Strahlenschutz am Physikalischen Institut
Am Physikalischen Institut Tübingen werden auch Tätigkeiten durchgeführt, bei denen ionisierende Strahlung freigesetzt wird und vor der die Mitarbeiter vorbeugend geschützt werden müssen. Gesetzliche Grundlage ist die Strahlenschutzverordnung in ihrer Fassung von 2001.
Am Institut existieren zwei Strahlenschutzbereiche:
- Labors und Praktika im Gebäude D (Genehmigungsnr. LU 488)
- Beschleunigerlabor Rosenau (Genehmigungsnr. ...)