Tübingen School of Education (TüSE)

Infos Master of Education (M. Ed.)

Im Folgenden finden Sie wesentliche Informationen zum gymnasialen Master of Education (M. Ed.) im Überblick; detaillierte Auskünfte finden Sie im Leitfaden für das Gymnasiale Lehramtsstudium "Infos und Links".

Fristen für den Übergang in den Master of Education
Mit unserem Infoblatt 2: Fristen für den Übergang vom Bachelor of Education zum Master of Education informieren wir Sie ausführlich zu den Fragen:

  • Wann muss ich mich für den Master of Education (M.Ed.) bewerben?
  • Wieviele CP (Credit Points) dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch offen sein?
  • Bis wann muss ich alle Leistungen aus dem Bachelor of Education (B.Ed.) erbracht haben?
  • Wie bewerbe ich mich für das Schulpraxissemester?

Bewerbung
Für den Master of Education (M.Ed.) ist eine Bewerbung erforderlich, auch wenn die von Ihnen gewählten Fächer zulassungsfrei sind. Das Online-Portal für die Bewerbung zum Wintersemester (WS) ist von Anfang April bis 30. April geöffnet und über die Homepage des Studierendensekretariats zu erreichen. Für das Sommersemester (SS) können Sie sich von Mitte Januar bis 15. März bewerben. 

Zulassung
Zum Studium des Master of Education (M.Ed.) werden alle Absolvent:innen eines Bachelor of Education (B.Ed.) oder eines lehramtsbezogenen Bachelor of Arts (B.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) für das Lehramt an Gymnasien zugelassen, deren Studiengänge zwei Fachwissenschaften einschließlich Fachdidaktik sowie bildungswissenschaftliche und schulpraktische Anteile umfasst haben.

Voraussetzung für die Immatrikulation
Für die Ein- bzw. Umschreibung in den Master of Education (M.Ed.) benötigen Sie Ihren Zulassungsbescheid. Ab dem Sommersemester 2021 (SS 21) ist nach ZIO §4 zudem die Durchführung des Online Self Assessments TüSE - Check your Choice verpflichtend. Die Bescheinigung über die Durchführung wird dem Antrag auf Immatrikulation beigelegt.

Aufgebaut ist der Master of Education (M. Ed.) wie folgt:

Schulpraxissemester (SPS)
Nach der Bewerbung für den Master of Education (M.Ed.) erhalten Sie, sofern Sie zugelassen werden können, ein ‚Ticket‘ von der Universität, mit dem Sie sich online für das Schulpraxissemester (SPS) bewerben können. Dieses beginnt im September mit Beginn des neuen Schuljahres und dauert 12 Wochen. Während dieser Zeit werden Sie neben der Schule von dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium), dem Ihre Schule zugeordnet ist, betreut und besuchen dort während Ihrer gesamten Praktikumszeit Begleitveranstaltungen.

Wenn Sie den Master of Education (M.Ed.) im Sommersemester (SS) beginnen möchten, bewerben Sie sich im Verlauf des vorhergehenden Wintersemesters (WS). In diesem Fall absolvieren Sie das Schulpraxissemester dann im zweiten Fachsemester (FS) des Master of Education (M.Ed.). Bitte beachten Sie die Handreichung des Kultusministeriums zum Schulpraxissemester.

Bildungswissenschaftliches Studium (BWS)
Das Bildungswissenschaftliches Studium (BWS) dient der Vorbereitung einer wissenschaftlich fundierten und professionellen Tätigkeit in Schule und Unterricht. Es ist für alle Lehramtsstudierenden verpflichtend und besteht aus mehreren Modulen. Es ist sowohl Bestandteil des Bachelor of Education (B. Ed.) als auch des Master of Education (M.Ed.). Das Bildungswissenschaftliche Studium im Master of Education (M.Ed.) vertieft die im Bachelor eingeführten bildungswissenschaftlichen Fragestellungen und baut auf den dort erworbenen Qualifikationen auf. Modul 1 des BWS umrahmt das Schulpraxissemester. Das Bildungswissenschaftliches Studium wird vom Institut für Erziehungswissenschaft (Abteilung Schulpädagogik) verantwortet. Auf der Webseite finden Sie auch das Modulhandbuch des Bildungswissenschaftlichen Studiums. Ansprechpartner für das Bildungswissenschaftliche Studium ist PD Dr. Dr. Martin Harant.

Erweiterungsfach (EF)
Neben den beiden Hauptfächern und dem das Lehramtsstudium im B. Ed. und M. Ed. begleitenden Bildungswissenschaftlichen Studium können Sie ein weiteres Fach in einem ergänzenden Masterstudiengang, das sogenannte Erweiterungsfach (EF), entweder im Hauptfachumfang (HFU) oder im Beifachumfang (BFU) studieren.
Dies ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Bachelor of Education (B.Ed.) möglich, allerdings können im B. Ed. immatrikulierte Studierende in vielen Fächern bereits Vorleistungen für diesen Masterstudiengang erwerben, sofern sie in einem der ersten beiden Hauptfächer mindestens im 3. Fachsemester (FS) des Bachelor of Education-Studiengangs (B.Ed.) sind. Im Erweiterungsfach (EF) ist eine weitere Masterarbeit (zusätzlich zur Masterarbeit der beiden Hauptfächer) anzufertigen.

Rahmenverordnung und Prüfungsordnung Lehramt Master of Education (M. Ed.)