Lehramtsstudiengänge GymPO-I

Studienbeginn WS 2010/11 bis SS 2015

Berücksichtigen Sie bitte auch die allgemeinen Informationen zum Lehramtsstudium der Universität Tübingen.

Studien- und Prüfungsordnung

Auszüge aus der Studien- und Prüfungsordnung der Eberhard Karls Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (GymPO I), Amtliche Bekanntmachungen der Universität Tübingen 11/2011:

Die vollständige Prüfungsordnung in der gültigen Fassung finden Sie auf der entsprechenden Seite des Prüfungsamtes.

Modulhandbuch & Regelstudienpläne

Vorkenntnisse: Latein (für Romanisten)

Seit Inkrafttreten der GymPO für die Lehramtausbildung werden in den romanistischen Studiengängen (Französisch, Italienisch, Spanisch) „Lateinkenntnisse“ als Studienvoraussetzung verlangt. Für diejenigen, die bei Studienantritt kein Latinum vorweisen können und dieses nicht in der bisher üblichen Form während des Studiums absolvieren wollen, ist zum Erwerb der im Sinne der GymPO für das Studium notwendigen Lateinkenntnisse ein Kurs Latein für Romanisten obligatorisch, der vom Romanischen Seminar in Zusammenarbeit mit dem Philologischen Seminar konzipiert wurde.

Für den Erwerb des Scheins „Latein für Romanisten“ gilt folgende Regelung:

1) Die Studierenden besuchen die Übung „Latein 1“ für das Latinum (4 SWS); dafür stehen zehn Parallelkurse zur Auswahl, so dass die Stundenplangestaltung kein Problem ist.

2) Zusätzlich wird eine zweistündige Übung „Latein und die Romanischen Sprachen“ (2 SWS) besucht, in der die Zusammenhänge zwischen der grammatischen Struktur des Lateinischen und der der romanischen Sprachen erläutert werden. Das Lehrbuch von Johannes Müller-Lancé, Latein für Romanisten (Tübingen 2006) wird die Basis dieser Übung darstellen.

3) Für eine Einführung in die antike Kultur und Literatur wird empfohlen, den latinistischen Teil der literaturwissenschaftlichen Einführungsvorlesung der klassischen Philologie zu besuchen. Hierbei handelt sich nur um einen Empfehlung; der Inhalt der Vorlesung wird nicht in der Klausur abgeprüft.

4) Die Übungen „Latein 1“ für das Latinum und „Latein und die Romanischen Sprachen“ werden in jedem Semester angeboten. Sie können entweder gleichzeitig oder in zwei aufeinanderfolgenden Semestern besucht werden. Die Klausur findet immer am Ende der Übung „Latein und die Romanischen Sprachen“ statt.

Für die Überprüfung der Lateinkenntnisse ist das Prüfungsamt zuständig.

Wichtige Information zu Latinum, Großem Latinum und Latein für Romanisten finden Sie auf der entsprechenden Seite des Philologischen Seminars.

Orientierungs- und Zwischenprüfung

Die Orientierungs- und Zwischenprüfung im modularisierten Lehramt (GymPO) erfolgen studienbegleitend; eine eigene Prüfung findet nicht statt. Die Fristen dieser Prüfungen werden im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung (§ 20-21) bestimmt, Umfang und Inhalt im jeweiligen spezifischen Teil (s. oben, Studien- und Prüfungsordnung).

Eine Ausstellung von Orientierungs- und Zwischenprüfungszeugnissen erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei Studienortwechsel. Für diese Ausstellung, für gravierende Probleme mit der Prüfungsanmeldung sowie für sehr schwerwiegende Prüfungsfragen ist das Prüfungsamt Neuphilologie zuständig. Dies gilt nicht für gewöhnliche Fragen der Studienberatung, die von den Lehramt-Studienberatern des Romanischen Seminars beantwortet werden.

Informationen  für Staatsexamenskandidaten

Wichtige Informationen zur ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (inkl. Anmeldeformulare, Prüferbestellungen, Terminpläne, Teilnehmerlisten) finden Sie auf der Webseite des Landeslehrerprüfungsamtes (LLPA-BW).