Am Physikalischen Institut Tübingen werden auch Tätigkeiten durchgeführt, bei denen ionisierende Strahlung freigesetzt wird und vor der die Mitarbeiter vorbeugend geschützt werden müssen. Gesetzliche Grundlagen sind das Strahlenschutzgesetz sowie die Strahlenschutzverordnung in ihrer aktuellen Fassung.
Am Institut existieren zwei Strahlenschutzbereiche:
- Labors und Praktika im Gebäude D (Genehmigungsnr. LU 488)
- Beschleunigerlabor Rosenau (stillgelegt, im Rückbau)