildung:
Die Ausbildungen sollen folgende Qualitätskriterien erfüllen:
innovativer Charakter des Kooperations- und Ausbildungsprogramms,
Zusammenarbeit, Koordinierung und Mobilität der Wissenschaftler- und Forschungsgruppen, Qualität und Mehrwert ihrer wissenschaftlichen Kooperation,
strukturiertes Ausbildungskonzept mit deutsch-französischem Kern, das auf die Komple-mentarität der landeseigenen Hochschul-, Wissenschafts- und Fachkulturen und auf die Komplementarität der landesspezifischen Arbeits-, Lern- und Forschungsmethoden ausgerichtet ist,
Module zum Erlernen methodologischer, interdisziplinärer und interkultureller Kompetenzen sowie zum Erwerb allgemeinsprachlicher und fachsprachlicher Kompetenzen in den Partnersprachen Deutsch und Französisch;
Verlauf, Mobilität und Dauer des Programms:
ausgewogene Verteilung der Ausbildung auf beide Institutionen
längerfristige und ausgewogene, über die fünfjährige Laufzeit des Programms aufgeteilte Mobilität während mindestens drei Semestern. Die von der DFH gewährte Unterstützung für die Mobilität beträgt in der Masterphase mindestens zwei Semester und in der Promotionsphase maximal 18 Monate,
die Finanzierung des Programms beträgt fünf Jahre.
nach Abschluss der ersten beiden Jahre des gemäß einer gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung aufgebauten Programms: Erwerb von zwei gleichwertigen, jeweils national anerkannten Hochschulabschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss innerhalb der national festgelegten Regelstudienzeiten sowie Ausstellung eines Diploma Supplements, das die binationalen Anteile der absolvierten Studienleistungen deutlich benennt,
Möglichkeit, die Promotion im Rahmen einer Cotutelle de thèse abzuschließen,
integrierter Charakter des Programms: Ausbildung möglichst innerhalb einer deutsch-französischen Studierendengruppe sowie Bereitstellung gemeinsamer Lehrangebote für alle Teilnehmer, insbesondere während der ersten beiden Jahre mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Forschungsarbeit,
qualitativ hochwertiges Betreuungskonzept,
Module zur Vorbereitung der Programmteilnehmer auf den Berufseinstieg,
Vermeidung einer Mehrfachzahlung von Studiengebühren,
es obliegt den Programmträgern, die Auswahl der bestqualifizierten Studierenden im Hinblick auf den Exzellenzcharakter des PhD-Track-Programms sicherzustellen.
4. Möglichkeit zum Ausstieg:
Es besteht keine Gewährleistung für eine Zulassung zur Promotion nach den beiden ersten Jahren des Programms.
Ein Studierender, der nach Abschluss des Masters, abbricht, wird nicht zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verpflichtet, die er während seiner Auslandsphase von der DFH erhalten hat.
II Fördermodalitäten
Die finanzielle Unterstützung der DFH setzt sich zusammen aus:
einem Pauschalzuschuss zu den Infrastrukturkosten, der sich im Falle einer Kofinanzierung um einen zusätzlichen Zuschuss erhöht;
einem einmaligen Sonderzuschuss für Kommunikationsmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation;
jährliche Fördermittel für die sprachliche Vorbereitung der Studierenden und Promovierenden und eine jährliche Förderpauschale für digitale Begleitmaßnahmen nach jeder erfolgreichen Evaluation
Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden und Doktoranden, die während ihres Aufenthaltes im Partner- bzw. Drittland ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sind;
der Möglichkeit für die bei der DFH ordnungsgemäß eingeschriebenen Studierenden und Doktoranden, an kostenlosen Onlinesprachkursen (Deutsch und Französisch) teilzunehmen;
Auslandsstipendien für maximal zwei DoktorandInnen.
III Antragstellung
Im Vorfeld zur Antragstellung muss der DFH bis zum 30.06.2025 eine Antragsankündigung per E-Mail geschickt werden, die folgende Informationen enthält:
Kontaktdaten des deutschen und französischen Antragstellers
Programmtitel
Fachbereich
Ist das Programm innerhalb eines bestehenden Masterstudiengangs bzw. Doktoranden-kollegs angesiedelt oder handelt es sich um ein eigenständiges Programm?
Die Antragsankündigung dient unter anderem der Suche unabhängiger fachnaher Gutachter für die Evaluation des geplanten Antrags durch die DFH.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular muss (nach Absprache unter den kooperierenden Einrichtungen) per Mail bis spätestens 30.06.2025 an evaluationspam prevention@dfh-ufa.org geschickt werde. Der E-Mail-Versand erfolgt durch eine der beteiligten Hochschulen mit der jeweiligen Partnerhochschule in Kopie.
Das Antragsformular wird den Antragstellerinnen nach Erhalt der Antragsankündigung per E-Mail zugeschickt.
Der Antrag ist an die DFH zu richten und muss folgende formale Kriterien erfüllen:
die Einrichtungen müssen einen gemeinsamen Antrag stellen,
das Antragsformular muss ordnungsgemäß ausgefüllt sein,
die AntragstellerInnen reichen ihren Antrag bei der DFH ein:
französischer Partner über die Leiter der Écoles doctorales, nach Validierung durch die Hochschulleitung,
deutscher Partner: nach Validierung durch die Leitung der Institution.
Das Antragsformular wird per Post und per E-Mail bei der DFH an folgende Adressen eingereicht (Stichwort „PhD-Track-Programm“):
Antragsfrist: 31.10.2025
Kontakt:
Nähere Informationen und vollständige Ausschreibung:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/doktoranden/deutsch-franzoesische-phd-track-programme
Ausschreibung