SPB 5) Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt
Das Schwerpunktfach befasst sich zum einen mit Problemstellungen, die sich aus der Teilnahme des Staates am Markt ergeben (Auftragsvergabe, kommunales Wirtschaftsrecht), und behandelt zugleich die Materien des Öffentlichen Rechts, die staatliche und private Infrastrukturentscheidungen wesentlich prägen (Planungsrecht, Umweltrecht, Subventionsrecht). Der Schwerpunktbereich bereitet Studierende mit besonderem Interesse am Öffentlichen Recht auf zukunftsträchtige Berufe in den Bereichen der Anwaltschaft, von Verbänden und Unternehmen, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der öffentlichen Verwaltung vor. Eine Präsentation zu den Inhalten und zum Ablauf des Schwerpunktbereichs finden Sie hier.
Informationen zu SPB 5
Die im Rahmen dieses Schwerpunkbereiches angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem aktuellen Studienplan. Die hiervon im aktuellen Semester angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem Alma-Portal.
Im SPB 5 können die Studierenden zwischen einer Studienarbeit (6wöchige Hausarbeit) und einer Aufsichtsarbeit (Klausur) als schriftliche Prüfungsleistung auswählen. Studienarbeiten werden studienbegleitend erbracht. Sie können mit einem Seminarschein kombiniert werden, wenn sie im Rahmen eines Seminars im SPB 5 bei Prof. Remmert oder bei Prof. Saurer geschrieben werden.
Studienarbeiten, die nicht mit einem Seminar verbunden werden sollen, können nach Absprache jederzeit ausgegeben werden.